Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation ihres gesamten Beschaffungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt. Deren grundsätzliche Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems "Marktplatz" durch ein modernes ERP-System. Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, die Prozesse und Verfahren zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Für die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Bayerischen Polizei wurde das Projekt "CONTOR" gegründet. Ein wesentliches Ziel dieses des Projektes CONTOR ist, die Prozesse und Verfahren zukunftsfähig zu digitalisieren. Im Kern soll folgende Frage im Projekt CONTOR nachhaltig gelöst werden: "Wie können wir den technischen Fortschritt und die neuen Prozesse (innerhalb der Bayerischen Polizei) nutzen, um den Service für jeden einzelnen der 50.000 Kunden (Beschäftigten) mit minimalem Einsatz und optimaler Anwenderunterstützung zu verbessern und dabei eine hohe Akzeptanz erreichen?" Im Rahmen der Projektarbeit wurden die bestehenden Prozesse analysiert. Auf Grundlage der derzeitigen IST-Prozesse wurden digitalisierbare Soll-Prozesse erarbeitet und in einem Prozessmodellierungstool (Produkt "BiC Process Design" der Firma GBTec; Modelle Format "WKD" und "BPMN2.0") dokumentiert. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die zukünftigen Soll-Prozesse Ende-Zu-Ende durch Aufbau einer durchgängigen digitalen Infrastruktur (digitales Ökosystem) nahtlos unterstützt werden. In einem ersten Schritt erfolgt hier (= gegenständliches Vergabeverfahren) die Beschaffung eines WebShop-Systems, mit dem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Anzahl der WebShop-Nutzer beläuft sich in einer ersten Bebauungsphase auf ca. 40.000 Nutzer, in einer späteren Bebauungsphase (voraussichtlich ab 2027) werden ca. 10.000 weitere Nutzer (u. a. des Bayerischen Justizvollzugsdienstes) hinzukommen. Aufgrund sicherheitsrechtlicher Anforderungen sind der Betrieb und die Nutzung durch zwei getrennte Implementierungs- und Nutzungsszenarien vom Auftragnehmer sicherzustellen: • Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens ausschließlich im internen (nicht öffentlich zugänglichem) IT-Netz der Bayerischen Polizei (auch Intranet genannt), sog. "Dienststellen-WebShop"; alle Produktkataloge und Produkte können abhängig vom Rechte- und Rollenkonzept eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind die Beschäftigten der Dienststellen und Organisationsbereiche (nachfolgend: Beschäftigte). • Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens außerhalb des internen IT-Netzes in einem freien, öffentlich zugänglichen Teil (Internet), sog. "Dienstklei-dungs-WebShop"; nur bestimmte Produktgruppen (vorwiegend Dienstkleidung) können eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind Beschäftigten der Bayeri-schen Polizei und der Bayerischen Justiz sowie ggf. weitere Dritte. Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines bestehenden Systems und eine insoweite Weiterentwicklung/Optimierung. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Vertragsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-07.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: MaBu-2023-0027
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation ihres gesamten Beschaffungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt. Deren grundsätzliche Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems "Marktplatz" durch ein modernes ERP-System. Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, die Prozesse und Verfahren zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Für die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Bayerischen Polizei wurde das Projekt "CONTOR" gegründet. Ein wesentliches Ziel dieses des Projektes CONTOR ist, die Prozesse und Verfahren zukunftsfähig zu digitalisieren. Im Kern soll folgende Frage im Projekt CONTOR nachhaltig gelöst werden:
"Wie können wir den technischen Fortschritt und die neuen Prozesse (innerhalb der Bayerischen Polizei) nutzen, um den Service für jeden einzelnen der 50.000 Kunden (Beschäftigten) mit minimalem Einsatz und optimaler Anwenderunterstützung zu verbessern und dabei eine hohe Akzeptanz erreichen?"
Im Rahmen der Projektarbeit wurden die bestehenden Prozesse analysiert. Auf Grundlage der derzeitigen IST-Prozesse wurden digitalisierbare Soll-Prozesse erarbeitet und in einem Prozessmodellierungstool (Produkt "BiC Process Design" der Firma GBTec; Modelle Format "WKD" und "BPMN2.0") dokumentiert. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die zukünftigen Soll-Prozesse Ende-Zu-Ende durch Aufbau einer durchgängigen digitalen Infrastruktur (digitales Ökosystem) nahtlos unterstützt werden.
In einem ersten Schritt erfolgt hier (= gegenständliches Vergabeverfahren) die Beschaffung eines WebShop-Systems, mit dem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Anzahl der WebShop-Nutzer beläuft sich in einer ersten Bebauungsphase auf ca. 40.000 Nutzer, in einer späteren Bebauungsphase (voraussichtlich ab 2027) werden ca. 10.000 weitere Nutzer (u. a. des Bayerischen Justizvollzugsdienstes) hinzukommen.
Aufgrund sicherheitsrechtlicher Anforderungen sind der Betrieb und die Nutzung durch zwei getrennte Implementierungs- und Nutzungsszenarien vom Auftragnehmer sicherzustellen:
• Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens ausschließlich im internen (nicht öffentlich zugänglichem) IT-Netz der Bayerischen Polizei (auch Intranet genannt), sog. "Dienststellen-WebShop"; alle Produktkataloge und Produkte können abhängig vom Rechte- und Rollenkonzept eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind die Beschäftigten der Dienststellen und Organisationsbereiche (nachfolgend: Beschäftigte).
• Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens außerhalb des internen IT-Netzes in einem freien, öffentlich zugänglichen Teil (Internet), sog. "Dienstklei-dungs-WebShop"; nur bestimmte Produktgruppen (vorwiegend Dienstkleidung) können eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind Beschäftigten der Bayeri-schen Polizei und der Bayerischen Justiz sowie ggf. weitere Dritte.
Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines bestehenden Systems und eine insoweite Weiterentwicklung/Optimierung.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Vertragsunterlagen.
Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation ihres gesamten Beschaffungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt. Deren grundsätzliche Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems "Marktplatz" durch ein modernes ERP-System. Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, die Prozesse und Verfahren zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Für die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Bayerischen Polizei wurde das Projekt "CONTOR" gegründet. Ein wesentliches Ziel dieses des Projektes CONTOR ist, die Prozesse und Verfahren zukunftsfähig zu digitalisieren. Im Kern soll folgende Frage im Projekt CONTOR nachhaltig gelöst werden:
"Wie können wir den technischen Fortschritt und die neuen Prozesse (innerhalb der Bayerischen Polizei) nutzen, um den Service für jeden einzelnen der 50.000 Kunden (Beschäftigten) mit minimalem Einsatz und optimaler Anwenderunterstützung zu verbessern und dabei eine hohe Akzeptanz erreichen?"
Im Rahmen der Projektarbeit wurden die bestehenden Prozesse analysiert. Auf Grundlage der derzeitigen IST-Prozesse wurden digitalisierbare Soll-Prozesse erarbeitet und in einem Prozessmodellierungstool (Produkt "BiC Process Design" der Firma GBTec; Modelle Format "WKD" und "BPMN2.0") dokumentiert. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die zukünftigen Soll-Prozesse Ende-Zu-Ende durch Aufbau einer durchgängigen digitalen Infrastruktur (digitales Ökosystem) nahtlos unterstützt werden.
In einem ersten Schritt erfolgt hier (= gegenständliches Vergabeverfahren) die Beschaffung eines WebShop-Systems, mit dem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Anzahl der WebShop-Nutzer beläuft sich in einer ersten Bebauungsphase auf ca. 40.000 Nutzer, in einer späteren Bebauungsphase (voraussichtlich ab 2027) werden ca. 10.000 weitere Nutzer (u. a. des Bayerischen Justizvollzugsdienstes) hinzukommen.
Aufgrund sicherheitsrechtlicher Anforderungen sind der Betrieb und die Nutzung durch zwei getrennte Implementierungs- und Nutzungsszenarien vom Auftragnehmer sicherzustellen:
• Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens ausschließlich im internen (nicht öffentlich zugänglichem) IT-Netz der Bayerischen Polizei (auch Intranet genannt), sog. "Dienststellen-WebShop"; alle Produktkataloge und Produkte können abhängig vom Rechte- und Rollenkonzept eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind die Beschäftigten der Dienststellen und Organisationsbereiche (nachfolgend: Beschäftigte).
• Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens außerhalb des internen IT-Netzes in einem freien, öffentlich zugänglichen Teil (Internet), sog. "Dienstklei-dungs-WebShop"; nur bestimmte Produktgruppen (vorwiegend Dienstkleidung) können eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind Beschäftigten der Bayeri-schen Polizei und der Bayerischen Justiz sowie ggf. weitere Dritte.
Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines bestehenden Systems und eine insoweite Weiterentwicklung/Optimierung.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Vertragsunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verwaltungssoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation ihres gesamten Beschaffungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt. Deren grundsätzliche Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems "Marktplatz" durch ein modernes ERP-System. Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, die Prozesse und Verfahren zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Für die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Bayerischen Polizei wurde das Projekt "CONTOR" gegründet. Ein wesentliches Ziel dieses des Projektes CONTOR ist, die Prozesse und Verfahren zukunftsfähig zu digitalisieren. Im Kern soll folgende Frage im Projekt CONTOR nachhaltig gelöst werden:
Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation ihres gesamten Beschaffungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt. Deren grundsätzliche Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems "Marktplatz" durch ein modernes ERP-System. Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, die Prozesse und Verfahren zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Für die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Bayerischen Polizei wurde das Projekt "CONTOR" gegründet. Ein wesentliches Ziel dieses des Projektes CONTOR ist, die Prozesse und Verfahren zukunftsfähig zu digitalisieren. Im Kern soll folgende Frage im Projekt CONTOR nachhaltig gelöst werden:
"Wie können wir den technischen Fortschritt und die neuen Prozesse (innerhalb der Bayerischen Polizei) nutzen, um den Service für jeden einzelnen der 50.000 Kunden (Beschäftigten) mit minimalem Einsatz und optimaler Anwenderunterstützung zu verbessern und dabei eine hohe Akzeptanz erreichen?"
"Wie können wir den technischen Fortschritt und die neuen Prozesse (innerhalb der Bayerischen Polizei) nutzen, um den Service für jeden einzelnen der 50.000 Kunden (Beschäftigten) mit minimalem Einsatz und optimaler Anwenderunterstützung zu verbessern und dabei eine hohe Akzeptanz erreichen?"
Im Rahmen der Projektarbeit wurden die bestehenden Prozesse analysiert. Auf Grundlage der derzeitigen IST-Prozesse wurden digitalisierbare Soll-Prozesse erarbeitet und in einem Prozessmodellierungstool (Produkt "BiC Process Design" der Firma GBTec; Modelle Format "WKD" und "BPMN2.0") dokumentiert. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die zukünftigen Soll-Prozesse Ende-Zu-Ende durch Aufbau einer durchgängigen digitalen Infrastruktur (digitales Ökosystem) nahtlos unterstützt werden.
Im Rahmen der Projektarbeit wurden die bestehenden Prozesse analysiert. Auf Grundlage der derzeitigen IST-Prozesse wurden digitalisierbare Soll-Prozesse erarbeitet und in einem Prozessmodellierungstool (Produkt "BiC Process Design" der Firma GBTec; Modelle Format "WKD" und "BPMN2.0") dokumentiert. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die zukünftigen Soll-Prozesse Ende-Zu-Ende durch Aufbau einer durchgängigen digitalen Infrastruktur (digitales Ökosystem) nahtlos unterstützt werden.
In einem ersten Schritt erfolgt hier (= gegenständliches Vergabeverfahren) die Beschaffung eines WebShop-Systems, mit dem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Anzahl der WebShop-Nutzer beläuft sich in einer ersten Bebauungsphase auf ca. 40.000 Nutzer, in einer späteren Bebauungsphase (voraussichtlich ab 2027) werden ca. 10.000 weitere Nutzer (u. a. des Bayerischen Justizvollzugsdienstes) hinzukommen.
In einem ersten Schritt erfolgt hier (= gegenständliches Vergabeverfahren) die Beschaffung eines WebShop-Systems, mit dem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Anzahl der WebShop-Nutzer beläuft sich in einer ersten Bebauungsphase auf ca. 40.000 Nutzer, in einer späteren Bebauungsphase (voraussichtlich ab 2027) werden ca. 10.000 weitere Nutzer (u. a. des Bayerischen Justizvollzugsdienstes) hinzukommen.
Aufgrund sicherheitsrechtlicher Anforderungen sind der Betrieb und die Nutzung durch zwei getrennte Implementierungs- und Nutzungsszenarien vom Auftragnehmer sicherzustellen:
• Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens…
… ausschließlich im internen (nicht öffentlich zugänglichem) IT-Netz der Bayerischen Polizei (auch Intranet genannt), sog. "Dienststellen-WebShop"; alle Produktkataloge und Produkte können abhängig vom Rechte- und Rollenkonzept eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind die Beschäftigten der Dienststellen und Organisationsbereiche (nachfolgend: Beschäftigte).
… außerhalb des internen IT-Netzes in einem freien, öffentlich zugänglichen Teil (Internet), sog. "Dienstklei-dungs-WebShop"; nur bestimmte Produktgruppen (vorwiegend Dienstkleidung) können eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind Beschäftigten der Bayeri-schen Polizei und der Bayerischen Justiz sowie ggf. weitere Dritte.
Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines bestehenden Systems und eine insoweite Weiterentwicklung/Optimierung.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Vertragsunterlagen.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einvernehmliche Verlängerung der Serviceleistungen.
Beschreibung der Optionen:
- optionaler Dienstkleidungs-Webshop
- optionale Systemanpassungen, die z. B. aufgrund veränderter Prozesse, durch Organisationsänderungen oder aufgrund notwendiger Optimierungen erforderlich werden
Siehe ergänzend Nr. 17.5 lit. o) des EVB-IT Erstellungsvertrags.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt, soweit einschlägig positiv bestätigt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
900.000, - EUR
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung):
900.000, - EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A.3.1 Referenzprojekte
Darstellung von drei (3) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung).
Ein Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn ...
• ...es sich um einen skalierbaren Webshop handelt,
• ...es sich um einen Webshop aus dem Bereich B2B oder um einen internen Kundenshop handelt,
• ...es sich um mindestens 10.000 Nutzer handelt und
• ...mindestens 50.000 Artikel verwaltet/angeboten werden.
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse)
Die Benennung des bieterseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden.
• Angabe der Branche, in der der Auftraggeber tätig ist
• Projektbezeichnung
• Ausführungszeitraum
• Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts
• Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden sowie Angabe der jeweiligen Anteile an der Leistungserbringung (inkl. Eigenleistungsanteil des Bieters).
• Anzahl der bieterseitigen Mitarbeiter im Projekt
• Auftragswert
Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen in den Bereichen/Abteilungen/Einheiten, die im Falle eines Zuschlags für den Auftragnehmer den Schwerpunkt der Leistungen gem. Leistungsbeschreibung erbringen gemäß ISO 27001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird?
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen in den Bereichen/Abteilungen/Einheiten, die im Falle eines Zuschlags für den Auftragnehmer den Schwerpunkt der Leistungen gem. Leistungsbeschreibung erbringen gemäß ISO 27001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird?
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
A.3.3 Qualitätsmanagement-Zertifizierung
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen gemäß EN ISO 9001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird?
A.3.4 Aufrechterhaltung der Eignung
Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Eignung entsprechend Ihren Angaben über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
A.3.5 Keine Interessenkollision
Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Vertragsabschluss im Widerspruch stehen und diesen bzw. das Vertragsverhältnis zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten?
A.3.6 Zusage Abschluss AV-Vertrag
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle des Zuschlags mit dem Auftraggeber den den Vergabeunterlagen beiliegenden Auftragsverarbeitungs-Vertrag abschließen werden?
A.3.7 Verarbeitung von Daten im EU-27-Inland
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass die zugänglich gemachten Daten des Auftraggebers im Rahmen der Leistungserbringung das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines datenschutzrechtlich als sicher anzusehenden EU-27-Mitgliedsstaates nicht verlassen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des BayDSG, des BDSG und der DSGVO eingehalten werden?
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass die zugänglich gemachten Daten des Auftraggebers im Rahmen der Leistungserbringung das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. eines datenschutzrechtlich als sicher anzusehenden EU-27-Mitgliedsstaates nicht verlassen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des BayDSG, des BDSG und der DSGVO eingehalten werden?
A.3.8 Service-Autorisierung
Bestätigen Sie, dass Sie vom Hersteller des für die Leistungserbringung angebotenen bzw. eingesetzten Produkts autorisiert sind, Serviceleistungen (Pflege & Wartung) zu erbringen?
A.3.9 Deutsche Sprache
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung direkt gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden - also bspw. nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder ähnliches - Unterlagen?
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung direkt gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden - also bspw. nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder ähnliches - Unterlagen?
Mindeststandards:
Zu oben A.3.1:
Drei (3) erfolgreiche Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Zu oben A.3.2:
Dort geforderte Informationssicherheitsmanagement-Zertifizierung.
Zu oben A.3.3:
Dort geforderte Qualitätsmanagement-Zertifizierung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation ihres gesamten Beschaffungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt. Deren grundsätzliche Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems "Marktplatz" durch ein modernes ERP-System. Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, die Prozesse und Verfahren zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Für die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Bayerischen Polizei wurde das Projekt "CONTOR" gegründet. Ein wesentliches Ziel dieses des Projektes CONTOR ist, die Prozesse und Verfahren zukunftsfähig zu digitalisieren. Im Kern soll folgende Frage im Projekt CONTOR nachhaltig gelöst werden:
"Wie können wir den technischen Fortschritt und die neuen Prozesse (innerhalb der Bayerischen Polizei) nutzen, um den Service für jeden einzelnen der 50.000 Kunden (Beschäftigten) mit minimalem Einsatz und optimaler Anwenderunterstützung zu verbessern und dabei eine hohe Akzeptanz erreichen?"
Im Rahmen der Projektarbeit wurden die bestehenden Prozesse analysiert. Auf Grundlage der derzeitigen IST-Prozesse wurden digitalisierbare Soll-Prozesse erarbeitet und in einem Prozessmodellierungstool (Produkt "BiC Process Design" der Firma GBTec; Modelle Format "WKD" und "BPMN2.0") dokumentiert. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die zukünftigen Soll-Prozesse Ende-Zu-Ende durch Aufbau einer durchgängigen digitalen Infrastruktur (digitales Ökosystem) nahtlos unterstützt werden.
In einem ersten Schritt erfolgt hier (= gegenständliches Vergabeverfahren) die Beschaffung eines WebShop-Systems, mit dem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Anzahl der WebShop-Nutzer beläuft sich in einer ersten Bebauungsphase auf ca. 40.000 Nutzer, in einer späteren Bebauungsphase (voraussichtlich ab 2027) werden ca. 10.000 weitere Nutzer (u. a. des Bayerischen Justizvollzugsdienstes) hinzukommen.
Aufgrund sicherheitsrechtlicher Anforderungen sind der Betrieb und die Nutzung durch zwei getrennte Implementierungs- und Nutzungsszenarien vom Auftragnehmer sicherzustellen:
? Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens ausschließlich im internen (nicht öffentlich zugänglichem) IT-Netz der Bayerischen Polizei (auch Intranet genannt), sog. "Dienststellen-WebShop"; alle Produktkataloge und Produkte können abhängig vom Rechte- und Rollenkonzept eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind die Beschäftigten der Dienststellen und Organisationsbereiche (nachfolgend: Beschäftigte).
? Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens außerhalb des internen IT-Netzes in einem freien, öffentlich zugänglichen Teil (Internet), sog. "Dienstklei-dungs-WebShop"; nur bestimmte Produktgruppen (vorwiegend Dienstkleidung) können eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind Beschäftigten der Bayeri-schen Polizei und der Bayerischen Justiz sowie ggf. weitere Dritte.
Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines bestehenden Systems und eine insoweite Weiterentwicklung/Optimierung.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Vertragsunterlagen.
Die Bayerische Polizei plant die Reorganisation ihres gesamten Beschaffungswesens. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) hat in diesem Kontext das Polizeipräsidium Mittelfranken mit der Einrichtung einer Projektgruppe beauftragt. Deren grundsätzliche Zielsetzung ist die Ablösung des bisherigen Warenwirtschaftssystems "Marktplatz" durch ein modernes ERP-System. Darüber hinaus beinhaltet der Projektauftrag, die Prozesse und Verfahren zu modernisieren und durchgängig zu digitalisieren. Für die Einführung eines neuen ERP-Systems bei der Bayerischen Polizei wurde das Projekt "CONTOR" gegründet. Ein wesentliches Ziel dieses des Projektes CONTOR ist, die Prozesse und Verfahren zukunftsfähig zu digitalisieren. Im Kern soll folgende Frage im Projekt CONTOR nachhaltig gelöst werden:
"Wie können wir den technischen Fortschritt und die neuen Prozesse (innerhalb der Bayerischen Polizei) nutzen, um den Service für jeden einzelnen der 50.000 Kunden (Beschäftigten) mit minimalem Einsatz und optimaler Anwenderunterstützung zu verbessern und dabei eine hohe Akzeptanz erreichen?"
Im Rahmen der Projektarbeit wurden die bestehenden Prozesse analysiert. Auf Grundlage der derzeitigen IST-Prozesse wurden digitalisierbare Soll-Prozesse erarbeitet und in einem Prozessmodellierungstool (Produkt "BiC Process Design" der Firma GBTec; Modelle Format "WKD" und "BPMN2.0") dokumentiert. Im Rahmen der Projektumsetzung sollen die zukünftigen Soll-Prozesse Ende-Zu-Ende durch Aufbau einer durchgängigen digitalen Infrastruktur (digitales Ökosystem) nahtlos unterstützt werden.
In einem ersten Schritt erfolgt hier (= gegenständliches Vergabeverfahren) die Beschaffung eines WebShop-Systems, mit dem die Bedarfe auf digitale Art und Weise jederzeit und ortsunabhängig erfasst und verarbeitet werden. Die Anzahl der WebShop-Nutzer beläuft sich in einer ersten Bebauungsphase auf ca. 40.000 Nutzer, in einer späteren Bebauungsphase (voraussichtlich ab 2027) werden ca. 10.000 weitere Nutzer (u. a. des Bayerischen Justizvollzugsdienstes) hinzukommen.
Aufgrund sicherheitsrechtlicher Anforderungen sind der Betrieb und die Nutzung durch zwei getrennte Implementierungs- und Nutzungsszenarien vom Auftragnehmer sicherzustellen:
? Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens ausschließlich im internen (nicht öffentlich zugänglichem) IT-Netz der Bayerischen Polizei (auch Intranet genannt), sog. "Dienststellen-WebShop"; alle Produktkataloge und Produkte können abhängig vom Rechte- und Rollenkonzept eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind die Beschäftigten der Dienststellen und Organisationsbereiche (nachfolgend: Beschäftigte).
? Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens außerhalb des internen IT-Netzes in einem freien, öffentlich zugänglichen Teil (Internet), sog. "Dienstklei-dungs-WebShop"; nur bestimmte Produktgruppen (vorwiegend Dienstkleidung) können eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind Beschäftigten der Bayeri-schen Polizei und der Bayerischen Justiz sowie ggf. weitere Dritte.
Es handelt sich um die Ersatzbeschaffung eines bestehenden Systems und eine insoweite Weiterentwicklung/Optimierung.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Vertragsunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
? Verfügbarkeit und Nutzung des WebShop-Verfahrens…
… ausschließlich im internen (nicht öffentlich zugänglichem) IT-Netz der Bayerischen Polizei (auch Intranet genannt), sog. "Dienststellen-WebShop"; alle Produktkataloge und Produkte können abhängig vom Rechte- und Rollenkonzept eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind die Beschäftigten der Dienststellen und Organisationsbereiche (nachfolgend: Beschäftigte).
… außerhalb des internen IT-Netzes in einem freien, öffentlich zugänglichen Teil (Internet), sog. "Dienstklei-dungs-WebShop"; nur bestimmte Produktgruppen (vorwiegend Dienstkleidung) können eingesehen und bestellt werden. Nutzer sind Beschäftigten der Bayeri-schen Polizei und der Bayerischen Justiz sowie ggf. weitere Dritte.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Auftraggeber beabsichtigt, im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf der Grundlage eines Dienstvertrages abzuschließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Schulungs-/Ausbildungsleistungen im Rahmen einer sog. "Realbrandausbildung" (RBA) in einem feststoffbefeuerten Brandcontainer in Theorie und Praxis für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als Auftraggeber beabsichtigt, im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf der Grundlage eines Dienstvertrages abzuschließen. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Schulungs-/Ausbildungsleistungen im Rahmen einer sog. "Realbrandausbildung" (RBA) in einem feststoffbefeuerten Brandcontainer in Theorie und Praxis für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit umfasst drei (3) Jahre - die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 - mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um ein (1) weiteres Jahr (= Kalenderjahr 2026). Option: Die Ausübung der Option ist im Wesentlichen vom Erhalt weiterer Zuwendungen des Freistaats Bayern abhängig. Ob und ggf. wann solche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist aktuell offen. Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt ggf. spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der initialen Vertragslaufzeit und mindestens in Textform gegenüber dem Auftragnehmer.
Die Vertragslaufzeit umfasst drei (3) Jahre - die Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 - mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um ein (1) weiteres Jahr (= Kalenderjahr 2026). Option: Die Ausübung der Option ist im Wesentlichen vom Erhalt weiterer Zuwendungen des Freistaats Bayern abhängig. Ob und ggf. wann solche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist aktuell offen. Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt ggf. spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der initialen Vertragslaufzeit und mindestens in Textform gegenüber dem Auftragnehmer.