Diese Ausschreibung zielt auf die Vergabe von Dienstleistungen ab. Sie umfasst die Vermittlung der Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen sowie die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Letztgenannten. Außerdem beinhaltet sie die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Handlungsgrundlagen sind neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen die ortsrechtlichen Vorgaben der Stadt Witten sowie die vertraglichen Regelungen. - Näheres siehe Leistungsbeschreibung -
Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Förderung in der Kindertagespflege
Referenznummer: 51.049.26
Kurze Beschreibung:
“Diese Ausschreibung zielt auf die Vergabe von Dienstleistungen ab. Sie umfasst die
Vermittlung der Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen sowie die...”
Kurze Beschreibung
Diese Ausschreibung zielt auf die Vergabe von Dienstleistungen ab. Sie umfasst die
Vermittlung der Kinder zu geeigneten Kindertagespflegepersonen sowie die fachliche
Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Letztgenannten. Außerdem beinhaltet sie
die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Handlungsgrundlagen sind neben den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen die ortsrechtlichen Vorgaben der Stadt Witten sowie
die vertraglichen Regelungen.
- Näheres siehe Leistungsbeschreibung -
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich befristeten
Dienstleistungsvertrages (gemäß § 611 BGB) zwischen der Stadt Witten...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich befristeten
Dienstleistungsvertrages (gemäß § 611 BGB) zwischen der Stadt Witten (Auftragsgeberin)
und einem Dienstleister (Auftragnehmer) zur Erbringung der Dienstleistung "Förderung in der
Kindertagespflege" für das Amt für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten.
Ziel dieser Ausschreibung ist die oben beschriebene Sicherstellung einer hohen Fachlichkeit und Beratungsqualität. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kindertagespflege
- die Entwicklung der Kinder zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördert,
- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt sowie
- den Eltern dabei hilft, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser
miteinander vereinbaren zu können.
Neben dieser primären Zielsetzung soll aus der Ausgliederung der Aufgaben ebenfalls eine
Entlastung der Stadtverwaltung resultieren.
- Näheres siehe Leistungsbeschreibung -
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Ennepe-Ruhr-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 85
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse/n) gem. VVB 124 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VVB 124 Eigenerklärung (für nicht präqualifizierte Unternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VVB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Durch den Auftragnehmer ist der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Durch den Auftragnehmer ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht- sowie einer
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der
Versicherungssumme nachzuweisen:
- für Personenschäden: 2 Millionen Euro,
- für Sachschäden: 2 Millionen Euro,
- für reine Vermögensschäden: 200.000 Euro.
Eine Haftungsbegrenzung auf die o. g. (Mindest-)Deckungssummen gilt nicht bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und/oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss über ausreichende Erfahrungen in der Förderung in der
Kindertagespflege...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Auftragnehmer muss über ausreichende Erfahrungen in der Förderung in der
Kindertagespflege verfügen. Das ist der Fall, wenn er mindestens zwei Jahre im Rahmen der
Förderung der Kindertagespflege vergleichbare Leistungen für eine Kommune erbracht hat.
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung beizufügen, die eine prüffähige
Referenzliste enthält. Die Referenzen müssen mit Jahresangaben versehen sein. Hierbei ist
mindestens eine Referenz anzugeben und maximal drei Referenzen. Es ist anzugeben,
welche Leistungen erbracht wurden und wie lange die Leistungen erbracht wurden (in Monaten).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetzes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen) Vertragsbestandteil
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMUYT7TLVK37#
.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE1642422157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514110📞
URL: http://www.bzreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 066-231864 (2026-04-02)