Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudefeuerversicherung der Gebäude des BA Treptow-Köpenick von Berlin (186) für den Zeitraum 01.01.2024 0:00 Uhr bis zum 31.12.2027 24:00 Uhr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude-Feuerversicherung
TK 27072023-0900
Produkte/Dienstleistungen: Feuerversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudefeuerversicherung der Gebäude des BA Treptow-Köpenick von Berlin (186) für den Zeitraum 01.01.2024 0:00...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudefeuerversicherung der Gebäude des BA Treptow-Köpenick von Berlin (186) für den Zeitraum 01.01.2024 0:00 Uhr bis zum 31.12.2027 24:00 Uhr
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 335 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk Treptow-Köpenick
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudefeuerversicherung der Gebäude des BA Treptow-Köpenick von Berlin (186) für den Zeitraum 01.01.2024 0:00...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäudefeuerversicherung der Gebäude des BA Treptow-Köpenick von Berlin (186) für den Zeitraum 01.01.2024 0:00 Uhr bis zum 31.12.2027 24:00 Uhr
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 335 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Hinweis zur Vertragslaufzeit: Die Laufzeit für die Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
§ 11 Abs.4 VVG lässt Laufzeiten von mehr als drei Jahren zu, räumt...”
Beschreibung der Optionen
Hinweis zur Vertragslaufzeit: Die Laufzeit für die Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
§ 11 Abs.4 VVG lässt Laufzeiten von mehr als drei Jahren zu, räumt aber dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres ein. Da wir als öffentlicher Auftraggeber im Fall einer Kündigung unsererseits eine neue Vereinbarung wieder EU-weit ausschreiben müssen und diese ca. sechs Monate Vorbereitung für uns bedeutet, ist es sehr unwahrscheinlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 VVG verfahren.
Außerdem wird laut der Präambel zur Rahmenvereinbarung für jedes Objekt ein einzelner, rechtlich selbstständiger Vertrag geschlossen, der im konkreten Einzelfall von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch abweichen kann.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über ein Rating mit mindestens der Note "A" einer Ratingagentur, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde [ESMA]...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über ein Rating mit mindestens der Note "A" einer Ratingagentur, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde [ESMA] zertifiziert oder registriert ist mit Angabe der Ratingagentur
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=169813
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Sparte Schadensversicherung gemäß
§ 8 VAG der BaFin oder vergleichbare Erlaubnis des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Sparte Schadensversicherung gemäß
§ 8 VAG der BaFin oder vergleichbare Erlaubnis des EU-Herkunftslandes einschließlich des
Notifikationsverfahrens des BaFin in Kopie
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=169813
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über drei Referenzen in der Sparte Gebäudefeuerversicherung mit öffentlichen
Auftraggebern in den letzten drei Jahren mit Angabe von Laufzeit,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über drei Referenzen in der Sparte Gebäudefeuerversicherung mit öffentlichen
Auftraggebern in den letzten drei Jahren mit Angabe von Laufzeit, öffentlicher Auftraggeber,
Ansprechpartner mit Kontaktdaten
Für nicht präqualifizierte Bewerber und Bieter: https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=169813
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Versicherer” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ist nur zulässig, sofern keine
Nachschusspflicht entsteht.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-27
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-27
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin – Öffnungstermin – unverzüglich nach...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin – Öffnungstermin – unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich.
Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht...”
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich.
Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/ oder Änderungspakete zu informieren.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt nur digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder elektronisch in Textform.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 06.07.2023 09:00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138313 📠
Quelle: OJS 2023/S 124-394723 (2023-06-27)
Ergänzende Angaben (2023-07-08)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 124-394723
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1
Alter Wert
Text:
“Erklärung über ein Rating mit mindestens der Note "A" einer Ratingagentur, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde [ESMA]...”
Text
Erklärung über ein Rating mit mindestens der Note "A" einer Ratingagentur, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde [ESMA] zertifiziert oder registriert ist mit Angabe der Ratingagentur
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Um keinen Bieter zu benachteiligen, ist eine Bescheinigung über die Solvabilität der BaFin, die diese jährlich ausstellt, von jedem Bieter vorzulegen.”
Quelle: OJS 2023/S 133-422928 (2023-07-08)
Ergänzende Angaben (2023-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude-Feuerversicherung
TK 10082023-0900
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2023-07-27 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-10 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11
Alter Wert
Text:
“Hinweis zur Vertragslaufzeit: Die Laufzeit für die Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
§ 11 Abs.4 VVG lässt Laufzeiten von mehr als drei Jahren zu, räumt...”
Text
Hinweis zur Vertragslaufzeit: Die Laufzeit für die Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre.
§ 11 Abs.4 VVG lässt Laufzeiten von mehr als drei Jahren zu, räumt aber dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres ein. Da wir als öffentlicher Auftraggeber im Fall einer Kündigung unsererseits eine neue Vereinbarung wieder EU-weit ausschreiben
müssen und diese ca. sechs Monate Vorbereitung für uns bedeutet, ist es sehr unwahrscheinlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 VVG verfahren.
Außerdem wird laut der Präambel zur Rahmenvereinbarung für jedes Objekt ein einzelner, rechtlich selbstständiger Vertrag geschlossen, der im konkreten Einzelfall von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auch abweichen kann.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Text unter der Option unter Ziff II. 2.11 wird komplett gestrichen, da in der Rahmenvereinbarung eine Laufzeit von drei Jahren ausgewiesen ist. Er endet...”
Text
Der Text unter der Option unter Ziff II. 2.11 wird komplett gestrichen, da in der Rahmenvereinbarung eine Laufzeit von drei Jahren ausgewiesen ist. Er endet automatisch mit dem 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Quelle: OJS 2023/S 137-438787 (2023-07-14)
Ergänzende Angaben (2023-07-18)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Alter Wert
Datum: 2023-09-11 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-10-09 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Datum: 2023-07-27 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-10 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Alter Wert
Text:
“Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet
am 06.07.2023 09:00 Uhr.” Neuer Wert
Text:
“Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet
am 10.08.2023 09:00 Uhr.”
Quelle: OJS 2023/S 139-443266 (2023-07-18)
Ergänzende Angaben (2023-07-24)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Rahmenvereinbarung Gebäudefeuerversicherung für den Zeitraum - Laufzeitende
Alter Wert
Datum: 2027-12-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2026-12-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Beginn: 01/01/2024 Ende: 31/12/2027
Alter Wert
Text: Tag: 31/12/2027
Neuer Wert
Text: Tag: 31/12/2026
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Ort des zu ändernden Textes: Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Datum: 2027-12-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2026-12-31 📅
Quelle: OJS 2023/S 144-458737 (2023-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Feuerversicherung der Objekte des Bezirkes TK
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 60146.04 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 124-394723
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OKV - Ostdeutsche Kommunalversicherung a.G.
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Feuersozietät Berlin-Brandenburg
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 60146.04 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910240
Postleitzahl: 12414
Quelle: OJS 2023/S 176-551970 (2023-09-08)