Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FW Leck - HLF 20 - Offenes Verfahren Los 2
Referenznummer: 2025-042-2-OV Los 2
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung an die FF Leck”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung der Ausrüstung in einer Gesamtlieferung an die Freiwillige Feuerwehr Leck. Mehrere Teillieferungen sind nur bei Direktlieferungen oder wenn die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung der Ausrüstung in einer Gesamtlieferung an die Freiwillige Feuerwehr Leck. Mehrere Teillieferungen sind nur bei Direktlieferungen oder wenn die Abnahme des Fahrzeuges nicht zeitgerecht stattfinden kann zugelassen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bieter, die beim Verfahren 2025-042 teilgenommen haben erkennen in der Spalte H in der EXCEL-Leistungsbeschreibung...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bieter, die beim Verfahren 2025-042 teilgenommen haben erkennen in der Spalte H in der EXCEL-Leistungsbeschreibung die Änderungen gegenüber dem hiesigen Verfahren.
Das Los 2 besteht aus dem Teil 3 und dem Teil 4 der Leistungsbeschreibung.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Feuerwehr Leck”
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Dauer: 20 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EDV-Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Herstellereigenes EDV-Angebot zur Preisprüfung und mit möglichst vielen Einzelpreispositionen....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EDV-Angebot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Herstellereigenes EDV-Angebot zur Preisprüfung und mit möglichst vielen Einzelpreispositionen. Endpreise dürfen sich zum Preisblatt der Leistungsbeschreibung nicht unterscheiden. Abweichende Positionen oder Stückzahlen im EDV-Angebot im Vergleich zur Leistungsbeschreibung werden nicht beachtet. Es gelten allein die Angaben der Leistungsbeschreibung zur verbindlichen Umsetzung gemäß Angebotspreis. Fehler gehen zu Lasten des Bieters. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Rückfragen zum EDV-Angebot vor.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung Mitarbeiter und Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen zu den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben machen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung Mitarbeiter und Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bieter müssen zu den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben machen zu
1) Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
2) Umsatz
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auftragsvergabe max. 9 Monate alt) beilegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, nach Angebotsabgabe weitere Eignungsnachweise in Form von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen. Dazu gehören beispielsweise jedoch nicht abschließend aufgeführt Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
- der Berufsgenossenschaften
- der zuständigen Steuerbehörden/Finanzämter (sofern diese solche Bescheinigungen ausstellen)
- der Sozialversicherungsstellen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestreferenzen - Bieter müssen mind. 3 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von mehr als 100.000 EUR netto erfolgreich innerhalb der letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestreferenzen - Bieter müssen mind. 3 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von mehr als 100.000 EUR netto erfolgreich innerhalb der letzten 3 Jahren abgeschlossen haben.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlung erfolgt nach vollständiger und mangelfreier Auslieferung. Vorauszahlungen sind ausgeschlossen. Teilzahlungen für Teillieferungen werden nur...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung erfolgt nach vollständiger und mangelfreier Auslieferung. Vorauszahlungen sind ausgeschlossen. Teilzahlungen für Teillieferungen werden nur geleistet, wenn diese gemäß den Bestimmungen zulässig sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Unterlagen gem. Abschnitt Anlage c): Es sind alle Unterlagen gem. der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Unterlagen gem. Abschnitt Anlage c): Es sind alle Unterlagen gem. der Aufforderung zur Angebotsabgabe (631 EU) Abschnitt Anlage c) einzureichen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2YT8JFAMR7#
Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch....”
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2YT8JFAMR7#
Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin/Vertragspartnerin und Rechnungsempfängerin ist die auffordernde Stelle.
Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind.
Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu
vertreten hat.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen u.a. die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend).
Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 072-251662 (2026-04-13)