Gasliefervertrag Stadt Iserlohn

Stadt Iserlohn

Die Stadt Iserlohn schreibt zur Deckung ihres Erdgasbedarfs über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 (sechs Jahre) für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn einen Gaslieferungsvertrag aus und erteilt den Zuschlag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 1088/2022
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Iserlohn schreibt zur Deckung ihres Erdgasbedarfs über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 (sechs Jahre) für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn einen Gaslieferungsvertrag aus und erteilt den Zuschlag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Iserlohn
Postanschrift: Schillerplatz 7
Postleitzahl: 58636
Postort: Iserlohn
Kontakt
Internetadresse: http://www.iserlohn.de 🌏
E-Mail: info@iserlohn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6GPJ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6GPJ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-412114
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6GPJ

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Insgesamt ist nach aktuellem Wissenstand mit einer voraussichtlichen Abnahmemenge von ca. 0,81 GWh pro Jahr an ungefähr 35 Verbrauchsstellen zu rechnen. Der aktuelle Liefervertrag endet am 31.12.2024.
Der neue Vertrag über die Belieferung und den Transport von Erdgas wird für den Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12. 2030 (über sechs Lieferjahre) ausgeschrieben und abgeschlossen.
Dauer: 72 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Anzahl Verbrauchsstellen
- Gesamtjahresverbrauch in MWh
- Laufzeit
- Jährlicher Auftragswert
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Gaslieferung für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung an einen öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 20 Verbrauchsstellen und einem Gesamtjahresverbrauch pro Jahr von mindestens 0,75 MWh erbracht haben.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Anzahl Verbrauchsstellen
- Gesamtjahresverbrauch in MWh
- Laufzeit
- Jährlicher Auftragswert
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geschäftskundenportal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit bei Problembehebung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 75%

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.iserlohn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6GPJ/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Postanschrift: Am Sandtorkai 50
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Kontaktperson: RA Michael Koblizek
E-Mail: michael.koblizek@kapellmann.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: www.kapellmann.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt worden sind,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: OJS 2023/S 129-412114 (2023-07-04)