Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FOS / BOS Weilheim -Sanierung 2023/2024 2023/11.2/050 Fliesenarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Bodenfliesen📦
Kurze Beschreibung: FOS / BOS Weilheim -Sanierung 2023/2024
2023/11.2/050 Fliesenarbeiten
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 9 538 403 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fliesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Bodenfliesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Wandfliesen📦
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: FOS / BOS Weilheim, Kerschensteiner Straße 2, 82362 Weilheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Brandschutztechnische Sanierung Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume, Werkstätten, Klassenräume und Verwaltung
Umbau WCs und Treppenhäuser in...”
Beschreibung der Beschaffung
Brandschutztechnische Sanierung Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume, Werkstätten, Klassenräume und Verwaltung
Umbau WCs und Treppenhäuser in verschiedenen Bauabschnitten
Wesentliche Massen:
- Isolierbeschichtungen, Boden und Wand, ca. 250m²
- Bodenfliesen, unterschiedliche Formate und Farben, ca. 400m²
- Wandfliesen, unterschiedliche Formate und Farben, ca. 450m²
- Naturstein- bzw. Fliesensockel, ca. 470m
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-30 📅
Datum des Endes: 2024-06-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264200
Präqualifizierte...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264200
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
Mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung,
— Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Eigenerklärung zum Bezug zu Russland
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264200
Präqualifizierte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264200
Präqualifizierte Unternehmen:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264200
— vergleichbare Referenzen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=264200
— vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Bruttoschlussrechnungssumme.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 050-148827
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstr. 10a
82362 Weilheim
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (über Staatsanzeiger eservices).
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bieterfragen werden durch die Vergabestelle bis max. 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertagen vor...”
Bieterfragen werden durch die Vergabestelle bis max. 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertagen vor Angebotseröffnung beantwortet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: https://www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“FOS / BOS Weilheim -Sanierung 2023/2024
2023/11.2/050 Fliesenarbeiten
Brandschutztechnische Sanierung Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume,...”
Kurze Beschreibung
FOS / BOS Weilheim -Sanierung 2023/2024
2023/11.2/050 Fliesenarbeiten
Brandschutztechnische Sanierung Flucht- und Rettungswege; Umbau Fachräume, Werkstätten, Klassenräume und Verwaltung
Umbau WCs und Treppenhäuser in verschiedenen Bauabschnitten
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9 538 403 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kerschensteiner Str. 2, 82362 Weilheim
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 094-291789
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2023/11.2/050
Titel: FOS / BOS Weilheim -Sanierung 2023/2024 2023/11.2/050 Fliesenarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wallner Fliesen & Naturstein e.K.
Postanschrift: Gaisruck 15
Postort: 94535 Eging am See
Postleitzahl: 94535
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 854491331📞
E-Mail: info@wallner-fliesen.de📧
Fax: +49 8544918656 📠
Region: Passau, Landkreis🏙️
URL: https://www.wallner-fliesen.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 111446
Höchstes Angebot: 131187
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: http://www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.