Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eignung der Bieter
Die Eignung der Bieter ist durch das Standardformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch Eintragung in die Liste der VOL-Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Die Formblätter Einheitliche Europäische Eigenerklärung und "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" liegen den Vergabeunterlagen bei.
Soweit sich am Vergabeverfahren mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft beteiligen oder der Bieter für seine Eignung die Kapazitäten eines anderen oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) müssen für jedes der beteiligten Unternehmen bzw. jedes im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen durch
Präqualifizierungsverfahren erworbenen Eignungsnachweise oder eine separate EEE oder das Formblatt 124 LD VHB Bund vorgelegt werden.
Bietergemeinschaften haben mit Abgabe ihres Angebots zusätzlich das Formblatt 234 VHB Bund (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaften) auszufüllen und beizufügen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig.
2. Bestätig. des Versicherungsunternehmens zur Versicherungspolice des Bieters
Der Bieter hat eine Bestätigung seines Versicherungsunternehmens zu seiner Versicherungspolice für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einzureichen.
Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall zur Betriebshaftpflicht-Versicherung:
mindestens 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mitversichert sind hier auch Abwasser-, Leitungs-, Mietsach-, Tätigkeits- und Schlüsselschäden
Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall zur Umwelt-Haftpflicht-Versicherung:
mindestens 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres betragen das Doppelte dieser Versicherungssummen zur Betriebshaftpflicht-Versicherung und das Einfache zur Umwelt-Haftpflicht-Versicherung.
3. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrages
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung (Eigenerklärung_RUS_Sanktionen_Art_5k) bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.