Funktionskontrollen an Dükern und Ringdrainagen 2024-2027 -- Ein Teil der Kanalbauwerke der Münchner Stadtentwässerung liegt gänzlich im Grundwasser bzw. in dessen Schwankungsbereich. Als Maßnahme zur Vermeidung eines Grundwasseraufstaus sind sog. Grundwasserdüker errichtet. Rund um größere und tiefe Bauwerke, wie die Regenrückhaltebecken der MSE, sind Ringdrainagen angebracht. -- In regelmäßigen, wasserrechtlichen vorgeschriebenen Abständen müssen die Grundwasserdüker und Ringdrainagen auf Funktion überprüft werden. Die Funktionskontrollen umfassen Reinigungs- und Spülarbeiten, Regenerierungen sowie die Entfernung von Wurzeleinwuchs, um Durchflussmessungen und Kamerabefahrungen zu ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: E60239523
Kurze Beschreibung:
Funktionskontrollen an Dükern und Ringdrainagen 2024-2027
--
Ein Teil der Kanalbauwerke der Münchner Stadtentwässerung liegt gänzlich im Grundwasser bzw. in dessen Schwankungsbereich. Als Maßnahme zur Vermeidung eines Grundwasseraufstaus sind sog. Grundwasserdüker errichtet. Rund um größere und tiefe Bauwerke, wie die Regenrückhaltebecken der MSE, sind Ringdrainagen angebracht.
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In regelmäßigen, wasserrechtlichen vorgeschriebenen Abständen müssen die Grundwasserdüker und Ringdrainagen auf Funktion überprüft werden. Die Funktionskontrollen umfassen Reinigungs- und Spülarbeiten, Regenerierungen sowie die Entfernung von Wurzeleinwuchs, um Durchflussmessungen und Kamerabefahrungen zu ermöglichen.
Funktionskontrollen an Dükern und Ringdrainagen 2024-2027
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Ein Teil der Kanalbauwerke der Münchner Stadtentwässerung liegt gänzlich im Grundwasser bzw. in dessen Schwankungsbereich. Als Maßnahme zur Vermeidung eines Grundwasseraufstaus sind sog. Grundwasserdüker errichtet. Rund um größere und tiefe Bauwerke, wie die Regenrückhaltebecken der MSE, sind Ringdrainagen angebracht.
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In regelmäßigen, wasserrechtlichen vorgeschriebenen Abständen müssen die Grundwasserdüker und Ringdrainagen auf Funktion überprüft werden. Die Funktionskontrollen umfassen Reinigungs- und Spülarbeiten, Regenerierungen sowie die Entfernung von Wurzeleinwuchs, um Durchflussmessungen und Kamerabefahrungen zu ermöglichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tauchdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-16 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 156-497451
ABl. S-Ausgabe: 156
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Funktionskontrollen an Dükern und Ringdrainagen 2024-2027
Ein Teil der Kanalbauwerke der Münchner Stadtentwässerung liegt gänzlich im Grundwasser bzw. in dessen Schwankungsbereich. Als Maßnahme zur Vermeidung eines Grundwasseraufstaus sind sog. Grundwasserdüker errichtet. Rund um größere und tiefe Bauwerke, wie die Regenrückhaltebecken der MSE, sind Ringdrainagen angebracht.
Ein Teil der Kanalbauwerke der Münchner Stadtentwässerung liegt gänzlich im Grundwasser bzw. in dessen Schwankungsbereich. Als Maßnahme zur Vermeidung eines Grundwasseraufstaus sind sog. Grundwasserdüker errichtet. Rund um größere und tiefe Bauwerke, wie die Regenrückhaltebecken der MSE, sind Ringdrainagen angebracht.
In regelmäßigen, wasserrechtlichen vorgeschriebenen Abständen müssen die Grundwasserdüker und Ringdrainagen auf Funktion überprüft werden. Die Funktionskontrollen umfassen Reinigungs- und Spülarbeiten, Regenerierungen sowie die Entfernung von Wurzeleinwuchs, um Durchflussmessungen und Kamerabefahrungen zu ermöglichen.
In regelmäßigen, wasserrechtlichen vorgeschriebenen Abständen müssen die Grundwasserdüker und Ringdrainagen auf Funktion überprüft werden. Die Funktionskontrollen umfassen Reinigungs- und Spülarbeiten, Regenerierungen sowie die Entfernung von Wurzeleinwuchs, um Durchflussmessungen und Kamerabefahrungen zu ermöglichen.
U.a. umfasst die Leistung Taucherarbeiten nach DGUV Vorschrift 40, Kamerabefahrung, Entfernung von Wurzeleinwüchsen, Spül- und Reinigungsarbeiten, Regenerierungen sowie Durchflussmessungen.
Folgende Funktionskontrollen sind im entsprechenden Jahr voraussichtlich durchzuführen:
2024: 62 Düker und 4 Ringdrainagen
2025: 32 Düker
2026: 14 Düker
2027: 47 Düker und 4 Ringdrainagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Funktionskontrollen sind überwiegend innerhalb des Münchner Stadtgebiets, teilweise auch jenseits der nördlichen Stadtgrenze durchzuführen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Taucherarbeiten sind nach DGUV Vorschrift 40 und von Berufstaucher*Innen auszuführen. Diese müssen die Prüfung nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Taucherin / Geprüfter Taucher (TauchPrV 2000 oder vergleichbar) nachweisen (beachte Baustein Arbeitsverfahren C 481). Die Zeugnisse über die Tauchprüfungen sind mit dem Angebot abzugeben.
Die Taucherarbeiten sind nach DGUV Vorschrift 40 und von Berufstaucher*Innen auszuführen. Diese müssen die Prüfung nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Taucherin / Geprüfter Taucher (TauchPrV 2000 oder vergleichbar) nachweisen (beachte Baustein Arbeitsverfahren C 481). Die Zeugnisse über die Tauchprüfungen sind mit dem Angebot abzugeben.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Taucherarbeiten nach DGUV Vorschrift 40
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:50
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 156-497451 (2023-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Funktionskontrollen
Referenznummer: E60239523
Kurze Beschreibung: Funktionskontrollen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Beschreibung
Interne Kennung: E60239523
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tauchdienstleistungen📦
Postleitzahl: 80939
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 497451-2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-12 📅
Titel: Funktionskontrollen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: AUP Unterwassertechnik
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AUP Unterwassertechnik
Nationale Registrierungsnummer: DE205062480
Postanschrift: Glogauer Straße 14 B
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@aup-online.de📧
Telefon: 000📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München, Baureferat
Nationale Registrierungsnummer: 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Friedensstraße 40
Postleitzahl: 81671
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/baureferat.html🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.bayern.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 497451-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 004-008384 (2024-01-04)