Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fortführung des 10GE-Ringes für den Hochschulintranetverkehr zwischen den Studienorten Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
140-2023”
Produkte/Dienstleistungen: Datenübertragung📦
Kurze Beschreibung:
“Fortführung des 10GE-Ringes für den Hochschulintranetverkehr zwischen den Studienorten Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 504 201 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Wesermarsch🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Friedrich-Paffrath-Straße 101 26389 Wilhelmshaven”
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende drei Verbindungen sollen weiter betrieben werden:
Wilhelmshaven, Friedrich-Paffrath-Strasse 101 ---
Oldenburg, Ofener Strasse 15/16...”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende drei Verbindungen sollen weiter betrieben werden:
Wilhelmshaven, Friedrich-Paffrath-Strasse 101 ---
Oldenburg, Ofener Strasse 15/16 (notwendig)
Wilhelmshaven, Friedrich-Paffrath-Strasse 101 ---
Elsfleth, An der Weinkaje 5 (notwendig)
Oldenburg, Ofener Strasse 15/16 ---
Elsfleth, An der Weinkaje 5 (optional)
Spezifikation:
Leitungsgeschwindigkeit: 10 Gbit/s
Vertragslaufzeit: 60 Monate
Verfügbarkeit: 99,0%
Störungsmeldungen: 24/7 ganzjährig
Beginn: 01.02.2024
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 504 201 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungskriterien gemäß Formular: 124LD Eigenerklärung zur Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß Formular: 124LD Eigenerklärung zur Eignung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß Formular: 124LD Eigenerklärung zur Eignung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die voll funktionsfähige Bereitstellung / Fortführung zum 01.02.2024 muss garantiert werden (Ausschlusskriterium).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-10
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRRDQMW
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende
Fristen beachten:
- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
- nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Vorabinformation der nichtberücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2023/S 198-620633 (2023-10-10)