Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalt- und Glasreinigung) für Objekte der Stadtbildpflege Kaiserslautern
Referenznummer: 2026/03-084
Kurze Beschreibung:
“Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalt- und Glasreinigung) für Objekte der Stadtbildpflege Kaiserslautern 2026 - 2030”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalt- und Glasreinigung) für Objekte der Stadtbildpflege Kaiserslautern 2026 - 2030”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wertstoffhöfe Daennerstr.11 und Erfenbach”
Ort der Leistung: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“keine (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlung der Rechnung für den abgelaufenen Monat zum Monatsende” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gesamtauftrag”
“#Bekanntmachungs-ID: CXU7YYDYTQSCCANB#
keine” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle -
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162546📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: gleich Leitweg-ID
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 67653
Postort: Kaiserslautern
Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@kaiserslautern.de📧
Telefon: +49 6313652481📞
Fax: +49 6313651628 📠
URL: http://www.kaiserslautern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-288041 (2026-04-24)