Fortsetzung des Vertiefungsmessprogramms Niedersächsischer Weg in 2027 (mit Option für 2028) (Organische Spurenanalytik)

Niedersächsischen Lan desbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) - Betriebsstelle Hannover-Hildesheim

Im Rahmen des sog. "Niedersächsischen Weges" führt der NLWKN im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Schadstoffuntersuchungen in Oberflächengewässern in ganz Niedersachsen durch, um die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen, u.a. auf den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer, zu überprüfen (nach NWG § 58). Dies soll mit besonderem Blick auf Gewässer zweiter und dritter Ordnung sowie auf die Ausnahmekulisse Agrarlandschaften mit hoher Gewässerdichte erfolgen. Zu diesem Zweck sollen Wasserproben von insgesamt 26 Oberflächengewässermessstellen innerhalb des Jahres 2027 auf bis zu 162 festgelegte Einzelverbindungen (v. a. Pflanzenschutzmittel, Metaboliten, Abwasserindikatoren) in der Gesamtwasserphase hin monatlich untersucht werden. Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung der Haushaltsmittel für das Jahr 2028 sollen die oben genannten Untersuchungen auch innerhalb des Jahres 2028 in gleicher Weise und Probeanzahl erfolgen. Sofern die erforderlichen Haushaltsmittel nicht bewilligt bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden, kann keine Beauftragung für das Jahr 2028 erfolgen. Eine Mitteilung, ob die Option der Untersuchungen für das Jahr 2028 gezogen wird, erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2027. Die Probenahmen erfolgen durch die jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN. Der Transport/Versand der Proben ins Labor des Auftragnehmers ist durch den Auftragnehmer selbst zu organisieren und miteinzupreisen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu untersuchenden Analyten an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen (d.h. Auswahl zwischen den Analysenpaketen A) - C)). Siehe dazu auch Ziff. 1.6 und 1.9 dieser Leistungsbeschreibung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen.

Deadline

Deadline 2026-10-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fortsetzung des Vertiefungsmessprogramms Niedersächsischer Weg in 2027 (mit Option für 2028) (Organische Spurenanalytik)
Referenznummer: 0116-DLG/2026-03.236
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des sog. "Niedersächsischen Weges" führt der NLWKN im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz Schadstoffuntersuchungen in Oberflächengewässern in ganz Niedersachsen durch, um die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen, u.a. auf den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer, zu überprüfen (nach NWG § 58). Dies soll mit besonderem Blick auf Gewässer zweiter und dritter Ordnung sowie auf die Ausnahmekulisse Agrarlandschaften mit hoher Gewässerdichte erfolgen. Zu diesem Zweck sollen Wasserproben von insgesamt 26 Oberflächengewässermessstellen innerhalb des Jahres 2027 auf bis zu 162 festgelegte Einzelverbindungen (v. a. Pflanzenschutzmittel, Metaboliten, Abwasserindikatoren) in der Gesamtwasserphase hin monatlich untersucht werden. Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung der Haushaltsmittel für das Jahr 2028 sollen die oben genannten Untersuchungen auch innerhalb des Jahres 2028 in gleicher Weise und Probeanzahl erfolgen. Sofern die erforderlichen Haushaltsmittel nicht bewilligt bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden, kann keine Beauftragung für das Jahr 2028 erfolgen. Eine Mitteilung, ob die Option der Untersuchungen für das Jahr 2028 gezogen wird, erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2027. Die Probenahmen erfolgen durch die jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN. Der Transport/Versand der Proben ins Labor des Auftragnehmers ist durch den Auftragnehmer selbst zu organisieren und miteinzupreisen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu untersuchenden Analyten an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen (d.h. Auswahl zwischen den Analysenpaketen A) - C)). Siehe dazu auch Ziff. 1.6 und 1.9 dieser Leistungsbeschreibung. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Analysen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 0116-DLG/2026-03.236
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-19 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung der Haushaltsmittel für das Jahr 2028 sollen die oben genannten Untersuchungen auch innerhalb des Jahres 2028 in gleicher Weise und Probeanzahl erfol gen. Sofern die erforderlichen Haushaltsmittel nicht bewilligt bzw. nicht zur Verfügung gestellt werden, kann keine Beauftragung für das Jahr 2028 erfolgen. Eine Mitteilung, ob die Option der Untersuchungen für das Jahr 2028 gezogen wird, erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2027.
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Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der bestimmbaren Analyten mit der angeforderten Bestimmungsgrenze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-29 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 116 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-29 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-21 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darüber hinaus ist eine formlose Übersicht über die Teilnahme an relevanten Ringversuchen der vergangenen 3 Jahre einschließlich der Ergebnisse des Bieters erwünscht. Grundanforderung an das Analysenlabor ist, dass die Analysenmethoden (einschließlich der Labor-, Feld- und Onlinemethoden) bzw. das Qualitätsmanagementsystem im Einklang mit der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 bzw. ISO/IEC 17025:2017 validiert und dokumentiert sind bzw. angewendet werden, bzw. dass alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gemäß Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2000/60/EG, die in der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 definiert sind, erfüllt sind. Hieraus ergibt sich die unmittelbare Notwendigkeit einer diesbezüglichen Zertifizierung/Akkreditierung bei einer von EA / IAF / ILAC evaluierten Zertifizierungs-/Akkreditierungsstelle, z. B. bei der Deutschen Akkredi tierungsstelle GmbH (DAkkS). Als Nachweis, dass alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gem. der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllt werden, hat der Bieter mit dem Angebot eine Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde gem. Norm DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-3 bzw. ISO/IEC 17025:2017 von einer von EA2 / ILAC3 evaluierten Akkreditierungsstelle (nicht beglaubigte Kopie) vorzulegen. Sollte eine Beauftragung von Unterauftragnehmern erforderlich sein, so darf dies nur an ein staatlich anerkanntes oder akkreditiertes Labor bzw. an ein Labor erfolgen, das alle technischen Spezifikationen für die chemische Analyse gemäß Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2000/60/EG, die in der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009 definiert sind, erfüllt.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Niedersächsischen Lan desbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) - Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Nationale Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: An der Scharlake 39
Postleitzahl: 31135
Postort: Hildesheim
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vermittelte.leistungen@lzn.de 📧
Telefon: +49 51189848102 📞
Fax: +49 51189848199 📠
URL: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSEM/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSEM 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRSEM 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRSEM#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 187-666379 (2026-09-24)