Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A - EU 2019 § 6a Abs. 3 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Drei Referenzen (A, B und C) aus den letzten 5 Kalenderjahre (ab 2018) mit ähnlichen Anforderungsprofilen. Von allen Bietern ist mit dem Angebot der Nachweis über die für die Leistung zur Verfügung stehende Technische Ausrüstung, die Bestätigung Leistungsschutzeinweisung sowie die Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns einzureichen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Zertifikat für die Herstellung und Prüfung von Schweißnähten nach DVGW Arbeitsblatt GW 301 W1, st und DVGW Arbeitsblatt GW 350
- Schweißer Prüfbescheinigung nach DIN EN 287-1
- Umhüllerausweis nach GW 15
- Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204 für Stahlrohre (Trinkwasser)
- Schweißeranweisung nach DIN EN ISO 15609
- Nachweis der Eignung des Schweißverfahrens nach DIN EN ISO 15614
- Zertifikat VDE-AR-N4220 oder DVGW 381
Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgegeben wird.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweise gemäß VOB/A – EU 2019 § 6a EU Abs. 2c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis gemäß VOB/A – EU 2019 § 6 a EU Abs. 3g:
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
- Nachweis gemäß VOB/A – EU 2019 § 6 e EU Abs. 6:
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Urkalkulation (ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen)
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.