Um den derzeitigen Immunphänotypisierungsprozess zu aktualisieren, möchten wir eine fortschrittliche Durchflusszytometrie (Spectral Flow Cytometer) verwenden, die erweiterten Möglichkeiten zur Analyse von fluoreszierenden Signalen bietet. Unser Ziel ist es, gleichzeitig mehrere Merkmale in jeder Zelle zu bewerten, die einer Immunprofilierung unterzogen wird, um die Abstammungsdefinition und den Differenzierungszustand von Zellpopulationen zu verbessern. Durch die Verwendung der spektralen Technologie gewinnen wir größere Flexibilität, da wir mehr Fluorochrome in einem einzigen Experiment verwenden können und somit eine höhere Anzahl von Parametern gleichzeitig analysieren können. Dadurch können wir die Auflösung und Geschwindigkeit der Analyse erhöhen und gleichzeitig das Probenvolumen von Mäusen reduzieren. Diese Fortschritte tragen zu einem verbesserten Tierschutz bei und berücksichtigen das Prinzip der "3R": Reduktion der Belastung durch Blutentnahme, Gewinnung von mehr Informationen durch eine größere Anzahl von Zellpopulationen und verbesserte Auflösung durch Anpassung an moderne Technologien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Flowcytometer FACS CT
VgV_2023-032
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Um den derzeitigen Immunphänotypisierungsprozess zu aktualisieren, möchten wir eine fortschrittliche Durchflusszytometrie (Spectral Flow Cytometer)...”
Kurze Beschreibung
Um den derzeitigen Immunphänotypisierungsprozess zu aktualisieren, möchten wir eine fortschrittliche Durchflusszytometrie (Spectral Flow Cytometer) verwenden, die erweiterten Möglichkeiten zur Analyse von fluoreszierenden Signalen bietet. Unser Ziel ist es, gleichzeitig mehrere Merkmale in jeder Zelle zu bewerten, die einer Immunprofilierung unterzogen wird, um die Abstammungsdefinition und den Differenzierungszustand von Zellpopulationen zu verbessern. Durch die Verwendung der spektralen Technologie gewinnen wir größere Flexibilität, da wir mehr Fluorochrome in einem einzigen Experiment verwenden können und somit eine höhere Anzahl von Parametern gleichzeitig analysieren können. Dadurch können wir die Auflösung und Geschwindigkeit der Analyse erhöhen und gleichzeitig das Probenvolumen von Mäusen reduzieren. Diese Fortschritte tragen zu einem verbesserten Tierschutz bei und berücksichtigen das Prinzip der "3R": Reduktion der Belastung durch Blutentnahme, Gewinnung von mehr Informationen durch eine größere Anzahl von Zellpopulationen und verbesserte Auflösung durch Anpassung an moderne Technologien.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
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Beschreibung der Beschaffung: 1 Stück Full Spectral Flow Cytometry System inkl. Wartung und Garantie
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung/Firmenprofil
Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil
Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens
(2) Geschäftsführer
(3) Geschäftssitz
(4) alle Niederlassungen
(5) Gesellschaftsform
(6) Gründungsdatum
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen
Es müssen mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
Weniger als 3 Referenzen führen zum Ausschluss.
In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
(2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion)
(3) Art der Leistung
(4) Volumen (PT oder Euro)
(5) Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung
Formblatt Artikel 5k
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-14
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2023/S 201-630953 (2023-10-13)