Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zur technologischen Untersuchung hinsichtlich carbonfaserbasierter Tape- und Hybrid-Materialien sowie textiler Strukturen
Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern (CF) als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem Gewicht, hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Luftfahrt, Automotive, Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischen Basis und kostspieligen Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab, denn neben der CF selbst spielt deren Verarbeitung zu textilen Flächengebilden mit 1D- und 2D-Strukturen und 3D-Profilen eine wesentliche Rolle. Dem Stand der Wissenschaft gehören bereits zahlreiche Technologien an, deren Einsatz von dessen Stückzahl i. Allg. und im Speziellen von der Komplexität des Endprodukts abhängt. Dabei haben die Verarbeitungsverfahren signifikanten Einfluss auf die die im Bauteil vorherrschenden Werkstoffeigenschaften. Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten Textiltechnologien schreibt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu textilbildenden Technologien aus, welche die eigenen Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören zum einen die Verarbeitung von CF zu vollkonsolidierten unidirektionalen Tapes zusammen mit technischen Kunststoffen sowie Hochleistungspolymerwerkstoffen und zum anderen die Bereitstellung hybrider Rovings, bestehend aus Carbon- und Polymerfasern. Beide Themenstellungen beinhalten neben umfangreichen Voruntersuchungen auch konzeptionellen Lösungen und die konstruktive Umsetzung zur Anpassung und Modifizierung am Markt erhältlicher Anlagen. Die CF-Hybrid-Rovings sind darüber hinaus für den Einsatz in kontinuierlichen Textiltechnologien zu ertüchtigen. Dazu gehören einerseits Prozesse zur Flächenbildung in Form von Mehrschicht-Gelegen, kombiniert mit weiteren textilen Aufmachungsformen wie beispielsweise Gewirke, Gewebe, Geflechte, Gestricke, Vliesstoffe, Schnittfasern und anderseits die kraftflussgerechte Orientierung der CF-Hybrid-Rovings. Die Technologiefusion aus hybriden CF-Mehrschicht-Gelegen und einer kraftflussgerechten Faserapplikation Hybrider-CF-Rovings in einem kontinuierlichem Verfahren soll neue Anwendungen erschließen und gleichzeitig die Effizienz über die gesamte Fertigungskette, im Vergleich zu duromeren Prepregs und klassischen Patch-Verfahren, steigern. Beide technologische Ansätze sind ganzheitlich zu betrachten und wissenschaftlich zu begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Referenznummer: 3.5-016/23
Kurze Beschreibung:
Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern (CF) als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem Gewicht, hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Luftfahrt, Automotive, Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischen Basis und kostspieligen Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab, denn neben der CF selbst spielt deren Verarbeitung zu textilen Flächengebilden mit 1D- und 2D-Strukturen und 3D-Profilen eine wesentliche Rolle. Dem Stand der Wissenschaft gehören bereits zahlreiche Technologien an, deren Einsatz von dessen Stückzahl i. Allg. und im Speziellen von der Komplexität des Endprodukts abhängt. Dabei haben die Verarbeitungsverfahren signifikanten Einfluss auf die die im Bauteil vorherrschenden Werkstoffeigenschaften.
Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten Textiltechnologien schreibt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu textilbildenden Technologien aus, welche die eigenen Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören zum einen die Verarbeitung von CF zu vollkonsolidierten unidirektionalen Tapes zusammen mit technischen Kunststoffen sowie Hochleistungspolymerwerkstoffen und zum anderen die Bereitstellung hybrider Rovings, bestehend aus Carbon- und Polymerfasern. Beide Themenstellungen beinhalten neben umfangreichen Voruntersuchungen auch konzeptionellen Lösungen und die konstruktive Umsetzung zur Anpassung und Modifizierung am Markt erhältlicher Anlagen. Die CF-Hybrid-Rovings sind darüber hinaus für den Einsatz in kontinuierlichen Textiltechnologien zu ertüchtigen. Dazu gehören einerseits Prozesse zur Flächenbildung in Form von Mehrschicht-Gelegen, kombiniert mit weiteren textilen Aufmachungsformen wie beispielsweise Gewirke, Gewebe, Geflechte, Gestricke, Vliesstoffe, Schnittfasern und anderseits die kraftflussgerechte Orientierung der CF-Hybrid-Rovings. Die Technologiefusion aus hybriden CF-Mehrschicht-Gelegen und einer kraftflussgerechten Faserapplikation Hybrider-CF-Rovings in einem kontinuierlichem Verfahren soll neue Anwendungen erschließen und gleichzeitig die Effizienz über die gesamte Fertigungskette, im Vergleich zu duromeren Prepregs und klassischen Patch-Verfahren, steigern. Beide technologische Ansätze sind ganzheitlich zu betrachten und wissenschaftlich zu begleiten.
Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern (CF) als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem Gewicht, hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Luftfahrt, Automotive, Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischen Basis und kostspieligen Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab, denn neben der CF selbst spielt deren Verarbeitung zu textilen Flächengebilden mit 1D- und 2D-Strukturen und 3D-Profilen eine wesentliche Rolle. Dem Stand der Wissenschaft gehören bereits zahlreiche Technologien an, deren Einsatz von dessen Stückzahl i. Allg. und im Speziellen von der Komplexität des Endprodukts abhängt. Dabei haben die Verarbeitungsverfahren signifikanten Einfluss auf die die im Bauteil vorherrschenden Werkstoffeigenschaften.
Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten Textiltechnologien schreibt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu textilbildenden Technologien aus, welche die eigenen Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören zum einen die Verarbeitung von CF zu vollkonsolidierten unidirektionalen Tapes zusammen mit technischen Kunststoffen sowie Hochleistungspolymerwerkstoffen und zum anderen die Bereitstellung hybrider Rovings, bestehend aus Carbon- und Polymerfasern. Beide Themenstellungen beinhalten neben umfangreichen Voruntersuchungen auch konzeptionellen Lösungen und die konstruktive Umsetzung zur Anpassung und Modifizierung am Markt erhältlicher Anlagen. Die CF-Hybrid-Rovings sind darüber hinaus für den Einsatz in kontinuierlichen Textiltechnologien zu ertüchtigen. Dazu gehören einerseits Prozesse zur Flächenbildung in Form von Mehrschicht-Gelegen, kombiniert mit weiteren textilen Aufmachungsformen wie beispielsweise Gewirke, Gewebe, Geflechte, Gestricke, Vliesstoffe, Schnittfasern und anderseits die kraftflussgerechte Orientierung der CF-Hybrid-Rovings. Die Technologiefusion aus hybriden CF-Mehrschicht-Gelegen und einer kraftflussgerechten Faserapplikation Hybrider-CF-Rovings in einem kontinuierlichem Verfahren soll neue Anwendungen erschließen und gleichzeitig die Effizienz über die gesamte Fertigungskette, im Vergleich zu duromeren Prepregs und klassischen Patch-Verfahren, steigern. Beide technologische Ansätze sind ganzheitlich zu betrachten und wissenschaftlich zu begleiten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-07 📅
Datum des Endes: 2026-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 108-340429
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern (CF) als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem Gewicht, hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Luftfahrt, Automotive, Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischen Basis und kostspieligen Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab, denn neben der CF selbst spielt deren Verarbeitung zu textilen Flächengebilden mit 1D- und 2D-Strukturen und 3D-Profilen eine wesentliche Rolle. Dem Stand der Wissenschaft gehören bereits zahlreiche Technologien an, deren Einsatz von dessen Stückzahl i. Allg. und im Speziellen von der Komplexität des Endprodukts abhängt. Dabei haben die Verarbeitungsverfahren signifikanten Einfluss auf die die im Bauteil vorherrschenden Werkstoffeigenschaften.
Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern (CF) als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem Gewicht, hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Luftfahrt, Automotive, Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischen Basis und kostspieligen Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab, denn neben der CF selbst spielt deren Verarbeitung zu textilen Flächengebilden mit 1D- und 2D-Strukturen und 3D-Profilen eine wesentliche Rolle. Dem Stand der Wissenschaft gehören bereits zahlreiche Technologien an, deren Einsatz von dessen Stückzahl i. Allg. und im Speziellen von der Komplexität des Endprodukts abhängt. Dabei haben die Verarbeitungsverfahren signifikanten Einfluss auf die die im Bauteil vorherrschenden Werkstoffeigenschaften.
Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten Textiltechnologien schreibt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu textilbildenden Technologien aus, welche die eigenen Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören zum einen die Verarbeitung von CF zu vollkonsolidierten unidirektionalen Tapes zusammen mit technischen Kunststoffen sowie Hochleistungspolymerwerkstoffen und zum anderen die Bereitstellung hybrider Rovings, bestehend aus Carbon- und Polymerfasern. Beide Themenstellungen beinhalten neben umfangreichen Voruntersuchungen auch konzeptionellen Lösungen und die konstruktive Umsetzung zur Anpassung und Modifizierung am Markt erhältlicher Anlagen. Die CF-Hybrid-Rovings sind darüber hinaus für den Einsatz in kontinuierlichen Textiltechnologien zu ertüchtigen. Dazu gehören einerseits Prozesse zur Flächenbildung in Form von Mehrschicht-Gelegen, kombiniert mit weiteren textilen Aufmachungsformen wie beispielsweise Gewirke, Gewebe, Geflechte, Gestricke, Vliesstoffe, Schnittfasern und anderseits die kraftflussgerechte Orientierung der CF-Hybrid-Rovings. Die Technologiefusion aus hybriden CF-Mehrschicht-Gelegen und einer kraftflussgerechten Faserapplikation Hybrider-CF-Rovings in einem kontinuierlichem Verfahren soll neue Anwendungen erschließen und gleichzeitig die Effizienz über die gesamte Fertigungskette, im Vergleich zu duromeren Prepregs und klassischen Patch-Verfahren, steigern. Beide technologische Ansätze sind ganzheitlich zu betrachten und wissenschaftlich zu begleiten.
Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten Textiltechnologien schreibt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu textilbildenden Technologien aus, welche die eigenen Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören zum einen die Verarbeitung von CF zu vollkonsolidierten unidirektionalen Tapes zusammen mit technischen Kunststoffen sowie Hochleistungspolymerwerkstoffen und zum anderen die Bereitstellung hybrider Rovings, bestehend aus Carbon- und Polymerfasern. Beide Themenstellungen beinhalten neben umfangreichen Voruntersuchungen auch konzeptionellen Lösungen und die konstruktive Umsetzung zur Anpassung und Modifizierung am Markt erhältlicher Anlagen. Die CF-Hybrid-Rovings sind darüber hinaus für den Einsatz in kontinuierlichen Textiltechnologien zu ertüchtigen. Dazu gehören einerseits Prozesse zur Flächenbildung in Form von Mehrschicht-Gelegen, kombiniert mit weiteren textilen Aufmachungsformen wie beispielsweise Gewirke, Gewebe, Geflechte, Gestricke, Vliesstoffe, Schnittfasern und anderseits die kraftflussgerechte Orientierung der CF-Hybrid-Rovings. Die Technologiefusion aus hybriden CF-Mehrschicht-Gelegen und einer kraftflussgerechten Faserapplikation Hybrider-CF-Rovings in einem kontinuierlichem Verfahren soll neue Anwendungen erschließen und gleichzeitig die Effizienz über die gesamte Fertigungskette, im Vergleich zu duromeren Prepregs und klassischen Patch-Verfahren, steigern. Beide technologische Ansätze sind ganzheitlich zu betrachten und wissenschaftlich zu begleiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt;
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt;
2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Mit Angebotsabgabe ist mindestens eine Referenz für die Durchführung einer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zu nennen, die verdeutlicht, dass der Auftragnehmer einerseits über das entsprechende fachliche Know-How verfügt und andererseits in der Lage ist Großprojekte mit ähnlichem Umfang und Zeitrahmen zu koordinieren. Die Referenzen sind auf einer eigenen gesonderten Anlage gemäß der Tabelle in Anlage C darzustellen
3. Mit Angebotsabgabe ist mindestens eine Referenz für die Durchführung einer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zu nennen, die verdeutlicht, dass der Auftragnehmer einerseits über das entsprechende fachliche Know-How verfügt und andererseits in der Lage ist Großprojekte mit ähnlichem Umfang und Zeitrahmen zu koordinieren. Die Referenzen sind auf einer eigenen gesonderten Anlage gemäß der Tabelle in Anlage C darzustellen
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt;
2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Mit Angebotsabgabe ist mindestens eine Referenz für die Durchführung einer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zu nennen, die verdeutlicht, dass der Auftragnehmer einerseits über das entsprechende fachliche Know-How verfügt und andererseits in der Lage ist Großprojekte mit ähnlichem Umfang und Zeitrahmen zu koordinieren. Die Referenzen sind auf einer eigenen gesonderten Anlage gemäß der Tabelle in Anlage C darzustellen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Mit Angebotsabgabe ist mindestens eine Referenz für die Durchführung einer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zu nennen, die verdeutlicht, dass der Auftragnehmer einerseits über das entsprechende fachliche Know-How verfügt und andererseits in der Lage ist Großprojekte mit ähnlichem Umfang und Zeitrahmen zu koordinieren. Die Referenzen sind auf einer eigenen gesonderten Anlage gemäß der Tabelle in Anlage C darzustellen
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt;
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt;
2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Mit Angebotsabgabe ist mindestens eine Referenz für die Durchführung einer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zu nennen, die verdeutlicht, dass der Auftragnehmer einerseits über das entsprechende fachliche Know-How verfügt und andererseits in der Lage ist Großprojekte mit ähnlichem Umfang und Zeitrahmen zu koordinieren. Die Referenzen sind auf einer eigenen gesonderten Anlage gemäß der Tabelle in Anlage C darzustellen
3. Mit Angebotsabgabe ist mindestens eine Referenz für die Durchführung einer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung zu nennen, die verdeutlicht, dass der Auftragnehmer einerseits über das entsprechende fachliche Know-How verfügt und andererseits in der Lage ist Großprojekte mit ähnlichem Umfang und Zeitrahmen zu koordinieren. Die Referenzen sind auf einer eigenen gesonderten Anlage gemäß der Tabelle in Anlage C darzustellen
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01
Zusätzliche Informationen: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Faktoren gem. Anlage C1 – Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 108-340429 (2023-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der
Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Hierbei spielen Carbonfasern
(CF) als Verstärkungsmaterial für thermoplastische Kunststoffe eine herausragende Rolle, da sie eine einzigartige Kombination aus geringem
Gewicht, hoher Steifigkeit und Festigkeit in Verbindung mit thermischer, UV- und Korrosionsbeständigkeit bieten. Bereits heute lassen sich daher
carbonfaserverstärkte Kunststoff (CFK)-Bauteile herstellen, die gegenüber vergleichbaren Aluminiumbauteilen 30 % und gegenüber
Stahlbauteilen sogar mehr als 50 % Gewichtsreduktion zulassen. Der massenhafte Einsatz dieser Fasern in Märkten wie Luftfahrt, Automotive,
Windkraft, Bauwesen und Infrastruktur wird allerdings heute noch durch den hohen Preis der Fasern, der petrochemischen Basis und kostspieligen
Fertigungsverfahren verhindert. Die neu zu etablierende Carbon LabFactory, als Forschungs-Campus und Außenstelle der TU Chemnitz in
Boxberg/Oberlausitz, hat sich aus diesen Gründen, abgeleitet aus den generationsübergreifenden und globalen Herausforderungen, zum Ziel
gesetzt, „grüne“ Carbonfasern zu erforschen. Darüber hinaus bildet die Carbon LabFactory zukünftig die vollständige Wertschöpfungskette, über
die textilen Verfahren bis hin zu den kunststoffverarbeitenden Prozessen, ab, denn neben der CF selbst spielt deren Verarbeitung zu textilen
Flächengebilden mit 1D- und 2D-Strukturen und 3D-Profilen eine wesentliche Rolle. Dem Stand der Wissenschaft gehören bereits zahlreiche
Technologien an, deren Einsatz von dessen Stückzahl i. Allg. und im Speziellen von der Komplexität des Endprodukts abhängt. Dabei haben die
Verarbeitungsverfahren signifikanten Einfluss auf die die im Bauteil vorherrschenden Werkstoffeigenschaften.
Zur Eruierung von Anwendungsmöglichkeiten konventioneller und insbesondere der neuartigen „grünen“ Carbonfasern in zukunftsorientierten
Textiltechnologien schreibt die TU Chemnitz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu textilbildenden Technologien aus, welche die eigenen
Forschungsanstrengungen komplementär ergänzen. Dazu gehören zum einen die Verarbeitung von CF zu vollkonsolidierten unidirektionalen
Tapes zusammen mit technischen Kunststoffen sowie Hochleistungspolymerwerkstoffen und zum anderen die Bereitstellung hybrider Rovings,
bestehend aus Carbon- und Polymerfasern. Beide Themenstellungen beinhalten neben umfangreichen Voruntersuchungen auch konzeptionellen
Lösungen und die konstruktive Umsetzung zur Anpassung und Modifizierung am Markt erhältlicher Anlagen. Die CF-Hybrid-Rovings sind darüber
hinaus für den Einsatz in kontinuierlichen Textiltechnologien zu ertüchtigen. Dazu gehören einerseits Prozesse zur Flächenbildung in Form von
Mehrschicht-Gelegen, kombiniert mit weiteren textilen Aufmachungsformen wie beispielsweise Gewirke, Gewebe, Geflechte, Gestricke,
Vliesstoffe, Schnittfasern und anderseits die kraftflussgerechte Orientierung der CF-Hybrid-Rovings. Die Technologiefusion aus hybriden CFMehrschicht-
Gelegen und einer kraftflussgerechten Faserapplikation Hybrider-CF-Rovings in einem kontinuierlichem Verfahren soll neue
Anwendungen erschließen und gleichzeitig die Effizienz über die gesamte Fertigungskette, im Vergleich zu duromeren Prepregs und klassischen
Patch-Verfahren, steigern. Beide technologische Ansätze sind ganzheitlich zu betrachten und wissenschaftlich zu begleiten.