Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis
der Eignung eine Bestätigung vorzulegen, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit den hier zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenzen vorzulegen und je eine
Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit dem eigenen Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe
der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmern); ggf. Angabe
der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsmäße Ausführung
der Leistung. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen und die o. g. Referenzbescheinigungen und
Angaben auch für diese abzugeben