Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB
durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über
Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten.
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu
kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die
Kommunikationsplattform des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflichten und
Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist
des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, dass dieser einer fristgemäßen Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis
3 GWB nicht abgeholfen hat, zulässig.
Zuständige Vergabekammer ist die
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Tel.: 06131/162234, Fax: 06131/162113
Mail:
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de