Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Mindestens 10 Projektbearbeiterinnen / -bearbeiter oder festangestellte Mitarbeitende in den letzten 3 Geschäftsjahren, davon mindestens 8 in der Projektbearbeitung (Gewertet wird hierbei der Durchschnittswert der letzten drei Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe aller Mitarbeitenden der Bewerbergemeinschaft zu bilden. Voll berücksichtigt werden Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit von mindestens 35 Wochenstunden. Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig berücksichtigt (z.B. Mitarbeitende mit 20 Wochenstunden mit dem Faktor 0,57 und Mitarbeitende mit 30 Wochenstunden mit dem Faktor 0,86))
- Ausreichende technische Ausstattung: Zugriff des Bieters auf einschlägige und aktuelle Textverarbeitungs-, Grafik- und CAD/GIS-Programme, die eine Leistungserbringung entsprechend der Beschaffungsbeschreibung ermöglichen und einen hinreichend verlustfreien Datenaustausch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gewährleisten
- Geeignete Referenzen: Der Bieter hat zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit / Eignung Referenzen vorzulegen, die nach Möglichkeit vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Planungsleistung sind (siehe auch II.2.9) der Bekanntmachung). Es wird darum gebeten max. 3 Referenzen einzureichen. Es steht dem Bewerber frei, auch eine größere Anzahl an Referenzen einzureichen. Bei der Bewertung der Eignungskriterien werden dagegen nur die 3 Referenzen berücksichtigt, die als Referenzen 1 - 3 eingereicht wurden. Kurzbeschreibungen der Referenzen sind als Anlage beizufügen. Im Hinblick auf die jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Auftragsart (Leistungsbild, Schwerpunkte)
- Auftragsvolumen
- Leistungszeitraum
- Auftraggeber (öffentlich, privat)
- benötigte Personalstärke / Stundenaufwand
Um bei mehr als 5 geeigneten Bietern eine Selektion zu ermöglichen, wird die Gesamtheit der Referenzen eines Bieters einer der folgenden Qualitätsstufen zugeordnet:
1. Herausragende Referenzlage:
Der Bieter ist in der Lage Referenzen vorzulegen, die alle geforderten Leistungsbilder und Leistungsphasen abdecken, die beauftragt / optional beauftragt werden sollen. Hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades übertreffen die Referenzen die hier ausgeschriebene Leistung.
2. Gute Referenzlage:
Der Bieter ist in der Lage Referenzen vorzulegen, die alle geforderten Leistungsbilder und Leistungsphasen abdecken, die beauftragt / optional beauftragt werden sollen. Hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades sind die Referenzen mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
3. Ausreichende Referenzlage:
Der Bieter ist in der Lage vergleichbare Referenzen vorzulegen, es werden jedoch nicht alle geforderten Leistungsbilder und Leistungsphasen abgedeckt, die hier beauftragt / optional beauftragt werden sollen. Die Referenzen lassen in ihrer Gesamtheit aber dennoch den Schluss zu, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen.
4. Unzureichende Referenzlage:
Der Bieter ist in der Lage Referenzen vorzulegen. Die Referenzen lassen jedoch aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung und / oder geringerer Komplexität nicht den Schluss zu, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag angemessen zu erfüllen.
(Die vorgenannten Punkte entsprechen den Kriterien unter e (2) in der Eignungsmatrix).