Zusätzliche Informationen
In Formblatt 133/333b-L/F sind Angaben zu machen:
1 Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe, ob und ggf. auf welche Art
der Bewerber/Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist
Angabe ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter auf den Auftrag bezogen
in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet 2 Eintragung in ein amtliches
Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der
Richtlinie 2014/24/EU entsprechen 3 Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen 4
Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe,
dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt:
Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten
Straftaten oder nach vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt
worden bin/sind/ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: -
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer
kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB) -
Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur
Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere
staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu
begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen
Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§
108e StGB), - unzulässige Interessenwahrnehmung ( § 108f StGB), -
Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.
m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des
Menschenhandels (§ 233a StGB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir
meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. 1.
registerführende Stelle: 2. Registerbezeichnung: 3. Registernummer: 4.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls meine/unsere Interessensbestätigung
in die engere Wahl kommt, werde ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse vorlegen. 5.1 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1
Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe,
dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt:
Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe
/haben/hat. Abweichend von der obigen Erklärung habe ich/haben wir gegen
folgende Verpflichtungen verstoßen: Sofern nachfolgend nicht anders
angegeben, erkläre(n) ich/wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der
unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer
Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist: - Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB),
- Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264
StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), -
Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§
268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), -
Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit
gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs.
1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Sofern
nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich/wir, nicht - gem. § 21 Abs. 1
Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz - gem. § 98c Aufenthaltsgesetz - gem. § 19
Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden zu sein. Abweichend von der obigen Erklärung bin ich
/sind wir mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden wegen Ich/Wir erkläre(n), dass - ich/wir keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe/haben, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverf. beseitigt werden kann, -
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskrit. keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen AGs in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht
hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen AGs erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. 5.2 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 2
GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer
Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: Das Unternehmen ist
zahlungsunfähig. Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
wurde eröffnet. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines
vergleichbaren Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. Ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verf. wurde beantragt. Ein
Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Mein/Unser Unternehmen hat seine
Tätigkeit eingestellt. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde
ich/wir ihn auf Verlangen vorlegen. 6. Erklärung nach §45 Absatz 1 Nr. 3 VgV,
dass eine Betriebshaftpflichtvers. von mind. 1.500.000 € für Personen- und von
mind. 1.500.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Es ist
nachzuweisen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das 2-fache der
Vers.summe beträgt. 7.1 Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren 7.2 Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den
nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten
Tätigkeitsbereich 8 Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und
Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des
Unternehmens 9 Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV zu Leistungen in den
letzten fünf Jahren, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies
weise ich gemäß der in der Bekanntmachung geforderten Mindestanzahl an
geeigneten Referenzen über abgeschlossene Leistungen mit Angabe des
Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie unter Nennung des öffentl./privaten
AGs nach: 10 Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel
meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte 12 Erklärung nach § 46
Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische
Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung
stehen 13 Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das
Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes