Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von
Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die
von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als
Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von
Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte
Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit
dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen
und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll
(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD
VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
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Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter
mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).
Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
3.
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht
präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer
Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten
Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich
insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in
den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit
Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers.
2.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter
Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
4.
die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des
Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und
Forschungsmöglichkeiten
5.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten
Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften
sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen
dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)
nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis
enthalten sind.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.