Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 4 / 5 / 6 ELT für das Fraunhofer FIT Aachen - Neubau "Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie", Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 25.600.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern. Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung LPH 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend der Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§ 56 HOAI): II bis III, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 70-00241-3140-E Technische Ausrüstung AG 4, 5, 6 ELT
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 4 / 5 / 6 ELT für das Fraunhofer FIT Aachen - Neubau "Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie", Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 25.600.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung LPH 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend der Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§ 56 HOAI): II bis III, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 4 / 5 / 6 ELT für das Fraunhofer FIT Aachen - Neubau "Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie", Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 25.600.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung LPH 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend der Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§ 56 HOAI): II bis III, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-21 📅
Datum des Beginns: 2023-10-07 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 079-236255
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 4 / 5 / 6 ELT für das Fraunhofer FIT Aachen - Neubau "Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie", Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 25.600.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 4 / 5 / 6 ELT für das Fraunhofer FIT Aachen - Neubau "Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie", Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 25.600.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
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Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung LPH 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend der Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung LPH 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend der Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§ 56 HOAI): II bis III, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT und das Fraunhofer-Institut für Kommunikation,
Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE planen in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen University einen
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Neubau „Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie“in Aachen. Der Neubau wird durch das Land NRW und die
Bundesregierung gefördert und umfasst einen Büro- und Hallentrakt für etwa 260 Personen.
Es werden neue Digital- und IT-Sicherheitstechnologien in den kritischen Infrastrukturen der Energieversorgung
erforscht, entwickelt und erprobt. Diese Grundlagen für technisch zuverlässige, vor Angriffen sichere und
wirtschaftlich attraktive digitalisierte Energieinfrastrukturen sollen in den Betrieb überführt werden.
Die Nutzungsfläche über 3.600 m² der Neubaumaßnahme teilt sich in die NUF 1 bis 6 wie folgt auf:
NUF 1 Wohnen/Arbeiten 90 m² | NUF 2 Büroarbeit 2.055 m²
NUF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit 858 m² | NUF 4 Lagern/Verteilen 240 m²
NUF 5 Bildung, Unterricht und Kultur 330 m² | NUF 6 Heilen/Pflegen 18 m²
Geschätzter Wert ohne MwSt: 675 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
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Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Zusätzliche Informationen: Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer FIT, Campus Melaten, 52074 Aachen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV,
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— Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV,
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV,
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV.
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Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards: Siehe Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV,
— Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV,
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— Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV,
— Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung,
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV,
— Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV,
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV,
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV,
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber,
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Zusätzlich hierzu: Eigenerklärung zu Sanktionen EU gegen Russland (sind in den Auftragsunterlagen enthalten)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird in folgenden Schritten geprüft und bewertet:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung):
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1) Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens):
- Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV.
2) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV,
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV.
3) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV.
4) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV.
5) Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt).
Durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung.
Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.)
Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl, als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den
Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt.
Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch)
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle
übermittelt. Die Erstangebote (mit Ideenkonzept) sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung(Einladung) bekannt gegebenen
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 31/2023
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-06-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-23 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen sowie Herangehensweise an die Lösung der speziellen Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Freie Darstellung der Herangehensweise bei vergleichbaren Projekten hinsichtlich: Innovation; Funktionalität; Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit; technische und finanzielle Realisierbarkeit mit knapper Darlegung des zur Umsetzung erforderlichen Budgets der KG 400.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der vorgesehenen Projektstruktur, Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Nutzer, Fachplanern und anderen Projektbeteiligten. Planungskoordination von beteiligten Fachplanern sowie Integration ihrer Beiträge; Darstellung der Organisation der Objektüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitliche Abfolge der Projektabwicklung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Zuwendungsbaus sowie des vorgesehenen Fertigstellungstermins
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spezielle Maßnahmen und Instrumente zur Einhaltung von Qualität, Kosten und Terminen
Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke der vorgesehenen Projektleitung
Aus dem Bewerbergespräch gewonnener Gesamteindruck des Büros
Kostenkriterium (Name): Festpreisvertragn nach HOAI gem. Muster RBBau
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
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Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
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§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 079-236255 (2023-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge