Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin beabsichtigt, die derzeit eingesetzte Finanzsoftware Finanz+ der MACH AG (ehem. DataPlan GmbH) durch eine neue, moderne, mandantenfähige HKR-Software abzulösen. Besonderer Wert wird dabei auf die Möglichkeit gelegt, bestehende und gut funktionierende Bearbeitungsprozesse beizubehalten, aber bei Bedarf verbesserte Prozesse unter Nutzung der neuen Software zu etablieren. Es sollten alle Daten aus dem Altsystem übernommen werden, die notwendig sind, um Abschreibungen, SoPo-Auflösungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Niederschlagungen, Stundungen und Rückstellungen korrekt in den Folgejahren buchen zu können. Ziel ist es, das Haushaltsjahr 2028 mit der neuen HKR-Software zu beginnen. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzsoftware - Zentrale Software für Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen
Referenznummer: 26-020/20/VgV/Software
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin beabsichtigt, die derzeit eingesetzte Finanzsoftware Finanz+ der MACH AG (ehem. DataPlan GmbH) durch eine neue, moderne, mandantenfähige HKR-Software abzulösen. Besonderer Wert wird dabei auf die Möglichkeit gelegt, bestehende und gut funktionierende Bearbeitungsprozesse beizubehalten, aber bei Bedarf verbesserte Prozesse unter Nutzung der neuen Software zu etablieren. Es sollten alle Daten aus dem Altsystem übernommen werden, die notwendig sind, um Abschreibungen, SoPo-Auflösungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Niederschlagungen, Stundungen und Rückstellungen korrekt in den Folgejahren buchen zu können. Ziel ist es, das Haushaltsjahr 2028 mit der neuen HKR-Software zu beginnen. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin beabsichtigt, die derzeit eingesetzte Finanzsoftware Finanz+ der MACH AG (ehem. DataPlan GmbH) durch eine neue, moderne, mandantenfähige HKR-Software abzulösen. Besonderer Wert wird dabei auf die Möglichkeit gelegt, bestehende und gut funktionierende Bearbeitungsprozesse beizubehalten, aber bei Bedarf verbesserte Prozesse unter Nutzung der neuen Software zu etablieren. Es sollten alle Daten aus dem Altsystem übernommen werden, die notwendig sind, um Abschreibungen, SoPo-Auflösungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Niederschlagungen, Stundungen und Rückstellungen korrekt in den Folgejahren buchen zu können. Ziel ist es, das Haushaltsjahr 2028 mit der neuen HKR-Software zu beginnen. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Buchhaltungssoftwarepaket📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 26-020/20/VgV/Software
Beschreibung der Beschaffung:
Die neue Software soll zum Stichtag 01.01.2028 für folgende Bereiche eingeführt werden: - Haushaltsplanung, -ausführung, Jahresabschluss inkl. Vermögensrechnung sowie Gesamtabschluss; - Kassenwesen - Elektronischer / Digitaler Rechnungsworkflow - Anlagenbuchhaltung - Liquiditätsplanung und -Auswertung; - Finanz- und Schuldenstatistik; - Controlling und Auswertung; - Ablage und Archivierung von elektronischen Dokumenten in das vorhandene Dokumenten-Management-System "d.velop documents" der d.velop GmbH. Die genaue Beschreibung entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Die neue Software soll zum Stichtag 01.01.2028 für folgende Bereiche eingeführt werden: - Haushaltsplanung, -ausführung, Jahresabschluss inkl. Vermögensrechnung sowie Gesamtabschluss; - Kassenwesen - Elektronischer / Digitaler Rechnungsworkflow - Anlagenbuchhaltung - Liquiditätsplanung und -Auswertung; - Finanz- und Schuldenstatistik; - Controlling und Auswertung; - Ablage und Archivierung von elektronischen Dokumenten in das vorhandene Dokumenten-Management-System "d.velop documents" der d.velop GmbH. Die genaue Beschreibung entnehmen Sie bitte aus der Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Informationen: siehe Leistungsbeschreibung
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 3 Jahre Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskennzahl
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: siehe Vergabeunterlagen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-09 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung findet elektronisch durch die Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): siehe oben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-09 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Angebotsöffnung findet elektronisch durch die Vergabestelle (Vier-Augen-Prinzip) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Zusätzliche Informationen: siehe oben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-02 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Das Angebotsschreiben ist bei Abgabe zwingend erforderlich.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Große Anwendergemeinschaft: Der Bieter kann nachweisen, dass die Software bei einer signifikanten Anzahl von kommunalen Verwaltungen (mind. 50 komunale Verwaltungen) im produktiven Einsatz ist etc. Alles weitere entnehmen Sie bitte dem Anforderungskatalog und den Vergabeunterlagen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Große Anwendergemeinschaft: Der Bieter kann nachweisen, dass die Software bei einer signifikanten Anzahl von kommunalen Verwaltungen (mind. 50 komunale Verwaltungen) im produktiven Einsatz ist etc. Alles weitere entnehmen Sie bitte dem Anforderungskatalog und den Vergabeunterlagen.
Eignungskriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kompatibilität zu aktuellen Programmen und Schnittstellen und die damit verbundene Übertragung. Datensicherheit allgemein, etc. Alles weitere entnehmen Sie bitte dem Anforderungskatalog und den Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
siehe Vergabeunterlagen Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder - bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe - eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB. Die Bieter haben insbesondere die Erklärung über die Vereinbarung zu Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) abzugeben und müssen mit Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften die "Vereinbarung Mindestanforderungen/NU" abschließen (Formulare 5.3 EU und 5.4 EU)
siehe Vergabeunterlagen Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder - bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe - eine Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB. Die Bieter haben insbesondere die Erklärung über die Vereinbarung zu Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) abzugeben und müssen mit Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften die "Vereinbarung Mindestanforderungen/NU" abschließen (Formulare 5.3 EU und 5.4 EU)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWHKF7#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Die Vorsitzende
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠
URL: http://www.mwae.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 089-316540 (2026-05-07)