Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragsgegenstand bezieht sich auf die gastronomische Versorgung von Besuchern, Gästen, Künstlern und Veranstaltern während verschiedener Veranstaltungen aus der Kategorie Publikumsveranstaltungen auf dem Gelände des MCC ab dem 01.09.2024.
Hierzu zählen insbesondere Shows, Konzerte, Comedy-Veranstaltungen, ausgewählte Messen, Märkte, Börsen und Viehauktionen.
Die Versorgung kann individuell je Veranstaltung sowohl vor, während und nach dieser stattfinden.
In der Regel gilt es eine große Anzahl an Besuchern und Gästen an diversen Verkaufspunkten (Points of Sale) in einer kurzen Zeit bestmöglich qualitativ und quantitativ zu versorgen.
Darüber hinaus beinhaltet der Auftrag gelegentlich auch das Ausstellercatering, das Standcatering sowie die Künstlerversorgung, wenn die jeweilige Veranstaltung generell in den Bereich des Auftragsgegenstandes des Pächters fällt.
Zu den groben Leistungen gehören allgemein folgende Tätigkeiten (auszugsweise):
Die gastronomische Abstimmung und entsprechende Kommunikation mit Kunden und Veranstaltern, die Kalkulation und Erstellung von gastronomischen Angeboten, die Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Einkauf und die Produktion von gastronomischen Produkten in den Bereichen Essen und Trinken, die Durchführung der gastronomischen Leistung während der Veranstaltungen (inkl. der Beschaffung und Bereitstellung von entsprechendem Personal) sowie die entsprechende Nachbereitung. Hinsichtlich des Themas Kommunikation ist zu erwähnen, dass insbesondere bei gewöhnlichen Publikumsveranstaltungen, wie z. B. bei Konzerten, ein Großteil der Kommunikation und Abstimmung zwischen Auftraggeber und Veranstalter stattfindet. Der spätere Pächter wird bei für ihn relevanten Themen entsprechend eingebunden und informiert.
Zur flexiblen Leistungserbringung steht es dem Pächter frei, einzelne Teilbereiche an Subunternehmer abzugeben (z. B. die Bewirtschaftung eines Eis- oder Süßwaren-Standes oder den Einsatz eines Caterers als Partner für die Erfüllung von gastronomischen Anforderungen (z. B. eines Buffets) im Rahmen der Versorgung von Künstlern oder Messeausstellern).
Hinweis:
Ausgenommen vom Auftragsgegenstand ist die gastronomische Versorgung von Kongressen und Tagungen, Firmenveranstaltungen (z. B. Firmen-Jubiläen, Bankette, Weihnachtsfeiern, Betriebsversammlungen), gesellschaftliche Veranstaltungen (z. B. Bankette und Bälle, Abibälle, Karnevalsveranstaltungen) und ausgewählte Messen und Sonderveranstaltungen, da diese vertraglich an einen weiteren Pächter vergeben sind, sowie Veranstaltungen, die nicht an dem nachfolgend benannten Leistungsort stattfinden oder durchgeführt werden.
Zudem gibt es einzelne Veranstaltungen (z. B. eigenständige Festivals), die im weitesten Sinne am Leistungsstandort stattfinden, aber vertraglich gänzlich durch einen Dritten (i. d. R. Veranstalter) umgesetzt werden, ohne dass dabei gastronomische Leistungen durch den späteren Pächter zu erbringen sind.