Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Abbrucharbeiten, die im Zuge einer Sanierung des sog. Gebäudes 3403 der Leibniz Universität Hannover am Standort Appelstraße 11 / 11a benötigt werden. Die Maßnahme umfasst eine Grundinstandsetzung. Durch die Notwendigkeit, die gesamte Haustechnik zu erneuern, die Räumlichkeiten an die neue Nutzung anzupassen sowie die laut Brandschutzkonzept notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen umzusetzen, erfolgt eine komplette Sanierung des Gebäudes.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geb.3403 Grundinstandsetzung und Nachnutzung f. Bauing. (1.BA) VE303 Abbrucharbeiten Innen
Referenznummer: 3403_303_26_020
Kurze Beschreibung:
“Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Abbrucharbeiten, die im Zuge einer Sanierung des sog. Gebäudes 3403 der Leibniz Universität Hannover am Standort...”
Kurze Beschreibung
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Abbrucharbeiten, die im Zuge einer Sanierung des sog. Gebäudes 3403 der Leibniz Universität Hannover am Standort Appelstraße 11 / 11a benötigt werden.
Die Maßnahme umfasst eine Grundinstandsetzung. Durch die Notwendigkeit, die gesamte Haustechnik zu erneuern, die Räumlichkeiten an die neue Nutzung anzupassen sowie die laut Brandschutzkonzept notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen umzusetzen, erfolgt eine komplette Sanierung des Gebäudes.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abbrucharbeiten (innen) gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Schadstoffsanierung, Demontage HLS, Demontage ELT, Abbrucharbeiten, Stundenlohnarbeiten.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-20 📅
Datum des Endes: 2026-12-14 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-21 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine Anwesenheit, da eVergabe”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit dem Angebot.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot.”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Siehe Formblatt e214: Sicherheiten werden gefordert, sofern eine Nettoauftragswert von über 250.000,00 EUR erreicht wird.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTP69PG7D#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTP69PG7D#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 077-272343 (2026-04-20)