Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Limburg an der Lahn sieht die Errichtung eines generationenübergreifenden Sportparks mit multifunktionalen Außensportanlagen (Bauabschnitt 1) und integriertem Jugendzentrum (Außenanlagen: Bauabschnitt 2) in der Südstadt vor. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um die erste öffentliche, frei zugängliche Sportanlage in der Stadt. Beide Baumaßnahmen sind Bestandteil des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Südstadt Limburg (ISEK) aus dem Jahr 2020 und liegen im Fördergebiet des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt". Im März 2022 wurde eine Machbarkeitsstudie für den Sportpark durchgeführt und abgeschlossen.
Ein Alleinstellungsmerkmal dieses Projekts wird die Kombination des Sportparks mit einem Jugendzentrum sein, das parallel geplant und gebaut wird. Das Jugendzentrum erhält einen eigenen Freibereich, der hier als Bauabschnitt 2 bezeichnet ist. Die Planung erfolgt parallel zum Sportpark, die Ausführung ist mit dem Neubau des Gebäudes zu koordinieren. Für die Planung des Jugendzentrums wurde ebenso eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die einen geeigneten Standort für das Jugendzentrum innerhalb des Sportparks festgelegt, ein mögliches Raumprogramm definiert und einen Kostenrahmen berechnet hat. Durch die Integration des Jugendzentrums in die Sportanlage werden Synergieeffekte zwischen beiden Einrichtungen ermöglicht: Veranstaltungen der Jugendpflege/Ferienbetreuung im Sportpark ist ebenso vorgesehen wie eine Ausleihstation für Sportgeräte und Toiletten im Jugendzentrum.
Das Ziel der Baumaßnahme ist die Herstellung eines generationenübergreifenden Sportparks in der Limburger Südstadt mit vielfältigen Sportangeboten sowie die Gestaltung eines Außengeländes für den benachbarten Neubau des Jugendzentrums.
Im Sportpark (Bauabschnitt 1) sollen zeitgemäße Sportarten (Urban Sports) angeboten und über eine sorgfältige Gestaltung hohe Aufenthaltsqualitäten erreicht werden. Sportlich Aktive jeden Alters und jeder Herkunft stellen die Zielgruppen dar. Wichtig wird der Sportpark vor allem auch für Schüler der umliegenden Schulen und der direkt benachbarten Berufsschule, die die Fläche aufgrund des vertrauten Umfeldes schnell als Freizeitangebot annehmen werden. Kinder und Jugendliche aus den benachbarten Orten sollen auch vom Sportpark profitieren können.
Die Außenflächen des Jugendzentrums (Bauabschnitt 2) sollen verschiedene Räume anbieten: präsentiert sich das Jugendzentrum zum Sportpark hin offen und transparent, soll hinter dem Gebäude ein Rückzugsbereich für die Jugendarbeit entstehen. Hier können Theaterproben im Freien stattfinden, Erfolge gefeiert oder auch einfach nur gechillt werden. Alle Anlagen sollen in dem vorhandenen städtebaulichen Kontext gut eingebunden und barrierefrei zugänglich sein.
Beauftragt werden die Planung der Gesamtfläche des Sportparks inkl. der Sportanlagen und der Freianlagen (BA1) sowie die Außenanlagen des Jugendzentrums (BA2). Bei der Planung und Ausführung des Vorhabens sind Vorgaben des Förderprogramms "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten" sowie die Vorgaben des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt im Quartier" zu beachten. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind im Hinblick auf die Art und Anordnung der Anlagen als verbindliche Planungsgrundlage zu betrachten, die weiterverfolgt und konkretisiert werden müssen.
Die Planung des Sportparks soll u.a. folgende Ziele berücksichtigen:
- Konkretisierung der Nutzungen und Sportarten durch weitere Bürgerbeteiligung und die Zusammenarbeit mit einem Sportanlagenplaner.
- Optimierung der Anlagenaufteilung im Planungsgebiet.
- Da die Baukosten durch die Fördersumme gedeckelt sind, soll die Erreichung der Ziele im Rahmen der bisher berechneten Kosten angestrebt werden.
- Berücksichtigung von Aspekten der Klimaanpassung und des Naturschutzes: z.B. Maximierung der Begrünung und Minimierung der Versieglungen, Entwässerung durch Versickerung und Erhalt der bestehenden Gehölzinseln.
- Ziel ist es, den Sportpark zeitgleich mit dem Jugendzentrum vor den Sommerferien 2026 in Betrieb zu nehmen und die Sommerferienspiele dort stattfinden zu lassen.
Da das Jugendzentrum sich auf dem gleichen Gelände befindet und funktional mit dem Sportpark verknüpft ist, sind bei der Planung und Umsetzung des Sportparks und der Außenanlagen des Jugendzentrums viele Abhängigkeiten zu erwarten. Diese Abhängigkeiten werden die Planungsphasen, wie die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung sowie die vorgesehene Bürgerbeteiligung prägen. Dadurch entsteht die Aufgabe der Abstimmung und Koordination mit dem Objektplaner des Jugendzentrums. In dieser Hinsicht ist die Koordination nicht nur inhaltlich, sondern auch terminlich von großer Bedeutung.
Die Hinzuziehung eines Sportanlagenplaners wird empfohlen. Die Auswahl des geeigneten Planers soll durch das anbietende Freiraumplanungsbüro eigenständig und im Vorfeld der Bewerbung erfolgen. Kooperationen können beispielsweise als Bewerber-/Bietergemeinschaften anbieten.
Der Planungsprozess beinhaltet eine intensive Abstimmung mit unterschiedlichen Akteuren und Behörden sowie die Teilnahme an 4 Beteiligungsveranstaltungen. Dazu gehören Abstimmungen mit dem Landkreis und den umliegenden Schulen. Um den Sportpark über den Grünen Weg und die Heinestraße in Richtung Blumenrod mit der Stadt Limburg zu verbinden, sollen Wegeverbindungen über Flächen und Immobilien des Landkreises Limburg-Weilburg hinweg organisiert werden. Außerdem befindet sich die Stadtverwaltung mit dem Landeskreis im Gespräch, um ein Gesamtkonzept für die Koordinierung und Abdeckung von Parkplätzen zu erstellen. Im weiteren Planungsprozess soll auch der Campus Platz zwischen Adolf-Reichwein-Schule und der Peter-Paul-Cahensly-Schule mit dem Wegesystem des Sportparks verbunden werden.
Zur Bemessung des Planungsaufwandes soll von Bruttobaukosten der Kostengruppe 500 und anteilig der Kostengruppe 400 (25%) von ca. 1.767.481 € für den Sportpark (ca. 29.200 m²) und von Bruttobaukosten der Kostengruppe 500 von ca. € 146.430 für die Außenanlagen des Jugendzentrums (ca. 1.000 m²) ausgegangen werden. Die exakten Flächen der jeweiligen Bauabschnitte werden im Zuge der Planung LPH2 geprüft und definiert. Nach Auffassung der Auftraggeberin ist für den Sportpark die Honorarzone IV und für die Außenanlagen des Jugendzentrums die Honorarzone III zugrunde zu legen.
Folgende Leistungen sind Gegenstand der Ausschreibung:
Bauabschnitt 1: Sportpark
a. Grundleistungen
der Objektplanung Freianlagen des Sportparks Südstadt Limburg und dessen Sportanlagen (1. Bauabschnitt).
Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 11 beauftragt.
b. Besondere Leistungen
• Anlagenpflegekonzept
• Beteiligung
• Planung von Regenwasserversickerung im Planungsgebiet
• Mitwirkung bei der baufachlichen Prüfung sowie die Zuarbeit zum Verwendungsnachweis
Bauabschnitt 2: Außenflächen des Jugendzentrums
c. Grundleistungen
der Objektplanung Freianlagen der Außenanlagen des Jugendzentrums (2. Bauabschnitt)
Leistungsphasen 1-9 des § 39 HOAI. Es werden dabei die jeweiligen Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 11 beauftragt.
d. Besondere Leistungen
• Beteiligung
• Mitwirkung bei der baufachlichen Prüfung sowie die Zuarbeit zum Verwendungsnachweis