Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer für die Gebäudeinnenreinigung von vier Schulen zu finden. Dies beinhaltet die fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenen Raumgruppen sowie dieerforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Werterhaltung. Außerdem wird die Bereitschaft für zusätzliche Sonderreinigungen und -leistungen nach schriftlicher Anordnung vorausgesetzt. Die zu reinigenden Gesamtflächen betragen im Jahr 946.696,08m² (Oberschule an der Helgolander Straße), 901.086,96m² (Marie-Curie-Schule), 769.884,60m² (Schule Oberneuland) und 600.528,43m² (Kippenberg-Gymnasium). Objektbegehungen finden am 12.10.2026 um 10:00 Uhr (Oberschule an der Helgolander Straße), am 13.10.2026 um 10:00 Uhr (Schule Oberneuland), am 13.10.2026 um 11:30 Uhr (Marie-Curie-Schule) und am 14.10.2026 um 10:00 Uhr (Kippenberg-Gymnasium) statt. Die Begehung der Gebäude ist verpflichtend; eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren bezogen auf das jeweilige Los. Sollten Sie also bspw. ausschließlich bei der Begehung am 12.10.2026 teilnehmen, werden Angebote für die Lose 2, 3 und 4 von der Wertung ausgeschlossen und nur das Angebot für Los 1 gewertet. Eine Anmeldung ist nur bis zum 09.10.2026 um 12:00 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich per E-Mail an: gebaeudeservice@immobilien.bremen.de Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit weiteren Details (u.a. zum Treffpunkt). Bitte teilen Sie uns auch mit, an welchen der vier Begehungen Sie teilnehmen möchten (alle oder nur einzelne). Waschmaschinenanschlüsse sind in der Marie-Curie-Schule, der Schule Oberneuland und im Kippenberg-Gymnasium vorhanden. In der Oberschule an der Helgolander Straße gibt es keine Waschmaschinenanschlüsse. Reinigungsfenster: Nach Absprache innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten zwischen 05:00 und 22:00 Uhr. Weitere Details zur Beschreibung der Beschaffung finden Sie in den Vergabeunterlagen in der Leistungsbeschreibung und im Leistungsverzeichnis. Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote, deren effektiver Stundenverrechnungssatz (einschließlich aller gewährten Nachlässe) unter 180% des derzeit gültigen Tariflohnes liegt und damit unauskömmlich erscheint, vertieft zu prüfen. Angebote, deren effektiver Stundenverrechnungssatz unter 170% des derzeit gültigen Tariflohnes liegt, erscheinen automatisch unauskömmlich und werden direkt ohne weitere Prüfung ausgeschlossen. Die Vergabestelle fordert daher alle Bieter auf, den dem Angebot zugrunde liegenden Stundenverrechnungssatz gemäß dem Schema des Bundesinnungsverbandes Gebäudereinigung darzustellen und die Auskömmlichkeit des Angebots in den Einzelbestandteilen nachzuweisen. Dieses Schema ist dem Angebot beizufügen. Soweit die Zweifel an der Auskömmlichkeit im Rahmen der vertieften Prüfung nicht vollständig ausgeräumt werden können, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Bieter seiner Aufklärungspflicht nicht oder nicht in der Form nachkommt, dass rückfragefrei erkennbar und mit Nachweisen belegt wird, dass alle Kostenpositionen analog branchenüblicher Standards transparent hergeleitet wurden. Wir bitten aufgrund der Unsicherheit bezüglich des tariflichen Mindestlohns ab dem 01.01.2027 darum, den SVS weiterhin mit dem aktuellen tariflichen Mindestlohn von 15,00€ zu kalkulieren.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudeinnenreinigung von 4 Schulen in Bremen
Referenznummer: V0545/2026
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer für die Gebäudeinnenreinigung von vier Schulen zu finden. Dies beinhaltet die fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenen Raumgruppen sowie dieerforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Werterhaltung. Außerdem wird die Bereitschaft für zusätzliche Sonderreinigungen und -leistungen nach schriftlicher Anordnung vorausgesetzt. Die zu reinigenden Gesamtflächen betragen im Jahr 946.696,08m² (Oberschule an der Helgolander Straße), 901.086,96m² (Marie-Curie-Schule), 769.884,60m² (Schule Oberneuland) und 600.528,43m² (Kippenberg-Gymnasium).
Objektbegehungen finden am 12.10.2026 um 10:00 Uhr (Oberschule an der Helgolander Straße), am 13.10.2026 um 10:00 Uhr (Schule Oberneuland), am 13.10.2026 um 11:30 Uhr (Marie-Curie-Schule) und am 14.10.2026 um 10:00 Uhr (Kippenberg-Gymnasium) statt. Die Begehung der Gebäude ist verpflichtend; eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren bezogen auf das jeweilige Los. Sollten Sie also bspw. ausschließlich bei der Begehung am 12.10.2026 teilnehmen, werden Angebote für die Lose 2, 3 und 4 von der Wertung ausgeschlossen und nur das Angebot für Los 1 gewertet. Eine Anmeldung ist nur bis zum 09.10.2026 um 12:00 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich per E-Mail an: gebaeudeservice@immobilien.bremen.de
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit weiteren Details (u.a. zum Treffpunkt). Bitte teilen Sie uns auch mit, an welchen der vier Begehungen Sie teilnehmen möchten (alle oder nur einzelne).
Waschmaschinenanschlüsse sind in der Marie-Curie-Schule, der Schule Oberneuland und im Kippenberg-Gymnasium vorhanden. In der Oberschule an der Helgolander Straße gibt es keine Waschmaschinenanschlüsse.
Reinigungsfenster: Nach Absprache innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten zwischen 05:00 und 22:00 Uhr.
Weitere Details zur Beschreibung der Beschaffung finden Sie in den Vergabeunterlagen in der Leistungsbeschreibung und im Leistungsverzeichnis.
Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote, deren effektiver Stundenverrechnungssatz (einschließlich aller gewährten Nachlässe) unter 180% des derzeit gültigen Tariflohnes liegt und damit unauskömmlich erscheint, vertieft zu prüfen. Angebote, deren effektiver Stundenverrechnungssatz unter 170% des derzeit gültigen Tariflohnes liegt, erscheinen automatisch unauskömmlich und werden direkt ohne weitere Prüfung ausgeschlossen. Die Vergabestelle fordert daher alle Bieter auf, den dem Angebot zugrunde liegenden Stundenverrechnungssatz gemäß dem Schema des Bundesinnungsverbandes Gebäudereinigung darzustellen und die Auskömmlichkeit des Angebots in den Einzelbestandteilen nachzuweisen. Dieses Schema ist dem Angebot beizufügen. Soweit die Zweifel an der Auskömmlichkeit im Rahmen der vertieften Prüfung nicht vollständig ausgeräumt werden können, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Bieter seiner Aufklärungspflicht nicht oder nicht in der Form nachkommt, dass rückfragefrei erkennbar und mit Nachweisen belegt wird, dass alle Kostenpositionen analog branchenüblicher Standards transparent hergeleitet wurden.
Wir bitten aufgrund der Unsicherheit bezüglich des tariflichen Mindestlohns ab dem 01.01.2027 darum, den SVS weiterhin mit dem aktuellen tariflichen Mindestlohn von 15,00€ zu kalkulieren.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer für die Gebäudeinnenreinigung von vier Schulen zu finden. Dies beinhaltet die fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenen Raumgruppen sowie dieerforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Werterhaltung. Außerdem wird die Bereitschaft für zusätzliche Sonderreinigungen und -leistungen nach schriftlicher Anordnung vorausgesetzt. Die zu reinigenden Gesamtflächen betragen im Jahr 946.696,08m² (Oberschule an der Helgolander Straße), 901.086,96m² (Marie-Curie-Schule), 769.884,60m² (Schule Oberneuland) und 600.528,43m² (Kippenberg-Gymnasium).
Objektbegehungen finden am 12.10.2026 um 10:00 Uhr (Oberschule an der Helgolander Straße), am 13.10.2026 um 10:00 Uhr (Schule Oberneuland), am 13.10.2026 um 11:30 Uhr (Marie-Curie-Schule) und am 14.10.2026 um 10:00 Uhr (Kippenberg-Gymnasium) statt. Die Begehung der Gebäude ist verpflichtend; eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren bezogen auf das jeweilige Los. Sollten Sie also bspw. ausschließlich bei der Begehung am 12.10.2026 teilnehmen, werden Angebote für die Lose 2, 3 und 4 von der Wertung ausgeschlossen und nur das Angebot für Los 1 gewertet. Eine Anmeldung ist nur bis zum 09.10.2026 um 12:00 Uhr möglich. Bitte melden Sie sich per E-Mail an: gebaeudeservice@immobilien.bremen.de
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit weiteren Details (u.a. zum Treffpunkt). Bitte teilen Sie uns auch mit, an welchen der vier Begehungen Sie teilnehmen möchten (alle oder nur einzelne).
Waschmaschinenanschlüsse sind in der Marie-Curie-Schule, der Schule Oberneuland und im Kippenberg-Gymnasium vorhanden. In der Oberschule an der Helgolander Straße gibt es keine Waschmaschinenanschlüsse.
Reinigungsfenster: Nach Absprache innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten zwischen 05:00 und 22:00 Uhr.
Weitere Details zur Beschreibung der Beschaffung finden Sie in den Vergabeunterlagen in der Leistungsbeschreibung und im Leistungsverzeichnis.
Die Vergabestelle behält sich vor, Angebote, deren effektiver Stundenverrechnungssatz (einschließlich aller gewährten Nachlässe) unter 180% des derzeit gültigen Tariflohnes liegt und damit unauskömmlich erscheint, vertieft zu prüfen. Angebote, deren effektiver Stundenverrechnungssatz unter 170% des derzeit gültigen Tariflohnes liegt, erscheinen automatisch unauskömmlich und werden direkt ohne weitere Prüfung ausgeschlossen. Die Vergabestelle fordert daher alle Bieter auf, den dem Angebot zugrunde liegenden Stundenverrechnungssatz gemäß dem Schema des Bundesinnungsverbandes Gebäudereinigung darzustellen und die Auskömmlichkeit des Angebots in den Einzelbestandteilen nachzuweisen. Dieses Schema ist dem Angebot beizufügen. Soweit die Zweifel an der Auskömmlichkeit im Rahmen der vertieften Prüfung nicht vollständig ausgeräumt werden können, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Bieter seiner Aufklärungspflicht nicht oder nicht in der Form nachkommt, dass rückfragefrei erkennbar und mit Nachweisen belegt wird, dass alle Kostenpositionen analog branchenüblicher Standards transparent hergeleitet wurden.
Wir bitten aufgrund der Unsicherheit bezüglich des tariflichen Mindestlohns ab dem 01.01.2027 darum, den SVS weiterhin mit dem aktuellen tariflichen Mindestlohn von 15,00€ zu kalkulieren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Oberschule an der Helgolander Straße, Helgolander Straße 67-69, 28217 Bremen
Beschreibung der Beschaffung: Gebäudeinnenreinigung
Postanschrift: Helgolander Straße 67-69
Postleitzahl: 28217
Stadt: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-03 📅
Datum des Endes: 2029-02-02 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Nach einer Festlaufzeit von 24 Monaten läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase unbestimmter Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Nach einer Festlaufzeit von 24 Monaten läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase unbestimmter Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Marie-Curie-Schule, Curiestraße 2 A, 28357 Bremen
Postanschrift: Curiestraße 2 A
Postleitzahl: 28357
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Nach einer Festlaufzeit von 24 Monaten läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase unbestimmter Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Nach einer Festlaufzeit von 24 Monaten läuft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit weiter, maximal jedoch insgesamt 96 Monate. In der Phase unbestimmter Laufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende gekündigt werden
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Immobilien Bremen
Vergabemanagement
Langenstraße 10-12
28195 Bremen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine
Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-16 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine
Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VGV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VGV).
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VGV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VGV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzliste der wesentlichen seit 2024 erbrachten vergleichbaren Leistungen in der Gebäudeinnenreinigung. Es werden ausschließlich aktuell noch laufende Verträge als wertbare Referenzen zugelassen. Wir bitten um Verwendung der beigefügten Referenzliste unter Angabe von Reinigungsfläche pro Jahr, Auftragssumme, Reinigungsstunden pro Woche, Laufzeit sowie öffentlicher bzw. privater Ansprechpartner.
Eine vergleichbare Leistung im Sinne dieser Ausschreibung ist eine Referenz, bei der das Vertragsverhältnis aktuell noch besteht und seit mindestens 12 Monaten ein kontinuierlicher Durchschnittswert von mindestens 50 Reinigungsstunden pro Woche anfällt.
Für Objekte, bei denen die Reinigungsleistung betriebs-, ferien- oder saisonbedingt unterbrochen oder reduziert wird (z. B. Schulen) gilt entsprechend ein Jahresleistungsvolumen von mindestens 1.920 Stunden, sofern in den Nutzwochen mindestens 50 Stunden pro Woche vorlagen.
Es sind mindestens drei Referenzen abzugeben, die vorzugsweise von der geplanten betreuenden Niederlassung ausgeführt werden. Jedes eingereichte Referenzobjekt darf nur ein räumlich und funktional zusammenhängendes Einzelobjekt an einem konkreten Standort umfassen. Eine zusammengefasste oder addierte Nennung mehrerer rechtlich oder organisatorisch getrennter Objekte eines oder mehrerer Auftraggeber (z. B. Verträge über mehrere Liegenschaften) zu einer Gesamtreferenz stellt kein taugliches Referenzobjekt dar und wird im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Beispiel für eine zulässige Angabe: 'Schule A mit 150 Stunden'. Beispiel für eine unzulässige Angabe: 'IB/Gemeinde A mit 300 Stunden' (aufgeteilt auf mehrere Liegenschaften).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste der wesentlichen seit 2024 erbrachten vergleichbaren Leistungen in der Gebäudeinnenreinigung. Es werden ausschließlich aktuell noch laufende Verträge als wertbare Referenzen zugelassen. Wir bitten um Verwendung der beigefügten Referenzliste unter Angabe von Reinigungsfläche pro Jahr, Auftragssumme, Reinigungsstunden pro Woche, Laufzeit sowie öffentlicher bzw. privater Ansprechpartner.
Eine vergleichbare Leistung im Sinne dieser Ausschreibung ist eine Referenz, bei der das Vertragsverhältnis aktuell noch besteht und seit mindestens 12 Monaten ein kontinuierlicher Durchschnittswert von mindestens 50 Reinigungsstunden pro Woche anfällt.
Für Objekte, bei denen die Reinigungsleistung betriebs-, ferien- oder saisonbedingt unterbrochen oder reduziert wird (z. B. Schulen) gilt entsprechend ein Jahresleistungsvolumen von mindestens 1.920 Stunden, sofern in den Nutzwochen mindestens 50 Stunden pro Woche vorlagen.
Es sind mindestens drei Referenzen abzugeben, die vorzugsweise von der geplanten betreuenden Niederlassung ausgeführt werden. Jedes eingereichte Referenzobjekt darf nur ein räumlich und funktional zusammenhängendes Einzelobjekt an einem konkreten Standort umfassen. Eine zusammengefasste oder addierte Nennung mehrerer rechtlich oder organisatorisch getrennter Objekte eines oder mehrerer Auftraggeber (z. B. Verträge über mehrere Liegenschaften) zu einer Gesamtreferenz stellt kein taugliches Referenzobjekt dar und wird im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Beispiel für eine zulässige Angabe: 'Schule A mit 150 Stunden'. Beispiel für eine unzulässige Angabe: 'IB/Gemeinde A mit 300 Stunden' (aufgeteilt auf mehrere Liegenschaften).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) sind folgende Mindestdeckungssumme mit dynamischer Anpassungsklausel erforderlich:
Personenschäden: 2.500.000,00€
Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00€
Bearbeitungsschäden: 250.000,00€
Schlüsselverlust: 250.000,00€
Sollte eine der Versicherungen in der angegebenen Höhe noch nicht vorliegen, ist stattdessen eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Mindestdeckungssumme bei Zuschlag entsprechend erhöht wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) sind folgende Mindestdeckungssumme mit dynamischer Anpassungsklausel erforderlich:
Personenschäden: 2.500.000,00€
Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000,00€
Bearbeitungsschäden: 250.000,00€
Schlüsselverlust: 250.000,00€
Sollte eine der Versicherungen in der angegebenen Höhe noch nicht vorliegen, ist stattdessen eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Mindestdeckungssumme bei Zuschlag entsprechend erhöht wird.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der/die Bieter*in hat als Eigenerklärung zur Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit das Formblatt 124 LD auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025) von mind. 750.000,00 € pro Jahr im Bereich Gebäudeinnenreinigung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftrag ist so durchzuführen, dass eine fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenden Raumgruppen sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Werterhaltung sichergestellt sind. Die Bereitschaft für zusätzliche Sonderreinigung/-leistungen nach schriftlicher Anordnung wird vorausgesetzt.
Alle mit dem Angebot eingereichten Anlagen - wie bspw. SVS nach BIV, Kalkulationsdatei oder Objektorganisationsbogen - werden Bestandteil des Vertrages und können somit vom Bewerber/Bieter eingefordert werden. Abweichungen hinsichtlich Personaleinsatz, zeitlichem Umfang, Taktung oder Methodik sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und bedürfen dessen vorheriger Zustimmung, sofern sie eine Abweichung der angebotenen Stunden je Abrechnungszeitraum zur Folge haben.
Weitere Details zur Beschreibung der Beschaffung finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Der Auftrag ist so durchzuführen, dass eine fachgerechte Gebäudeinnenreinigung der im Raumbuch jeweils enthaltenden Raumgruppen sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Werterhaltung sichergestellt sind. Die Bereitschaft für zusätzliche Sonderreinigung/-leistungen nach schriftlicher Anordnung wird vorausgesetzt.
Alle mit dem Angebot eingereichten Anlagen - wie bspw. SVS nach BIV, Kalkulationsdatei oder Objektorganisationsbogen - werden Bestandteil des Vertrages und können somit vom Bewerber/Bieter eingefordert werden. Abweichungen hinsichtlich Personaleinsatz, zeitlichem Umfang, Taktung oder Methodik sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und bedürfen dessen vorheriger Zustimmung, sofern sie eine Abweichung der angebotenen Stunden je Abrechnungszeitraum zur Folge haben.
Weitere Details zur Beschreibung der Beschaffung finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Aus-schlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123, 124 GWB.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 und 124 GWB.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen:
Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und
Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/ zu richten. Telefonische oder per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen:
Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und
Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/ zu richten. Telefonische oder per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 421 36159796📞
Fax: +49 421 49632311 📠
URL: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen
Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen
Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 172-612705 (2026-09-04)