Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
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1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 20 Punkte;
2 Personen = 10 Punkte.
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2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
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2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung Fördergebietsmanagement 15 v.H.
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Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen, Projektleitung Programmmanagement und Projektleitung Zentrumsmanagement, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 30 Punkte
= 2 Referenzen je WK = 20 P.
= 1 Referenz je WK = 10 P.
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2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
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Wertungskriterium Büro/Unternehmen 30 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 30 v.H.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung jeweils:
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Wertungskriterium Erfahrungen Umsetzung Städtebauförderprogramm (maximal 60 Punkte):
Betreuung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 5 ha Fläche.
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A)
Bewertung der in der Referenz erbrachten Leistungen:
- Umsetzung Städtebauförderprogramm 10 Punkte;
- Umsetzung einer Entwicklungsmaßnahme im innerörtlichen Kontext 10 Punkte;
- Fördermittelmanagement 10 Punkte;
- Beteiligungsverfahren 10 Punkte;
- Öffentlichkeitsarbeit 10 Punkte;
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B)
24 ha und mehr: 10 Punkte;
ab 5 ha: 5 Punkte;
Zwischenwerte werden linear interpoliert.
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Für das Büro/Unternehmen und die Projektleitung Zentrumsmanagement jeweils:
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Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert.
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Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
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Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 200 Punkte.
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Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3