Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408" der Leibniz Universität Hannover (LUH) an der Appelstraße 9a soll erneuert werden. Die vorhandene Fassadenkonstruktion, bestehend aus umlaufenden Fensterbändern und mit asbesthaltigen Faserzementplatten verkleideten Mauerwerksbrüstungen sowie vorgelagerten Wartungsbalkonen, ist stark baufällig. Zum Schutz vor herabfallenden Fassadenteilen ist das Hochhaus derzeit in ein Sicherungsnetz eingehüllt. Im Zuge der Fassadensanierung soll außerdem eine Dachsanierung erfolgen. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Schlosserarbeiten ausgeschrieben.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geb. 3408 Fassadenerneuerung Hochhaus Appelstraße 9A - VE321 Schlosserarbeiten
Referenznummer: 3408_321_26_016
Kurze Beschreibung:
“Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408" der Leibniz Universität Hannover (LUH) an der Appelstraße 9a soll erneuert werden. Die vorhandene...”
Kurze Beschreibung
Die Fassade des Hochhauses "Gebäude 3408" der Leibniz Universität Hannover (LUH) an der Appelstraße 9a soll erneuert werden. Die vorhandene Fassadenkonstruktion, bestehend aus umlaufenden Fensterbändern und mit asbesthaltigen Faserzementplatten verkleideten Mauerwerksbrüstungen sowie vorgelagerten Wartungsbalkonen, ist stark baufällig. Zum Schutz vor herabfallenden Fassadenteilen ist das Hochhaus derzeit in ein Sicherungsnetz eingehüllt. Im Zuge der Fassadensanierung soll außerdem eine Dachsanierung erfolgen.
Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Schlosserarbeiten ausgeschrieben.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Schlosserarbeiten gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis u.a. Baustelleneinrichtung, Schlosserarbeiten, Stundenlohnarbeiten.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schweißarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Balkonarbeiten📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-02 📅
Datum des Endes: 2029-02-16 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-12 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine Anwesenheit, da eVergabe”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe einer Freistellungsbescheinigung mit dem Angebot.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYT8NEKHAQ#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYT8NEKHAQ#
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 070-245287 (2026-04-09)