Die Leibniz Universität Hannover (LUH) plant auf einem rund 17.000m2 großen Grundstück in Hannover-Marienwerder die Realisierung eines hochinstallierten Gebäudes für interdisziplinäre Forschung mit Schwerpunkt optische Technologien, verbunden mit der fachübergreifenden Forschung und Entwicklung
der Disziplinen Physik, Maschinenbau, Chemie, Elektrotechnik, Informatik und Mathematik.
Der Neubau hat eine Größe von ca. 8.900 m2 BGF mit Abmessungen von ca. 70 m (Breite) x ca. 51 m Länge. Der Forschungsneubau steht als eigenständiger Baukörper mit amorpher Bauform und 4 Obergeschossen auf dem neu erschlossenem Forschungscampus Marienwerder. Core Facilities im EG führen die Arbeit der verschiedenen Fachgruppen zusammen. Bestandteile sind
das sogenannte Manufacturing Grid als Fertigungslandschaft, Reinräume (ISO 6+7), Messräume und eine Raumkette für einen Femto-Sekunden-Laser mit Strahlenschutzanforderungen.
Die Forschungsgruppen sind in den Obergeschossen 2 und 3 angesiedelt und nutzen jeweils offene Büroflächen und Büroinfrastruktur mit kurzer Anbindung an eigene Laborflächen mit optischen bzw.
chemischen Laboren sowie Bürofläche.
Im OG1 sind weitere Technikzentralen, Werkstätten, Foyer Teil 2, Konferenzbereich angesiedelt. Das Gebäude ist nicht unterkellert, sondern wird im Erdgeschoss teilweise in eine Erdhügellandschaft integriert.
Der Forschungsneubau erhält eine geschossweise unterschiedliche Gebäudehülle.
Die Belichtung erfolgt über teilweise brüstungshohe Fensterbänder, Einzelfenster bzw. PR-Fassaden.
Erdgeschoss: Freiliegende Bereiche und Stützwände mit Dämmputzfassade
OG 1: Stahlbetonbrüstungen, Aluminium-Sandwichpaneele, gedämmte
Metallbekleidung
OG 2+3:Stahlbetonbrüstungen Metallblechbekleidung, Fensterband
OG 4: Technikzentralen: Aluminium-Sandwichpaneelen
Im Zuge dieser Maßnahme werden Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschanlagen ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Geb. 8801 Optics University Center and Campus (OPTICUM) - VE410 Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschanlagen
8801_410_23_129”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leibniz Universität Hannover (LUH) plant auf einem rund 17.000m2 großen Grundstück in Hannover-Marienwerder die Realisierung eines hochinstallierten...”
Kurze Beschreibung
Die Leibniz Universität Hannover (LUH) plant auf einem rund 17.000m2 großen Grundstück in Hannover-Marienwerder die Realisierung eines hochinstallierten Gebäudes für interdisziplinäre Forschung mit Schwerpunkt optische Technologien, verbunden mit der fachübergreifenden Forschung und Entwicklung
der Disziplinen Physik, Maschinenbau, Chemie, Elektrotechnik, Informatik und Mathematik.
Der Neubau hat eine Größe von ca. 8.900 m2 BGF mit Abmessungen von ca. 70 m (Breite) x ca. 51 m Länge. Der Forschungsneubau steht als eigenständiger Baukörper mit amorpher Bauform und 4 Obergeschossen auf dem neu erschlossenem Forschungscampus Marienwerder. Core Facilities im EG führen die Arbeit der verschiedenen Fachgruppen zusammen. Bestandteile sind
das sogenannte Manufacturing Grid als Fertigungslandschaft, Reinräume (ISO 6+7), Messräume und eine Raumkette für einen Femto-Sekunden-Laser mit Strahlenschutzanforderungen.
Die Forschungsgruppen sind in den Obergeschossen 2 und 3 angesiedelt und nutzen jeweils offene Büroflächen und Büroinfrastruktur mit kurzer Anbindung an eigene Laborflächen mit optischen bzw.
chemischen Laboren sowie Bürofläche.
Im OG1 sind weitere Technikzentralen, Werkstätten, Foyer Teil 2, Konferenzbereich angesiedelt. Das Gebäude ist nicht unterkellert, sondern wird im Erdgeschoss teilweise in eine Erdhügellandschaft integriert.
Der Forschungsneubau erhält eine geschossweise unterschiedliche Gebäudehülle.
Die Belichtung erfolgt über teilweise brüstungshohe Fensterbänder, Einzelfenster bzw. PR-Fassaden.
Erdgeschoss: Freiliegende Bereiche und Stützwände mit Dämmputzfassade
OG 1: Stahlbetonbrüstungen, Aluminium-Sandwichpaneele, gedämmte
Metallbekleidung
OG 2+3:Stahlbetonbrüstungen Metallblechbekleidung, Fensterband
OG 4: Technikzentralen: Aluminium-Sandwichpaneelen
Im Zuge dieser Maßnahme werden Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschanlagen ausgeschrieben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 839207.76 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöscher📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher und Tauchsieder📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sanitäreinrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Trinkwasserrohrleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasserleitungen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Optics University Center and Campus (OPTICUM) Marienwerder Flur 1, Flurstück 20/76 30419 Hannover”
Beschreibung der Beschaffung:
“Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschanlagen gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis, u.a.:
ca. 750 m PE-S2-Rohr mit Schweißverbindung zur Dachentwässerung...”
Beschreibung der Beschaffung
Wasser-, Abwasser- und Feuerlöschanlagen gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis, u.a.:
ca. 750 m PE-S2-Rohr mit Schweißverbindung zur Dachentwässerung im
Freispiegelgefälle
ca. 820 m Schallgedämmtes Abwasserrohr aus PE
ca. 1 St Anschluss an bestehende Trinkwasserversorgung DN 65
ca. 1500 m Trinkwasserleitung aus Edelstahl, Pressfittingsystem
DN 15 bis DN 65
ca. 535 m Brauchwasserleitung aus Edelstahl Pressfittingsystem
DN 15 bis DN 40
ca 140 m Trockensteigleitung aus Edelstahl, Pressfittingsystem
DN 25 bis DN 80
ca. 20 St WC-Anlagen
ca. 8 St Urinale
ca. 15 St Waschbecken
ca. 17 St Elektrische Durchlauferhitzer 6,5 kW
ca. 14 St Elektrische Durchlauferhitzer 18 kW
ca. 1 St Elektrische Durchlauferhitzer 24 kW
ca. 73 St Ausgussbecken
ca. 7 St Notdusche
ca. 4 St Frostsicherer Außenarmaturen
ca. 50 St Schaumfeuerlöscher 6 Liter
Leibniz Universität Hannover
Neubau Optics University Center and Campus
(OPTICUM), Geb. 8801
ca. 37 St CO2-Feuerlöscher 5 kg
ca. 25 St CO2-Feuerlöscher 2 kg
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 839207.76 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-24
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-24
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Anwesenheit, da eVergabe
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XY10DR260N
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.