Freilichtmuseum Schwerin Mueß, Neugestaltung öffentlicher Bereich Leistungsgegenstand: Bau eines Unterstandes aus Holz auf dem vorh. Schiffsanleger für den SDS
Freilichtmuseum Schwerin Mueß, Neugestaltung öffentlicher Bereich Leistungsgegenstand: Bau eines Unterstandes aus Holz auf dem vorh. Schiffsanleger für den SDS
Auftragsbekanntmachung (2026-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freilichtmuseum Schwerin Mueß, Neugestaltung öffentlicher Bereich Leistungsgegenstand: Bau eines Unterstandes aus Holz auf dem vorh. Schiffsanleger für den SDS
Referenznummer: 2630128
Kurze Beschreibung:
“Freilichtmuseum Schwerin Mueß, Neugestaltung öffentlicher Bereich Leistungsgegenstand: Bau eines Unterstandes aus Holz auf dem vorh. Schiffsanleger für den SDS”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Unterstand auf dem vorhandenen Steg ist als offene, eingeschossige Holzkonstruktion, neben dem in den Schweriner See geplanten Seesteg, vorgesehen.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Holzarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“VVB 124 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß Vertragsbedingungen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß VgV § 44-46”
“#Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYT8VSPZB1#
Angebote dürfen nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://dtvp.de/) eingereicht werden.
Die...”
#Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYT8VSPZB1#
Angebote dürfen nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://dtvp.de/) eingereicht werden.
Die elektronischen Angebote sind zwingend in dem hierfür vorgesehenen Bereich im Projektraum des angegebenen Vergabeportals einzustellen.
Angebote, die per E-Mail oder über den Bereich "Bieterkommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form ausgeschlossen.
Das Angebot, einschließlich aller geforderten Unterlagen, muss vollständig vor Ablauf der angegebenen Angebotsfrist eingegangen sein, d. h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebotes an.
Für die Abgabe der Angebote sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden.
Das Formblatt "Angebotsschreiben" und das Leistungsverzeichnis/Preisblatt sind einzureichen. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Sofern eine GAEB DA83-Datei zur Verfügung gestellt wurde, wird um die Abgabe von Einheitspreisen auch als GAEB DA84-Datei gebeten. Die DA84-Datei dient lediglich dem Datenaustausch und ist eine Ergänzung zur Übergabe eines rechtsverbindlichen Angebotes.
Sprache, in der Angebote, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden müssen: Deutsch
Fragen werden aufgrund der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens nur über die Bieterkommunikation des Vergabeportals und in deutscher Sprache beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Die Weitergabe der Zusammenstellung der Angebote, auch auszugsweise, an nicht am Verfahren beteiligte Dritte und/oder die Veröffentlichung dieser ist untersagt.
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
kostenlose Hilfe zur Anwendung der Vergabeplattform finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder wahlweise unter der Telefonnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 38558815164📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 079-277283 (2026-04-22)