Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Menden (Sauerland)
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Es wird die Gebäude-und Inventarversicherung der Stadt Menden (Sauerland) ausgeschrieben.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerversicherungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Menden (Sauerland). Die Gesamtversicherungssumme in der Gebäudeversicherung beträgt EUR...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Menden (Sauerland). Die Gesamtversicherungssumme in der Gebäudeversicherung beträgt EUR 428.138.672,00 (Neuwert) und EUR 4.209.345,00 (Zeitwert). In der Inventarversicherung liegt die Versicherungssumme bei EUR 50.118.623,00. Die versicherten Gefahren sind für Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Böswillige Beschädigungen und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Des Weiteren soll eine Elementarschadenversicherung Gegenstand des Angebotes sein.
Es sind Angebote ohne Selbstbehalt und alternativ inklusive eines Selbstbehaltes von EUR 1.000,00 (max. EUR 22.000,00 p.a.) zu unterbreiten. Der Selbstbehalt in der Elementarschadenversicherung beträgt EUR 100.000,00 (ZÜRS 1,2 und 3)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Versicherungsschutzes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate (optional mindestens 4 Monate) vor Ablauf durch eine der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate (optional mindestens 4 Monate) vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedländer) verfügen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz,
- Eigenerklärung zum Risikomanagement
- Eingenerklärung zu Ratings” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung Ausschlussgründe (alternativ kann auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden),
- Erklärung Referenzen
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (alternativ kann auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden),
- Erklärung Referenzen
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestlohngesetz)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-12
10:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 176-552698 (2023-09-08)