Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sollen höchstens 5 Bewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bewerben sich mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die ihrerseits die vorgenannten Mindestvorgaben vollständig erfüllen, erfolgt eine Reduzierung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auf 5 anhand der Eignungskriterien. Ausgewählt werden die Bewerber mit der höchsten erreichten Punktzahl nach Auswertung der Eigenerklärungen der Bieter zum Nachweis des Erfüllungsgrades der Eignungskriterien (Referenzen):
Für die Auswahl eines geeigneten Bewerbers/Bewerbergemeinschaft werden maximal 2 Be-wertungsgegenstände/Referenztypen bewertet. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Mindestanforderungen durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Referenz 1 – Bewilligter Fördergegenstand
• Nachweis von bewilligten Förderanträgen für Fördermodul 2 im BAFA-Förderprogramm Wärmenetzsysteme 4.0 mit kalter Nahwärme und/oder für sonstiges Förderprogramm im Bereich erneuerbarer Energien mit vergleichbarem mehrstufigem Aufbau (Machbarkeitsstudie/Planung Vorzugsvariante) zur Versorgung im Rahmen einer Netzinfrastruktur unter verantwortlicher Mitwirkung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
• Mindestforderung: 1 Projekte, max. 3 Projekte
• Zeitraum: 2017 bis 2022
• Erforderliche Angaben: Projektbeschreibung, Leistungen, Kontaktadresse von Auftraggeber, Förderkennzeichen der BAFA, etc. (soweit verfügbar), Leistungszeitraum
• Bewertung: Je Projekt 1 Punkt, maximal 3 Punkte
Referenz 2 – Abgeschlossene MBS + Planung Vorzugsvariante
• Nachweis einer oder mehrerer abgeschlossenen Machbarkeitsstudie(n) (Modul 1) im BAFA-Förderprogramm Wärmenetzsysteme 4.0 mit kalter Nachwärme und Grundwasserbrunnen und/oder sonstiger erneuerbarer Energiequelle(n) und/oder Nachweis einer abgeschlossenen Potentialanalyse/Machbarkeitsstudie in deren Rahmen technische und/oder organisatorische Treibhausgasminderungspotenziale analysiert werden mit darauf aufbauender technischer Planungsleistungen zur Bewertung von Umsetzungsvarianten bei Herausarbeitung und Ableitung einer Vorzugsvariante.
• Vorlage einer Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Vorzugsvariante
• Mindestforderung: 1 Projekt (nicht identisch mit Projekten in Referenz 1), maximal 3 Projekte
• Zeitraum: 2017 bis 2022
• Erforderliche Angaben: Projektbeschreibung, Leistungen, Kontaktadresse von Auftraggeber, Förderkennzeichen der BAFA, etc. (soweit verfügbar), Leistungszeitraum
• Bewertung: Je Projekt 1 Punkt, maximal 3 Punkte
Je Referenzprojekt ist eine aussagekräftige Zusammenfassung auf max. 3 DIN A4 Seiten zu erstellen. Darin sind eine kurze Beschreibung der Maßnahme und die vorstehend geforderten Angaben anzugeben. Wird ein Kriterium im Referenzblatt nicht abgebildet werden 0 Punkte vergeben.
Gesamt erreichbare Maximal-Punktzahl bezogen auf alle Referenzen: 6 Punkte.
Bewertung erfolgt durch Addition der Punkte. Höchstpunktzahl entscheidet.
Sofern mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl erreichen und mehr als 5 Bewerber vorliegen, entscheidet sich der Zugang zur Angebotsabgabe durch Los.