Objektbeschreibung der Unterhaltsreinigung mit besonderen S Ü1-Sicherheitsanforderungen:
Das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Das Fraunhofer Institut IVI betreibt am Standort Dresden angewandte Forschung und Entwicklung.
Industrienahe Auftragsforschung:
Für Unternehmen aus der Industrie und öffentliche Auftraggeber werden Lösungen erarbeitet, die die Sicherheit, Zuverlässigkeit, Lebensdauer und Funktionalität von technischen Bauteilen und Systemen verbessern.
Das Fraunhofer IVI in Dresden konzentriert sich in seinen Geschäftsfeldern auf die Märkte Verkehr, Energie und Umwelt, Elektromobilität, Intermodale Verkehrsinformationssysteme sowie Fahrzeug- und Verkehrssystemtechnik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI 01069 Dresden
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Objektbeschreibung der Unterhaltsreinigung mit besonderen S Ü1-Sicherheitsanforderungen:
Das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI...”
Kurze Beschreibung
Objektbeschreibung der Unterhaltsreinigung mit besonderen S Ü1-Sicherheitsanforderungen:
Das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Das Fraunhofer Institut IVI betreibt am Standort Dresden angewandte Forschung und Entwicklung.
Industrienahe Auftragsforschung:
Für Unternehmen aus der Industrie und öffentliche Auftraggeber werden Lösungen erarbeitet, die die Sicherheit, Zuverlässigkeit, Lebensdauer und Funktionalität von technischen Bauteilen und Systemen verbessern.
Das Fraunhofer IVI in Dresden konzentriert sich in seinen Geschäftsfeldern auf die Märkte Verkehr, Energie und Umwelt, Elektromobilität, Intermodale Verkehrsinformationssysteme sowie Fahrzeug- und Verkehrssystemtechnik.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 328 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Unterhaltsreinigung wird teilweise in Sicherheitsbereichen durchgeführt, was bei Reinigungskräften die S Ü1 Überprüfung voraussetzt.
Das einzusetzende...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Unterhaltsreinigung wird teilweise in Sicherheitsbereichen durchgeführt, was bei Reinigungskräften die S Ü1 Überprüfung voraussetzt.
Das einzusetzende Personal muss vor Vertragsantritt einer Sicherheitsüberprüfung Stufe 1 (SÜ1) durch das LKA (Zuverlässigkeitsüberprüfung) unterzogen werden, daher ist es dem Auftraggeber rechtzeitig vorzustellen sowie auf Lasten des Auftragnehmers einzuweisen. Ein Wechsel des Personals ist nur schriftlich mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers und nach erfolgreicher SÜ1 erlaubt.
Die Reinigung erfolgt an Werktagen zwischen 16:30 Uhr und 00.45. Das heißt ab 22.00 Uhr ist ein 30%iger Nachtzuschlag in den SV-Satz integriert. 4,5 Stunden (56%) ohne Nachtzuschlag und 3,5 Stunden (44%) mit Nachtzuschlag.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 328 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 23
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 4x 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-13
10:15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str.76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). VerstößegegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 189-591412 (2023-09-27)