Freiberufliche Leistungen - B 281, Um- und Ausbau mit Bahnübergangsbeseitigung bei Könitz, Teilobjekt Bauwerk 2 Brücke über die DB-Strecke 6383; Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und Besondere Leistungen
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, plant den Neubau der Ortsumfahrung Könitz im Zuge der Bundesstraße 281 n. Teil dieser Maßnahmen ist der Ersatz der Gleisquerung mittels des Neubaus einer Straßenüberführung im km 131,6+72. Das Baurecht für diese Maßnahme wurde über ein Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 15.05.2020/ Az.: 540.3-4348-10/17 erlangt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben gemäß Eisenbahn-Kreuzungsgesetz. Bestandteile des Auftrages sind die Bauoberleitung und Bauüberwachung für das Bauobjekt sowie die Bauüberwachung (BÜB) von Anlagen der DB AG infolge des Neubaus der Brücke. Weitere Besondere Leistungen umfassen die Stellung eines Sicherheit- und Gefahrenkoordinators und die Fachbauleitung für die Altlast (-sanierung).
Auftragsbekanntmachung (2026-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freiberufliche Leistungen - B 281, Um- und Ausbau mit Bahnübergangsbeseitigung bei Könitz, Teilobjekt Bauwerk 2 Brücke über die DB-Strecke 6383; Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und Besondere Leistungen
Referenznummer: 152-0100/26-F-OV-41
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, plant den Neubau der Ortsumfahrung Könitz im Zuge der Bundesstraße 281 n. Teil dieser Maßnahmen ist der Ersatz der Gleisquerung mittels des Neubaus einer Straßenüberführung im km 131,6+72. Das Baurecht für diese Maßnahme wurde über ein Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 15.05.2020/ Az.: 540.3-4348-10/17 erlangt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben gemäß Eisenbahn-Kreuzungsgesetz. Bestandteile des Auftrages sind die Bauoberleitung und Bauüberwachung für das Bauobjekt sowie die Bauüberwachung (BÜB) von Anlagen der DB AG infolge des Neubaus der Brücke. Weitere Besondere Leistungen umfassen die Stellung eines Sicherheit- und Gefahrenkoordinators und die Fachbauleitung für die Altlast (-sanierung).
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, plant den Neubau der Ortsumfahrung Könitz im Zuge der Bundesstraße 281 n. Teil dieser Maßnahmen ist der Ersatz der Gleisquerung mittels des Neubaus einer Straßenüberführung im km 131,6+72. Das Baurecht für diese Maßnahme wurde über ein Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 15.05.2020/ Az.: 540.3-4348-10/17 erlangt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben gemäß Eisenbahn-Kreuzungsgesetz. Bestandteile des Auftrages sind die Bauoberleitung und Bauüberwachung für das Bauobjekt sowie die Bauüberwachung (BÜB) von Anlagen der DB AG infolge des Neubaus der Brücke. Weitere Besondere Leistungen umfassen die Stellung eines Sicherheit- und Gefahrenkoordinators und die Fachbauleitung für die Altlast (-sanierung).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 050 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 152-0100/26-F-OV-41
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Thüringen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, B 281 bei Könitz
Stadt: bei Könitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saalfeld-Rudolstadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-30 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 25 % Persönliche Qualifikation Bauoberleitung
25 % Persönliche Qualifikation örtliche Bauüberwachung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zusätzliche Rechtsgrundlage: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes.
ACHTUNG: Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.
Zusätzliche Rechtsgrundlage: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes.
ACHTUNG: Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-14 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-07 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Eignung zur Berufsausübung
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- b) Registereintragungen (Handelsregister, keine Eintragungsverpflichtung)
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle);
- zu b) Nachweis durch
--> Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Eignung zur Berufsausübung
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- b) Registereintragungen (Handelsregister, keine Eintragungsverpflichtung)
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle);
- zu b) Nachweis durch
--> Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- c) Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall
• geforderte Höhe für Personenschäden: 5.000.000,00 €
• geforderte Höhe für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 5.000.000,00 €
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu c) Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- c) Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall
• geforderte Höhe für Personenschäden: 5.000.000,00 €
• geforderte Höhe für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 5.000.000,00 €
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu c) Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
ACHTUNG: Die vorbenannte Bezeichnung dieses Eignungskriteriums resultiert aus der von der Vergabeplattform vorgegebenen statischen Auswahl von Eignungskriterien und trifft nicht vollends zu.
richtige Bezeichnung…
… Eignungskriterium:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Folgendes muss mindestens eingehalten sein:
• Bauoberleitung eines Verkehrsinfrastrukturprojektes mit mind. einem Ingenieurbauwerk
• Bauüberwachung für ein Verkehrsinfrastrukturprojekt für Verkehrsanlagen mit mind. einem Ingenieurbauwerk
• Die Referenz ist jeweils nur gültig, wenn es sich um eine abgeschlossene Leistung handelt.
• Die genannten Leistungen müssen nicht zwingend innerhalb desselben Projektes erbracht worden sein, sondern können sich aus verschiedenen Referenzprojekten zusammensetzen.
• Die Referenz ist unter Angabe des Auftragswertes und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung aufzuführen. Ein kurzes Abstract der Referenz ist dem Angebot beizufügen.;
- b) Angaben über Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (inkl. verwendete Hard- und Software);
- c) Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Folgendes muss mindestens eingehalten sein:
• Die Vorlage des Nachweises der fachlichen Qualifikation hat mit dem Präqualifikationsnachweis der DB AG mit Abgabe des Angebotes durch den AN zu erfolgen.
• Für den SiGeKo sind geeignete Nachweise der Qualifikation beizufügen (Baufachliche Ausbildung, mind. 2 Jahre Berufserfahrung, Qualifikationszertifikat nach RAB 30).
• Für den Bauoberleiter, Bauüberwacher sowie den SiGeKo sind zwingend verschiedene Personen zu benennen.
Für den Nachweis der Einhaltung der Mindeststandards für die Qualifikation der Projektverantwortlichen erfolgt über die Einreichung von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten.
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> kurzes Abstract der (jeweiligen) Referenz;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- zu c) Nachweis durch
--> Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
… Eignungskriterium:
auftragsbezogene Eignung / Sonstiges
- Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen,
Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Ausschlussgrund:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
+ 5 weitere
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
+
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
§ 123 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
+
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
§ 123 Absatz 4 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
§ 123 Absatz 4 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bindefrist bis mind. 30.11.2026
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 573321254📞
Fax: +49 361 573321059 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 15 - Recht und Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: 16900711-0400-02
Postanschrift: Hallesche Straße 15
Postleitzahl: 99085
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: strassenbau.vergabe@tlbv.thueringen.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 172-613806 (2026-09-03)