Durchführung von Bauplanungsleistungen der Objektplanung Gebäude für das Fraunhofer IESE Kaiserslautern - Neubau Haus D, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 19.350.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuw.geb Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§35 HOAI): 4, Honorarsatz (§35 HOAI): MindestsatzHöhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Der Umbauzuschlag beträgt (%): 10% Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag bereits berücksichtigt und damit abgegolten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 70-00231-2530-A- Objektplanung Gebäude
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Objektplanung Gebäude für das Fraunhofer IESE Kaiserslautern - Neubau Haus D, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 19.350.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuw.geb
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4
und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und
Bauunterlage.
Honorarzone (§35 HOAI): 4, Honorarsatz (§35 HOAI): MindestsatzHöhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): 10%
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag
bereits berücksichtigt und damit abgegolten
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Objektplanung Gebäude für das Fraunhofer IESE Kaiserslautern - Neubau Haus D, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 19.350.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuw.geb
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4
und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und
Bauunterlage.
Honorarzone (§35 HOAI): 4, Honorarsatz (§35 HOAI): MindestsatzHöhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): 10%
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-12 📅
Datum des Beginns: 2023-12-08 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 111-349259
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Objektplanung Gebäude für das Fraunhofer IESE Kaiserslautern - Neubau Haus D, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 19.350.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuw.geb
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4
und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und
Bauunterlage.
Honorarzone (§35 HOAI): 4, Honorarsatz (§35 HOAI): MindestsatzHöhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): 10%
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag
Die Fraunhofer-Gesellschaft beabsichtigt, für das Fraunhofer-Institut IESE eine Erweiterung am Standort Kaiserslautern zu errichten.
Mit umfassender Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz, des Bundes sowie aus EFRE-Mitteln soll in Kaiserlautern der Bestandsbau um einen weiteren Gebäudeteil (Haus D) erweitert werden. Es wird ein Forschungsbau mit neuen Arbeitsplätzen sowie Technika benötigt. Dem Bereich Innovation Engineering mit Kunden in verschiedenen Technikbereichen kommt immer mehr Bedeutung zu. Um diesen Kunden vor Ort kreative Settings zur Verfügung zu stellen, sind flexible Flächen notwendig, die im Gebäudebestand nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Weiterhin sind 90 neue Arbeitsplätze vorgesehen.
Mit umfassender Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz, des Bundes sowie aus EFRE-Mitteln soll in Kaiserlautern der Bestandsbau um einen weiteren Gebäudeteil (Haus D) erweitert werden. Es wird ein Forschungsbau mit neuen Arbeitsplätzen sowie Technika benötigt. Dem Bereich Innovation Engineering mit Kunden in verschiedenen Technikbereichen kommt immer mehr Bedeutung zu. Um diesen Kunden vor Ort kreative Settings zur Verfügung zu stellen, sind flexible Flächen notwendig, die im Gebäudebestand nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Weiterhin sind 90 neue Arbeitsplätze vorgesehen.
Die Maßnahme mit ca. 1939 m² NF 1-6 setzt sich wie folgt zusammen:
NF 1 Wohnen und Aufenthalt: 30 m²; NF 2 Büroarbeit: 1.080 m²; NF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit,
Die östlichen Flügel werden vom Fraunhofer Institut ITWM genutzt, hier finden parallel ebenfalls bauliche Erweiterungen statt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 400 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld. Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf
dem Baufeld
Optionale (spätere) Beauftragung von Erstausstattung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Zusätzliche Informationen: Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer Platz 1, 67663 Kaiserslautern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 33 Abs. 1 UVgO
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 UVgO
— Freie Referenzen gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 UVgO
— Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen
als Bewerbungsbogen enthalten.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Auftragsunterlagen
Hinweis-> Eigenerklärung zu Sanktionen der EU ist Ausschlusskriterium
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird in folgenden Schritten geprüft und bewertet:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung):
1) Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens):
- Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV.
2) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV,
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV.
3) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV.
4) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV.
5) Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt).
Durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung.
Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.)
Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl, als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den
Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt.
Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch)
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle
übermittelt. Die Erstangebote (mit Ideenkonzept) sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung(Einladung) bekannt gegebenen
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 40/23
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-08-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-24 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen sowie Herangehensweise an die Lösung der speziellen Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erstellung eines Ideenkonzeptes. Aus dem Ideenkonzept erwartete fachliche Leistung hinsichtlich: städtebaulicher und architektonischer Qualität; Bezug zum Forschungsinhalts des Instituts; Innovation; Funktionalität; Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit; technische und finanzielle Realisierbarkeit mit knapper Darlegung des zur Umsetzung erforderlichen Budgets der KG 300. Ideenkonzept muss im Wesentlichen umgesetzt werden können (Abwertung bei Nichteinhaltung möglich).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der vorgesehenen Projektstruktur, Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Nutzer, Fachplanern und anderen Projektbeteiligten. Planungskoordination von beteiligten Fachplanern sowie Integration ihrer Beiträge; Darstellung der Organisation der Objektüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitliche Abfolge der Projektabwicklung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Zuwendungsbaus sowie des vorgesehenen Fertigstellungstermins
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spezielle Maßnahmen und Instrumente zur Einhaltung von Qualität, Kosten und Terminen
Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke der vorgesehenen Projektleitung
Aus dem Bewerbergespräch gewonnener Gesamteindruck des Büros
Kostenkriterium (Name): Festpreisvertrag nach HOAI gem. Muster RBBau
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2023/S 111-349259 (2023-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge