Beschreibung der Beschaffung
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigungsdienstleistungen Haus B22
Jahresreinigungsfläche 913.674,45 m²
Grundfläche zur Reinigung 2.802,99 m²
2. UG Aufenthaltsraum, Sport- und Familientherapie, WC 210,60 m²
1. UG Station mit 19 Betten (6 Zweibett- / 7 Einbettzimmer) 1.175,80 m²
EG Station mit 20 Betten (6 Zweibett- / 8 Einbettzimmer) 1.198,49 m²
Treppenhaus 208,25 m²
Fahrstuhl und Aufzug 9,85 m²
Die angegebenen Flächen beziehen sich auf die Raummaße lt. Bauunterlagen, Stellflächen von Möbeln wurden nicht abgezogen.
Die Fußböden im Stationsbereich sind mit Linoleum belegt, viele Wände sind raumhoch holzvertäfelt. In den Nassbereichen sind Fußböden und Wände mit Feinsteinzeug- Fliesen ausgestattet.
Die wesentlichen Angaben zur Unterhaltsreinigung sind nachfolgend kompakt dargestellt, die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, dem Vertrag sowie den zugehörigen Anlagen.
Leistungsbeginn ist der 01.11.2023. Aufgrund eventueller Verzögerungen im Bauablauf kann der Auftraggeber nicht garantieren, dass schon zu diesem Zeitpunkt der Auftragnehmer die vertraglich geschuldeten Leistungen vollumfänglich erbringen kann bzw. diese seitens des Auftraggebers abgerufen werden. Spätestens zum 01.01.2024 wird dies jedoch seitens des Auftraggebers garantiert. Aus etwaigen Bauverzögerungen, die zum Nichtabruf bzw. nur teilweisem Abruf der vertraglich geschuldeter Leistungen durch den Auftraggeber vor dem garantierten Zeitpunkt führen, kann der Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche bzw. Mehrvergütungsansprüche geltend machen. Der Auftragnehmer erklärt sich aber bereit, ab dem 16.10.2023 notwendige Reinigungsdienstleistungen zum angebotenen Stundenverrechnungssatz zu erbringen. Der Umfang der notwendigen Arbeiten wird dem Auftragnehmer unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch mindestens 2 Wochen vor der Ausführung vom Auftraggeber mitgeteilt.
1. Die Reinigungsleistung ist an 7 Tagen pro Woche zu erbringen und kann im Zeitraum von 06:00 bis 18:00 Uhr ausgeführt werden. Es ist sicherzustellen, dass werktags in der Zeit von 07:00 bis 16:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags von 07:00 bis 13.00 Uhr mindestens ein Personal des Auftragnehmers im Haus B22 tätig ist.
Der Stationsbetrieb darf durch die Reinigungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Der zeitliche Ablauf ist an die organisatorischen Stationsabläufe anzupassen.
2. Zusätzlich vom Auftraggeber angeforderte Reinigungsarbeiten, die erforderlich werden könnten und nicht mit in diesem Reinigungsvertrag aufgeführt sind, werden von der Verantwortlichen des SKH Rodewisch schriftlich beauftragt. Geringfügige oder besonders dringliche Aufträge können auch mündlich erteilt werden.
Die Abrechnung der Sonderstunden erfolgt nach Regiezettel – quittiert vom leitenden Stationspersonal mit Bestätigung der erbrachten Leistung/Stunden.
3. Für die Betreuung des Hauses muss eine erfahrene Objektleitung zur Verfügung stehen, die für die Einhaltung der vertraglichen Leistungen verantwortlich ist. Sollte die namentlich benannte Objektleitung durch Ausfall (Urlaub, Krankheit etc.) nicht verfügbar sein, so ist eine adäquate Vertretung zu benennen.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Personal einzusetzen, das für die Arbeiten die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bietet, dass der Dienstbetrieb im Objekt nicht beeinträchtigt wird.
Der Auftragnehmer muss für sein Personal ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne einen Hinweis auf Straftaten vorweisen können.
Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache mächtig sein.
Die eingesetzten Reinigungspersonale müssen die gesetzlichen Bestimmungen gemäß IfSG erfüllen.
5. Die Arbeitnehmer sind zum Leistungsnachweis verpflichtet.
Auf einer vom AN zu erstellenden und zu führenden Checkliste ist die ordnungsgemäße Abarbeitung der Einzelleistungspositionen durch Unterschrift des Mitarbeiters wöchentlich nachzuweisen. Durch den Objektleiter (AN) ist mindestens 1 x monatlich eine Kontrolle der ausgeführten Reinigungsarbeiten durchzuführen und auf dieser Checkliste zu quittieren. Diese Checkliste ist der monatlichen Rechnung beizulegen.
Alle Personen des Auftragnehmers haben sich beim Betreten und Verlassen der zu reinigenden Objekte in den ausliegenden Anwesenheitsnachweis mit Uhrzeit, Datum und Unterschrift einzutragen.
6. Ein Qualitätsmanagementsystem dient als Instrument zur Messung der Reinigungsleistung und schafft damit die Voraussetzungen für eine ergebnisorientierte Vertragserfüllung.
Zielsetzung für beide Vertragsparteien ist es, dass die vereinbarte Leistungsqualität uneingeschränkt erbracht wird. Insofern sind sich beide Seiten darüber einig, dass nur bei 100%iger Leistungserfüllung Anspruch auf die volle Vergütung besteht. In diesem Sinne vereinbaren die Vertragsparteien die Punktesysteme lt. Anlage 11, die bei nachgewiesenen Dienstleistungsmängeln automatisch Abzüge des Anspruchs auf die Monatsvergütung ermöglichen, ohne dass regelmäßig Verhandlungsgespräche über die Höhe beziehungsweise dem generellen Anspruch auf Abzug geführt werden müssen.
Des Weiteren steht die Festlegung von eindeutigen und nachvollziehbaren Kriterien zur Ergebnismessung der Reinigungsleistungen im Fokus. Seitens des Auftraggebers wird ein fester Ansprechpartner für das Qualitätsmanagement definiert.
7. Wasser und Elektroenergie
Zur Vertragserfüllung notwendiger elektrischer Strom sowie Wasser werden vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
8. Verbrauchsmaterial
Der Auftraggeber stellt sämtliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Unterhaltsreinigung zur Verfügung, ebenso Verbrauchsmaterial (Waschlotion und Händedesinfektion für die Spendersysteme, Toilettenpapier, Papierhandtücher und Müllsäcke).
Die Beschäftigten des AN sind dafür verantwortlich, dass jederzeit ausreichend Verbrauchsmaterial im Stationslager für die ordnungsgemäße Auftragserledigung verfügbar ist. Sie übergeben die Bestellung (1x pro Woche) rechtzeitig an die Stationsleitung.
9. Reinigungsgeräte und Maschinen
Der AN stellt die zur Reinigungsausführung benötigten Reinigungswagen, Geräte, Maschinen und Steighilfen zur Verfügung.
Der AN gewährleistet, dass sämtliche Geräte technisch einwandfrei sind, die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen erfüllen und für die Bearbeitung der jeweiligen Oberflächen geeignet sind.
Zur Lagerung der Geräte stellt der AG einen Putzmittelraum (Raumnummer 136; 6,95 m²) im 1. Untergeschoss sowie eine Teilfläche von ca. 10 m² im Entsorgungsraum (Raumnummer 233) im Erdgeschoss zur Verfügung.
10. Wischmoppbezüge
Der AN stellt die benötigten Wischmopp - Bezüge zur Verfügung und sorgt für deren Reinigung. Die verwendeten Bezüge müssen nach Verwendung entsprechend den Hygienevorschriften für Krankenhauswäsche mit einem wirksam desinfizierenden Waschverfahren (VAH/ ggf. RKI-gelistet) behandelt werden. Dies hat gemäß Merkblatt RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche zu erfolgen.
Die Ergebnisse der hygienisch–mikrobiologischen Kontrollen nach RAL-GZ 992/2 sind unaufgefordert 1 x jährlich dem AG vorzulegen. Die vom AN verwendeten Aufbereitungs-verfahren sind dem AG zu benennen.
Es besteht die Möglichkeit, im Hauswirtschaftsraum (141) Waschmaschine und Trockner für die Moppwäsche aufzustellen und zu betreiben.
11. Vertragsänderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Bereiche oder Leistungen aus dem Auftragsumfang herauszulösen, dies ist dem Auftragnehmer mitzuteilen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung eines Schriftformerfordernisses. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.
Der Auftragswertschätzung liegt eine Laufzeit von 48 Monaten zugrunde, optionale Leistungen und jährliche Tarifanpassungen wurden einbezogen.