Forstwirtschaftliche Dienstleistungen - Waldumbau Petersroda (Pflanzung, Zaunbau, Pflege)
Stadt Sandersdorf-Brehna
Pflanzung, Zaunbau und Pflege
DeadlineDeadline 2026-08-10
Wer? Wie?- • Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen › Errichtung von Zäunen
- • Verwaltung in der Forstwirtschaft › Aufforstung
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Sachsen-Anhalt › Anhalt-Bitterfeld
- • Sachsen-Anhalt › Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-07-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forstwirtschaftliche Dienstleistungen - Waldumbau Petersroda (Pflanzung, Zaunbau, Pflege)
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Pflanzung, Zaunbau und Pflege
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-12 📅
Datum des Endes: 2029-12-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Sandersdorf-Brehna
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Postleitzahl: 06792
Postort: Sandersdorf-Brehna
Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de 📧
Telefon: +49 3493-801180 📞
Fax: +49 3493-801209 📠
URL: http://www.sandersdorf-brehna.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d0add6d52-4fd831f1c35d1a83 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 126-459860 (2026-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forstwirtschaftliche Dienstleistungen - Waldumbau Petersroda (Pflanzung, Zaunbau, Pflege)
Referenznummer:
159_SSB_01-2026-0010
Kurze Beschreibung: Pflanzung, Zaunbau und Pflege
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Beschaffung ist der Voranbau und die Sicherung klimaresilienter Mischwälder auf einer Gesamtfläche von ca. 7,82 ha in der Gemarkung Petersroda.
Das Vorhaben umfasst die Umwandlung abgängiger Schwarz-Kiefern- sowie Birken-Pappel-Bestände in einen standortgerechten Zielbestand aus Baumarten wie Trauben-Eiche, Hainbuche und Linden.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
a) Flächenvorbereitung
Leistungszeitraum: 1 Woche nach Zuschlagserteilung bis 31.12.2026
b) Lieferung und Errichtung von Wildverbissschutzzäunen einschließlich Nebenleistungen
Leistungszeitraum: 01.10.2026 bis 31.12.2026
c) Lieferung und Pflanzung von Forstpflanzen
Leistungszeitraum: 01.10.2026 bis 31.12.2026
d) Pflegearbeiten und Gewährleistungsleistungen
Leistungszeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2029
e) Forstschutzmaßnahmen (optionale Leistungen)
Lieferung und fachgerechte Ausbringung von Rodentiziden zur Mäusebekämpfung bei Bedarf.
Leistungszeitraum: 01.03.2027 bis 28.02.2031
Die optionalen Leistungen sind vom Bieter einzupreisen und werden bei der Ermittlung des Wertungspreises berücksichtigt. Ein Anspruch auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht.
Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerflächen sowie Anschlüsse für Strom, Wasser oder sonstige Medien werden vom Auftraggeber nicht bereitgestellt.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist ausschließlich das elektronische Angebotsschreiben (AI-Bietercockpit) zu verwenden. Das Formblatt VHB 633 liegt den Vergabeunterlagen nicht bei.
Die optionalen Leistungen sind einzupreisen und fließen in die Bildung des Wertungspreises ein.
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Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-12 📅
Datum des Endes: 2029-12-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Nur Vertreter des Auftraggeberin. Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggeberin. Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen in Anlehnung an § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erklären, dass er über die erforderliche technische Ausstattung (insb. Forst-Streifenpflug) und das qualifizierte Personal verfügt oder im Falle der Auftragserteilung zum Leistungszeitraum uneingeschränkt darüber verfügen wird.
Sofern die Technik nicht im Eigenbestand des Bieters vorhanden ist, ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten (Vermieter, Subunternehmer) beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die Ressourcen im Leistungszeitraum tatsächlich zur Verfügung stehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt /erbringen) muss/ müssen mit dem Angebot mindestens mindestens drei Referenzprojekten der letzten fünf Kalenderjahre vor Ablauf der Angebotsfrist nachweisen können, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind:
Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, müssen die Referenzen mindestens zwei der folgenden Leistungsbereiche abdecken:
• Forstliche Kulturberäumung und Flächenvorbereitung (z.B. Mulchen von
Schneisen, motor-manuelle Beräumung von Hiebsresten oder Gehölzjungwuchs)
• Pflanzung von Forstkulturen: Fachgerechte Einbringung von Forstpflanzensortimenten (z.B. Traubeneiche, Hainbuche, Linde) unter
Schirm oder auf Freiflächen.
• Errichtung von Wildschutzzäunen: Bau von Knotengeflechtzäunen mit ZProfil-Stahlpfosten im forstlichen Gelände.
• Forstliche Kulturpflege: Durchführung von Freistellungsarbeiten (kein vollflächigesMähen) zur Sicherung des Anwuchserfolgs.
nicht vergleichbare Referenzen sind:
• Reine Baumfällungs- oder Holzeinschlagsmaßnahmen ohne
anschließende Kulturbegründung.
• Reiner Landschaftsbau mit ausschließlicher Pflanzung von
Hochstamm-Sortimenten (z.B. Straßenbäume/Alleen), da diese nicht den
spezifischen Anforderungen einer Waldverjüngung/eines Voranbaus
entsprechen.
Jede Referenz muss mindestens zwei der genannten Leistungsbereiche umfassen. Die Gesamtheit der eingereichten Referenzen muss sämtliche für den Auftrag wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige Eignungsleihgeber oder Unterauftragnehmer müssen nachweisen,dass sie über qualifiziertes Fachpersonal verfügen, um die fachgerechte Ausführung (Pflanzung/Zaunbau) sicherzustellen.
Pro Kolonne ist mindestens eine Aufsichtsperson mit forstwirtschaftlichem Berufsabschluss (Forstwirt/in, Forstwirtschaftsmeister/in oder vergleichbar) einzusetzen.
Die Qualifikationen müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung im vollen Umfang zur Verfügung stehen. Die Vorlage der konkreten Berufsabschlüsse/Urkunden wird vom Auftraggeber für diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, vor der finalen Zuschlagserteilung angefordert.
Die Bieter haben ihrem Angebot die ausgefüllte Anlage "Personalliste" beizufügen. Darin sind die Profile der vorgesehenen Fachkräfte aufzuführen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die optionale Leistung der Nagetierbekämpfung ist entsprechendes Fachpersonal mit gültigem Sachkundenachweis einzusetzen. Dieser Nachweis ist erst bei tatsächlichem Abruf dieser Position vorzulegen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
anzugeben.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technischberuflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die
Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft (BG)
Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben,
gelten folgende Anforderungen:
Im Fragebogen müssen die Leistungsteile beschrieben werden.
Kartellrechtliche Begründung: Dem Angebot ist zwingend eine
gesonderte Anlage beizufügen, in der die Gründe für den
Zusammenschluss zur Bietergemeinschaft dargelegt werden.
Für jedes Mitglied der BG ist eine eigene Fragebogen zur Eignung mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist das Formblatt 234 einzureichen.
b) Leistungen von Unterauftragnehmern (UA)
Bei beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind die Teilleistungen (z.B. Mulcharbeiten, Zaunbau, Pflanzung) im Fragebogen zur Eignung konkret zu benennen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Unterauftragnehmer die gleichen Eignungsnachweise (z.B. Referenzen über vergleichbare forstliche Maßnahmen) vorzulegen wie für den Bieter selbst.
Auf gesonderte Aufforderung sind detaillierte Angaben zu Firma, Eignung und Ausschlussgründen der UA einzureichen. Erweist sich ein UA als ungeeignet oder liegen Ausschlussgründe vor, muss dieser auf Verlangen des Auftraggebers ersetzt werden.
c) Eignungsleihe:
Nutzt ein Bieter oder eine BG die Kapazitäten anderer Unternehmen, um die geforderte Eignung zu erfüllen (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot nachzuweisen:
- Angabe, für welche Eignungskriterien (wirtschaftlich oder
technisch) die Leihe erfolgt.
- Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung
Besonderheiten:
Bei beruflicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss den
entsprechenden Leistungsteil selbst ausführen.
Bei wirtschaftlicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss eine gesamtschuldnerische Haftung für die Vertragsausführung
übernehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf.
einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU
zugelassene Haftpflichtversicherung oder vergleichbar) verfügen
Mindestdeckungssummen pro Schadensfall::
3.000.000 € für Personenschäden
2.000.000 € für Sachschäden
500.000 € für Vermögensschäden
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen (2-fache Maximierung).
Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten
Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen.
Als Nachweis ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers oder die Kopie der Police vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder durch eine gemeinsame Versicherung abgedeckt sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht
von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022 /576 des
Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Fragebogen).
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den
Eignungsleihgeber.
Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
b) Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeträge
Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie einbezogene
Eignungsleihgeber müssen nachweisen, dass sie ihren
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Fragebogen) vom
Bieter bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, alle
Unterauftragnehmer, die als Eignungsleihgeber fungieren,
einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der
Eigenerklärung folgende Dokumente nachzufordern:
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlichfinanzieller
Hinsicht verleiht) muss/müssen einen Mindestjahresumsatzes von 200.000 € netto (Gesamtumsatz) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen können.
Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen
(unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EUBekanntmachung endeten.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen).
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben
weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und
Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis eines spezifischen Mindestjahresumsatzes von 100.000 € netto im Tätigkeitsbereich forstliche Dienstleistungen (vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufsgenossenschaft
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Fragebogen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer aktuellen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die
Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht /verleihen, bzw.
den Eignungsleihgeber.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Identität und des rechtmäßigen Bestehens sind detaillierte Unternehmensangaben zu machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbliche Zulassung und Registrierung, Kammermitgliedschaften.
Die Eigenerklärung (Fragebogen) ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber.
Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen bereits mit dem
Angebot den Nachweis der erlaubten Berufsausübung im Staat
ihrer Niederlassung erbringen. Maßgeblich sind hierfür die in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten
Registereintragungen.
Sofern eine Eintragung in das Handelsregister gesetzlich nicht erforderlich ist, ist stattdessen eine Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Diese Unterlagen sind nur von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers vor der Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das fachgerechte Einschlagen der Pflanzen ist Leistungsbestandteil. Es gilt das Forstvermehrungsgutgesetz bzw. die Verordnung über die Verwendung gebietsheimischer/-eigener Gehölze. Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 90 % gefordert, ggf. ist eine Nachbesserung Leistungsbestandteil.
In Abhängigkeit der Entwicklung der Mäusepopulation sind ggf. entsprechende Maßnahmen erforderlich, um die Population zu kontrollieren und Schäden zu vermeiden. Hierfür ist ein entsprechender Sachkundenachweis erforderlich.
Der angegebene Endtermin 31.12.2026 für die Leistungen Flächenvorbereitung, Zaunbau, Pflanzenlieferung / Pflanzung ist zwingend einzuhalten.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ( ) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: ( ) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 123 Abs. 2 GWB:
"§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Sandersdorf-Brehna
Nationale Registrierungsnummer:
15082340-0000-87
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Postleitzahl: 06792
Postort: Sandersdorf-Brehna
Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de 📧
Telefon: +49 3493-801180 📞
Fax: +49 3493-801209 📠
URL: http://www.sandersdorf-brehna.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d0add6d52-4fd831f1c35d1a83 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
a) Aktualität der Unterlagen: Bieter müssen regelmäßig die Versionsnummern der Vergabeunterlagen prüfen. Angebote mit veralteten Unterlagen werden zwingend ausgeschlossen.
b) Kommunikation: Die gesamte Korrespondenz erfolgt ausschließlich über die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse. Eine ständige Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens ist sicherzustellen.
c) Kosten: Für die Ausarbeitung der Angebote wird keine Kostenerstattung gewährt.
d) Prüfpflicht: Bieter sind verpflichtet, die Unterlagen sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
e) Frist für Bieterfragen: Anfragen zu Unklarheiten müssen bis spätestens 04.09.2025 eingereicht werden. Antworten werden allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt.
f) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Pflichtangaben: Mit dem Angebot müssen der bevollmächtigte Vertreter benannt (FB 234) und die Gründe für die Bildung der Gemeinschaft (kartellrechtliche Prüfung) auf einer separaten Anlage dargelegt werden.
g) Der Nachweis der allgemeinen Eignung kann durch eine gültige Präqualifizierung erbracht werden. Soweit die in den Vergabeunterlagen geforderten projektspezifischen Eignungsnachweise (z. B. Referenzen, Umsatz oder sonstige Nachweise) nicht Bestandteil der Präqualifizierung sind, sind diese gesondert vorzulegen.
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Wie: Name und Adressen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Nationale Registrierungsnummer:
t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB
anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 126-459860 (2026-07-02)
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