Am Groß-Berliner-Damm 59 in 12487 Berlin soll eine Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Bestand hergerichtet werden. Unter anderem ist es vorgesehen die Sanitärinstallationen komplett zu erneuern. Die Sanierung erfolgt in einem leergezogenen Zustand. Es sind 26 Stränge mit ca. 128 Wohneinheiten zu sanieren. Eine Schadstoffsanierung ist bereits erfolgt. Die noch vorhandenen Sanitärobjekte werden demontiert und die Strangleitungen in den Schächten entfernt. Die neuen Sanitäranlagen werden entsprechend TrinkwVO neu errichtet. Hygienespüleinrichtungen werden vorgesehen. Brandschutzschottungen sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Zentrale Anlagenbereiche sind in teilen zu ertüchtigen. Küchenbereiche, Teeküchen, Gemeinschaftstoiletten und Waschräume sowie Mitarbeitertoiletten sind ebenfall sanitärtechnisch herzurichten.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Strangsanierung Sanitär
Referenznummer: N22050-10220000-001-410-01
Kurze Beschreibung:
Am Groß-Berliner-Damm 59 in 12487 Berlin soll eine Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Bestand hergerichtet werden.
Unter anderem ist es vorgesehen die Sanitärinstallationen komplett zu erneuern.
Die Sanierung erfolgt in einem leergezogenen Zustand.
Es sind 26 Stränge mit ca. 128 Wohneinheiten zu sanieren. Eine Schadstoffsanierung ist bereits erfolgt.
Die noch vorhandenen Sanitärobjekte werden demontiert und die Strangleitungen in den Schächten entfernt. Die neuen Sanitäranlagen werden entsprechend TrinkwVO neu errichtet. Hygienespüleinrichtungen werden vorgesehen.
Brandschutzschottungen sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt.
Zentrale Anlagenbereiche sind in teilen zu ertüchtigen.
Küchenbereiche, Teeküchen, Gemeinschaftstoiletten und Waschräume sowie Mitarbeitertoiletten sind ebenfall sanitärtechnisch herzurichten.
Am Groß-Berliner-Damm 59 in 12487 Berlin soll eine Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Bestand hergerichtet werden.
Unter anderem ist es vorgesehen die Sanitärinstallationen komplett zu erneuern.
Die Sanierung erfolgt in einem leergezogenen Zustand.
Es sind 26 Stränge mit ca. 128 Wohneinheiten zu sanieren. Eine Schadstoffsanierung ist bereits erfolgt.
Die noch vorhandenen Sanitärobjekte werden demontiert und die Strangleitungen in den Schächten entfernt. Die neuen Sanitäranlagen werden entsprechend TrinkwVO neu errichtet. Hygienespüleinrichtungen werden vorgesehen.
Brandschutzschottungen sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Die Baumaßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt.
Zentrale Anlagenbereiche sind in teilen zu ertüchtigen.
Küchenbereiche, Teeküchen, Gemeinschaftstoiletten und Waschräume sowie Mitarbeitertoiletten sind ebenfall sanitärtechnisch herzurichten.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: N22050-10220000-001-410-01
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦
Postanschrift: Groß-Berliner Damm 59
Postleitzahl: 12487
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-23 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-13 09:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-13 09:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
-Fragen zum Verfahren sind unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
-Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
-Fragen zum Verfahren sind unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
-Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-10-13 09:10:00 📅
Zusätzliche Informationen:
-Fragen zum Verfahren sind unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
-Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
-Fragen zum Verfahren sind unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
-Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-04 12:00:00 📅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 1.000.000 EUR netto in den letzten drei Geschäftsjahren
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von mindestens 12 Arbeitskräften in den letzten drei Geschäftsjahren
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der fachlichen Eignung anhand erforderlicher Sach- oder Fachkundenachweise: Nachweis Fachkraft für Trinkwasserhygiene VDI 6023 Kat B
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der fachlichen Eignung anhand mindestens einer projektvergleichbaren Referenz.Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn jede einzelne Referenz alle nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen a) bis c) erfüllt. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.
a) Die Referenz ist abgeschlossen; die Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B ist innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt, maßgeblich ist der Tag der Angebotsöffnung (einschließlich)
b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier: Trinkwasser- und Schmutzwasserinstallationen im Wohnungsbau, Beherbergungsstätten, Einrichtungen für Geflüchtete, Bestandssanierung
c) Die Referenz umfasst einen Auftragswert von mindestens 1.000.000 EUR netto.
Alle der vorgenannten Mindestanforderungen a) bis c) müssen mit jeder Referenz erfüllt sein, um wertbar zu sein.
Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch den entsprechend ausgefüllten Reiter (Kategorie II) des Eignungsbogen gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der fachlichen Eignung anhand mindestens einer projektvergleichbaren Referenz.Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn jede einzelne Referenz alle nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen a) bis c) erfüllt. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.
a) Die Referenz ist abgeschlossen; die Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B ist innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt, maßgeblich ist der Tag der Angebotsöffnung (einschließlich)
b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier: Trinkwasser- und Schmutzwasserinstallationen im Wohnungsbau, Beherbergungsstätten, Einrichtungen für Geflüchtete, Bestandssanierung
c) Die Referenz umfasst einen Auftragswert von mindestens 1.000.000 EUR netto.
Alle der vorgenannten Mindestanforderungen a) bis c) müssen mit jeder Referenz erfüllt sein, um wertbar zu sein.
Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch den entsprechend ausgefüllten Reiter (Kategorie II) des Eignungsbogen gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A EU (VOB/A EU) und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
-Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
- Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen."
-Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt BVB (Teil B) - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
- Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
-Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig.
- Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen."
-Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt BVB (Teil B) - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
-Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
-Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
-Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
-Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 175-624889 (2026-09-08)