Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Durchführung empirisch qualitativer Studien
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Angabe der technischen Fachkräfte
Machen Sie bitte folgende Angaben zum Projektpersonal
• Projektleiterinnen / Projektleiter und deren / dessen Stellvertreterinnen / Stellvertreter sowie deren Qualifikation und berufliche Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Leitung vergleichbarer Projekte.
• Das für die Projektdurchführung eingeplante wissenschaftliche Personal sowie deren Qualifikation und beruflichen Werdegänge mit Angaben über Erfahrung in der Durchführung vergleichbarer Projekte.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
• Für die Projektleitung ist durch mindestens zwei persönliche Referenzen (fachliche oder wissenschaftliche Veröffentlichungen, Projektdokumentationen oder Nachweise über durchgeführte Projekte) zu belegen, dass die für den Auftrag erforderlichen Qualifikationen vorhanden sind. Dies ist dann der Fall, wenn folgende Erfahrungen nachgewiesen werden:
o Anwendung von qualitativen Erhebungs- und Auswertungsmethoden in sozialwissenschaftlich angelegten Forschungsprojekten
• Bei jedem Mitglied des Projektteams, einschließlich der Projektleitung, ist ein, dem europäischen Qualifikationsrahmen der Stufe 7 entsprechenden oder höherwertigen Hochschulabschluss in Gesellschafts-, Kommunikations-, Politik-, Sozial- oder Regionalwissenschaft zu belegen.