Der Anbieter soll den Zugang zu verschiedenen Fitness- und Wellnessanbietern arbeitsplatz- aber auch wohnortnah ermöglichen, damit die größtmögliche Auswahl an Angeboten in Anspruch genommen werden kann. Auch im Urlaub und auf Dienstreisen soll es den Mitarbeitenden ermöglicht werden, in Bewegung zu bleiben und ein Trainingsprogramm effektiv und umfassend fortzuführen. Daher soll die zukünftige Firmenfitness des Landkreises Friesland und Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser deutschlandweit stationär und digital nutzbar sein. Den teilnehmenden Mitarbeitenden muss es möglich sein, im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Auftragnehmer verschiedene, dem Firmenfitnessanbieter angeschlossene Sporteinrichtungen unmittelbar nutzen zu können. Das Sportangebot ist zudem durch ein digitales Angebot in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung zu erweitern. Die administrative Umsetzung des Fitnessprogrammes, wie die Anmeldung und Abmeldung der Mitarbeitenden, erfolgt über ein webbasiertes online-Portal, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Zudem wird den Mitarbeitenden vom Auftragnehmer eine Homepage oder eine App zur Verfügung gestellt, die über das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten informiert. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Implementierung des Angebots. Der Auftragnehmer garantiert seine Leistungserbringung in Form eines Verbundsystems. Das heißt, die vertraglichen Beziehungen zu den einzelnen Partnerunternehmen bestehen ausschließlich zwischen diesen und dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber geht eine vertragliche Beziehung ausschließlich zum Auftragnehmer ein. Eine vertragliche Bindung des Auftraggebers sowie seiner Mitarbeitenden an eines der Partnerunternehmen ist im Rahmen dieser Leistungsausschreibung ausgeschlossen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Firmenfitness
Referenznummer: 10.70.09-26-06
Kurze Beschreibung:
Der Anbieter soll den Zugang zu verschiedenen Fitness- und Wellnessanbietern arbeitsplatz- aber auch wohnortnah ermöglichen, damit die größtmögliche Auswahl an Angeboten in Anspruch genommen werden kann. Auch im Urlaub und auf Dienstreisen soll es den Mitarbeitenden ermöglicht werden, in Bewegung zu bleiben und ein Trainingsprogramm effektiv und umfassend fortzuführen. Daher soll die zukünftige Firmenfitness des Landkreises Friesland und Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser deutschlandweit stationär und digital nutzbar sein.
Den teilnehmenden Mitarbeitenden muss es möglich sein, im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Auftragnehmer verschiedene, dem Firmenfitnessanbieter angeschlossene Sporteinrichtungen unmittelbar nutzen zu können. Das Sportangebot ist zudem durch ein digitales Angebot in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung zu erweitern.
Die administrative Umsetzung des Fitnessprogrammes, wie die Anmeldung und Abmeldung der Mitarbeitenden, erfolgt über ein webbasiertes online-Portal, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Zudem wird den Mitarbeitenden vom Auftragnehmer eine Homepage oder eine App zur Verfügung gestellt, die über das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten informiert. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Implementierung des Angebots.
Der Auftragnehmer garantiert seine Leistungserbringung in Form eines Verbundsystems. Das heißt, die vertraglichen Beziehungen zu den einzelnen Partnerunternehmen bestehen ausschließlich zwischen diesen und dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber geht eine vertragliche Beziehung ausschließlich zum Auftragnehmer ein. Eine vertragliche Bindung des Auftraggebers sowie seiner Mitarbeitenden an eines der Partnerunternehmen ist im Rahmen dieser Leistungsausschreibung ausgeschlossen.
Der Anbieter soll den Zugang zu verschiedenen Fitness- und Wellnessanbietern arbeitsplatz- aber auch wohnortnah ermöglichen, damit die größtmögliche Auswahl an Angeboten in Anspruch genommen werden kann. Auch im Urlaub und auf Dienstreisen soll es den Mitarbeitenden ermöglicht werden, in Bewegung zu bleiben und ein Trainingsprogramm effektiv und umfassend fortzuführen. Daher soll die zukünftige Firmenfitness des Landkreises Friesland und Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser deutschlandweit stationär und digital nutzbar sein.
Den teilnehmenden Mitarbeitenden muss es möglich sein, im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Auftragnehmer verschiedene, dem Firmenfitnessanbieter angeschlossene Sporteinrichtungen unmittelbar nutzen zu können. Das Sportangebot ist zudem durch ein digitales Angebot in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung zu erweitern.
Die administrative Umsetzung des Fitnessprogrammes, wie die Anmeldung und Abmeldung der Mitarbeitenden, erfolgt über ein webbasiertes online-Portal, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Zudem wird den Mitarbeitenden vom Auftragnehmer eine Homepage oder eine App zur Verfügung gestellt, die über das Angebot und die Nutzungsmöglichkeiten informiert. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Implementierung des Angebots.
Der Auftragnehmer garantiert seine Leistungserbringung in Form eines Verbundsystems. Das heißt, die vertraglichen Beziehungen zu den einzelnen Partnerunternehmen bestehen ausschließlich zwischen diesen und dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber geht eine vertragliche Beziehung ausschließlich zum Auftragnehmer ein. Eine vertragliche Bindung des Auftraggebers sowie seiner Mitarbeitenden an eines der Partnerunternehmen ist im Rahmen dieser Leistungsausschreibung ausgeschlossen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sport📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 650 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 10.70.09-26-06
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 26441
Stadt: Jever
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Friesland (DE)
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebote in und um Jever
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verwaltungsaufwand
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebote in und um Varel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Onlineangebote
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Jever
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-08-05 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Jever
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
#1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
#2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
#1) Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV. Das Nachforderungs-/Aufklärungsverfahren vor Auftragserteilung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal; es gelten die diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
#2) Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Die anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes in der jeweils aktuellsten Fassung werden Vertragsbestandteil. Zur Bestätigung hat der Auftragnehmer sich nach § 4 Abs. 1 NTVergG gem. beiliegender Eigenerklärung zu erklären. Das Formblatt ist ebenso bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der Leistung vergleichbar sind
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber eingetragen ist
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen
Eigenerklärung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Eigenerklärung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB, 42 Abs. 1 VgV, und §§ 19, 21 MiLoG sowie § 57 VgV.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen:
#1) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten
seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
#2) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
#3) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
#4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --
- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Erklärung zu erklären. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
#a) Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Formvorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG und § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG abzurufen.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB, 42 Abs. 1 VgV, und §§ 19, 21 MiLoG sowie § 57 VgV.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen:
#1) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten
seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
#2) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
#3) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
#4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --
- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) ist die beiliegende Erklärung zu erklären. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
#a) Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen
Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Es wird im Bieterinteresse empfohlen, die entsprechenden Unterlagen frühzeitig in aktueller Formvorzuhalten. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG und § 21 Abs. 1 SchwarzArbG verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG abzurufen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Friesland
Nationale Registrierungsnummer: 03455-11-10
Abteilung: Zentrale Vergabestelle - Herr Schiffer
Postanschrift: Lindenallee 1
Postleitzahl: 26441
Postort: Jever
Region: Friesland (DE)
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Schiffer
E-Mail: vergabestelle@friesland.de📧
Telefon: +49(4461)919-2661📞
Fax: +49(4461)919-8310 📠
URL: https://www.friesland.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461752790🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
#1) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert.
Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Ebenso erfolgt die weitere Kommunikation nach dem Submissionstermin, bspw. die Nachforderung weiterer Unterlagen und der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB, ausschließlich über die Vergabeplattform. Die elektronische Abgabe eines Angebots ist ebenfalls nur nach kostenloser Registrierung möglich. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird daher im Bieterinteresse empfohlen. Werden Vergabeunterlagen zunächst anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
#2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet.
#3) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
#4) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
#5) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet.
#6) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
#1) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert.
Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Ebenso erfolgt die weitere Kommunikation nach dem Submissionstermin, bspw. die Nachforderung weiterer Unterlagen und der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB, ausschließlich über die Vergabeplattform. Die elektronische Abgabe eines Angebots ist ebenfalls nur nach kostenloser Registrierung möglich. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird daher im Bieterinteresse empfohlen. Werden Vergabeunterlagen zunächst anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
#2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet.
#3) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
#4) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
#5) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet.
#6) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 (413)1150📞
Fax: +49 (413)1152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 125-453964 (2026-07-01)