Es handelt sich bei der Vergabe um die Trockenbauarbeiten im Neubauprojekt Familienzentrum Bingerbrück. Die Leistungen umfassen die Trockenbauarbeiten für den Innenausbau. Gefordert werden Montagewände und abgehängte Decken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich bei der Vergabe um die Trockenbauarbeiten im Neubauprojekt Familienzentrum Bingerbrück. Die Leistungen umfassen die Trockenbauarbeiten für...”
Kurze Beschreibung
Es handelt sich bei der Vergabe um die Trockenbauarbeiten im Neubauprojekt Familienzentrum Bingerbrück. Die Leistungen umfassen die Trockenbauarbeiten für den Innenausbau. Gefordert werden Montagewände und abgehängte Decken.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz-Bingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Bingen - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Burg Klopp
Postleitzahl: 55411
Postort: Bingen am Rhein
Kontakt
Internetadresse: http://www.bingen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bingen.de📧
Telefon: +49 6721/184-229📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E58951214🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Datum des Beginns: 2023-11-20 📅
Datum des Endes: 2024-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-545795
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
“Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 174-545795 (2023-09-06)