Auf dem Areal des Schulzentrums Steinlach-Wiesaz am süd-östlichen Ortsrand von Dusslingen werden die bestehende Gemeinschaftsschule, sowie das Gymnasium in Teilbereichen umgebaut und mit drei neuen Erweiterungsschulbauten realisiert. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Zugangs- und Pausenhofbereiche, sowie die Bushaltestelle neugestaltet. Im ersten Bauabschnitt wurde die Ausführung des Neubaus der Gemeinschaftsschule bearbeitet. Im aktuell zweiten Bauabschnitt sind der Abbruch des nördlichen Fachklassenbaus mit Gartenschuppen mit anschließendem Neubau des Fachklassenbaus des Karl von Frisch Gymnasiums (Bauteil B) und der Neubau des Verbindungsbaus an das bestehende Bauteil A des Gymnasiums vorgesehen. /// Bestand: Das Gymnasium besteht aus vier zweigeschossigen Baukörpern (BT A, BT B, BT C und BT D/E) sowie einem eingeschossigen Gartenschuppen. Die einzelnen Baukörper sind in Systembauweise hergestellt und deren Grundrisse basieren auf einem Raster von gleichschenkligen Dreiecken, welche wabenförmig zusammengefügt wurden. /// Neubau: Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B des Gymnasiums besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigen Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einen zweigeschossigen Verbindungsflur und einem neu zu erstellenden zweigeschossigen Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums angeschlossen wird. /// Diese Bekanntmachung umfasst die Leistungen für die Freianlagen - Busumfahrt - im Vorfeld der Baumaßnahme "Neubau Bauteil B Fachklassenbau Gymnasium". Die Freianlagen des BA 2 gliedert sich in eine Busspur mit Einrichtungsverkehr von Ost nach West, sowie Haltestellenbuchten in Sägezahnaufstellung. Eine Baumreihe in offenen Baumscheiben und Rasenfugenpflaster fungieren als Pufferzone nach Süden zu den Schulgebäuden. Dahinter öffnet sich ein Vorplatz mit Platz für einen zukünftigen, überdachten Wartebereich. Im Übergang zur Straße auf dem Höhnisch wird eine großzügige Grünfläche mit Rasenmulde und Baumpflanzungen hergestellt. Die Rasenmulde dient gleichzeitig als Retention für die Busspur.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freianlagen Busumfahrt - Erweiterung Schulzentrum Steinlach-Wiesaz in Dußlingen
Kurze Beschreibung:
Auf dem Areal des Schulzentrums Steinlach-Wiesaz am süd-östlichen Ortsrand von Dusslingen werden die bestehende Gemeinschaftsschule, sowie das Gymnasium in Teilbereichen umgebaut und mit drei neuen Erweiterungsschulbauten realisiert. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Zugangs- und Pausenhofbereiche, sowie die Bushaltestelle neugestaltet. Im ersten Bauabschnitt wurde die Ausführung des Neubaus der Gemeinschaftsschule bearbeitet. Im aktuell zweiten Bauabschnitt sind der Abbruch des nördlichen Fachklassenbaus mit Gartenschuppen mit anschließendem Neubau des Fachklassenbaus des Karl von Frisch Gymnasiums (Bauteil B) und der Neubau des Verbindungsbaus an das bestehende Bauteil A des Gymnasiums vorgesehen. ///
Bestand: Das Gymnasium besteht aus vier zweigeschossigen Baukörpern (BT A, BT B, BT C und BT D/E) sowie einem eingeschossigen Gartenschuppen. Die einzelnen Baukörper sind in Systembauweise hergestellt und deren Grundrisse basieren auf einem Raster von gleichschenkligen Dreiecken, welche wabenförmig zusammengefügt wurden. ///
Neubau: Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B des Gymnasiums besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigen Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einen zweigeschossigen Verbindungsflur und einem neu zu erstellenden zweigeschossigen Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums angeschlossen wird. ///
Diese Bekanntmachung umfasst die Leistungen für die Freianlagen - Busumfahrt - im Vorfeld der Baumaßnahme "Neubau Bauteil B Fachklassenbau Gymnasium".
Die Freianlagen des BA 2 gliedert sich in eine Busspur mit Einrichtungsverkehr von Ost nach West, sowie Haltestellenbuchten in Sägezahnaufstellung. Eine Baumreihe in offenen Baumscheiben und Rasenfugenpflaster fungieren als Pufferzone nach Süden zu den Schulgebäuden. Dahinter öffnet sich ein Vorplatz mit Platz für einen zukünftigen, überdachten Wartebereich. Im Übergang zur Straße auf dem Höhnisch wird eine großzügige Grünfläche mit Rasenmulde und Baumpflanzungen hergestellt. Die Rasenmulde dient gleichzeitig als Retention für die Busspur.
Auf dem Areal des Schulzentrums Steinlach-Wiesaz am süd-östlichen Ortsrand von Dusslingen werden die bestehende Gemeinschaftsschule, sowie das Gymnasium in Teilbereichen umgebaut und mit drei neuen Erweiterungsschulbauten realisiert. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Zugangs- und Pausenhofbereiche, sowie die Bushaltestelle neugestaltet. Im ersten Bauabschnitt wurde die Ausführung des Neubaus der Gemeinschaftsschule bearbeitet. Im aktuell zweiten Bauabschnitt sind der Abbruch des nördlichen Fachklassenbaus mit Gartenschuppen mit anschließendem Neubau des Fachklassenbaus des Karl von Frisch Gymnasiums (Bauteil B) und der Neubau des Verbindungsbaus an das bestehende Bauteil A des Gymnasiums vorgesehen. ///
Bestand: Das Gymnasium besteht aus vier zweigeschossigen Baukörpern (BT A, BT B, BT C und BT D/E) sowie einem eingeschossigen Gartenschuppen. Die einzelnen Baukörper sind in Systembauweise hergestellt und deren Grundrisse basieren auf einem Raster von gleichschenkligen Dreiecken, welche wabenförmig zusammengefügt wurden. ///
Neubau: Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B des Gymnasiums besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigen Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einen zweigeschossigen Verbindungsflur und einem neu zu erstellenden zweigeschossigen Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums angeschlossen wird. ///
Diese Bekanntmachung umfasst die Leistungen für die Freianlagen - Busumfahrt - im Vorfeld der Baumaßnahme "Neubau Bauteil B Fachklassenbau Gymnasium".
Die Freianlagen des BA 2 gliedert sich in eine Busspur mit Einrichtungsverkehr von Ost nach West, sowie Haltestellenbuchten in Sägezahnaufstellung. Eine Baumreihe in offenen Baumscheiben und Rasenfugenpflaster fungieren als Pufferzone nach Süden zu den Schulgebäuden. Dahinter öffnet sich ein Vorplatz mit Platz für einen zukünftigen, überdachten Wartebereich. Im Übergang zur Straße auf dem Höhnisch wird eine großzügige Grünfläche mit Rasenmulde und Baumpflanzungen hergestellt. Die Rasenmulde dient gleichzeitig als Retention für die Busspur.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 1034_SZSW BT B
Titel: Ausführungen von Leistungen Freianlagen / Landschaftsgärnterische Arbeiten - Busumfahrt - Schulzentrum Steinlach-Wiesaz in Dußlingen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Busumfahrt wird vor dem zweiten Bauabschnitt "Neubau Bauteil B Fachklassenbau Gymnasium" ausgeführt. Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigen Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einen zweigeschossigen Verbindungsflur und einem neu zu erstellenden zweigeschossigen Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums angeschlossen wird. Der Fachklassenneubau besteht aus einem Erd- und einem Obergeschoss, sowie einer Teilunterkellerung. ///
Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltigem Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finden Anwendung und sind in der Ausführung zu berücksichtigen.
///
Ausgeführt werden eine Busspur, Haltestellen, eine Baumreihe als Pufferzone zu den Schulgebäuden und ein Vorplatz mit überdachtem Wartebereich. Im Übergang zur Straße wird eine großzügige Grünfläche mit Rasenmulde und Baumpflanzungen hergestellt.
Die Planung der landschaftsgärtnerischen Arbeiten umfasst im Wesentlichen folgendes:
Abbrucharbeiten:
Abbruch der bestehenden Asphalt- und Pflasterflächen (2.060m2/840m2) inkl. Einfassungen (800m) und vereinzelten Ausstattungselementen. In Teilbereichen bereits erfolgt.
Erdarbeiten:
Aushub der ehemaligen Tragschichten und Auffüllungen unter späteren Belags-/ und Grünflächen (3.900 m3). Inkl. Modellierung der Retentionsmulde.
Belagsarbeiten:
Herstellung Busspur aus Asphalt (1.070m2), Haltestellen aus Ortbeton (560m2), sowie fußläufige Aufenthaltsbereiche aus Betonpflasterbelag (1.300m2) im Reihenbelag mit zusätzlichem taktilem Leitsystem.
Leitungsarbeiten:
Leerohrverlegung für Beleuchtung Mastleuchten (320 lfm). Anschluss Entwässerungsleitungen (340 lfm) an vorhandene Grundleitungen bzw. bauseits vorhandenes Retentionsbauwerk.
Pflanzarbeiten:
Gehölze (9 Stk), Baumquartiere, Stauden-Gräser Pflanzung, sowie Rasen- und Wiesenfläche (1.420m2)
Zusätzlich Dach - und Fassadenbegrünung (80m2/15 Stk) für Warteunterstand.
Die Busumfahrt wird vor dem zweiten Bauabschnitt "Neubau Bauteil B Fachklassenbau Gymnasium" ausgeführt. Der geplante Neubau Fachklassenbau BT B besteht aus einem zweigeschossigen rechteckigen Hauptgebäude mit einem begrünten Flachdach, das an der Fassade Süd-Ost über einen zweigeschossigen Verbindungsflur und einem neu zu erstellenden zweigeschossigen Anbau an den bestehenden Verwaltungs- und Aulabau A des Gymnasiums angeschlossen wird. Der Fachklassenneubau besteht aus einem Erd- und einem Obergeschoss, sowie einer Teilunterkellerung. ///
Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltigem Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finden Anwendung und sind in der Ausführung zu berücksichtigen.
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Ausgeführt werden eine Busspur, Haltestellen, eine Baumreihe als Pufferzone zu den Schulgebäuden und ein Vorplatz mit überdachtem Wartebereich. Im Übergang zur Straße wird eine großzügige Grünfläche mit Rasenmulde und Baumpflanzungen hergestellt.
Die Planung der landschaftsgärtnerischen Arbeiten umfasst im Wesentlichen folgendes:
Abbrucharbeiten:
Abbruch der bestehenden Asphalt- und Pflasterflächen (2.060m2/840m2) inkl. Einfassungen (800m) und vereinzelten Ausstattungselementen. In Teilbereichen bereits erfolgt.
Erdarbeiten:
Aushub der ehemaligen Tragschichten und Auffüllungen unter späteren Belags-/ und Grünflächen (3.900 m3). Inkl. Modellierung der Retentionsmulde.
Belagsarbeiten:
Herstellung Busspur aus Asphalt (1.070m2), Haltestellen aus Ortbeton (560m2), sowie fußläufige Aufenthaltsbereiche aus Betonpflasterbelag (1.300m2) im Reihenbelag mit zusätzlichem taktilem Leitsystem.
Leitungsarbeiten:
Leerohrverlegung für Beleuchtung Mastleuchten (320 lfm). Anschluss Entwässerungsleitungen (340 lfm) an vorhandene Grundleitungen bzw. bauseits vorhandenes Retentionsbauwerk.
Pflanzarbeiten:
Gehölze (9 Stk), Baumquartiere, Stauden-Gräser Pflanzung, sowie Rasen- und Wiesenfläche (1.420m2)
Zusätzlich Dach - und Fassadenbegrünung (80m2/15 Stk) für Warteunterstand.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postanschrift: Auf dem Höhnisch 1
Postleitzahl: 71244
Stadt: Dußlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-17 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-17 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw.
Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen
wurden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw.
Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen
wurden.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert
nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert
nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen. Die Anbieter/Auftragnehmer müssen die beigefügten KEVFormulare ausfüllen und bei Abgabe des Angebotes mit abgegeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Eignung (KEV 179) der Firmen des GVV Steinlach-Wiesaz von großer Bedeutung ist. Die Referenzaufträge müssen hinsichtlich Umfang und Gegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Ein eigenes Stammpersonal wird erwartet. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen. Die Anbieter/Auftragnehmer müssen die beigefügten KEVFormulare ausfüllen und bei Abgabe des Angebotes mit abgegeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Eignung (KEV 179) der Firmen des GVV Steinlach-Wiesaz von großer Bedeutung ist. Die Referenzaufträge müssen hinsichtlich Umfang und Gegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Ein eigenes Stammpersonal wird erwartet. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Schwerwiegender Verstoß des Unternehmens gegen Vergabebestimmungen oder vertragliche Pflichten.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeindeverwaltungsverband Steinlach Wiesaz
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00013508
Postanschrift: Schloßhof 6
Postleitzahl: 72810
Postort: Gomaringen
Region: Tübingen, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: kohler grohe architekten, Projektsteuerung
E-Mail: christine.marquardt@kohlergrohe.de📧
Telefon: +49 711 769 639 33📞
URL: http://www.gomaringen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44468728🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E44468728🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 112-405314 (2026-06-10)