Beschreibung der Beschaffung
Im den Hauptorten 1-5 ist folgende Anzahl von Brandschutzklappen zu prüfen:
1.-3 St. asbesthaltige und 28 St. möglicherweise asbesthaltige Brandschutzklappen; davon sind neun St. nicht frei zugänglich
2.-179 St. asbesthaltige und 55 St. möglicherweise asbesthaltige Brandschutzklappen; alle BSK sind frei zugänglich
3.- 9 St. asbesthaltige Brandschutzklappen; davon sind sieben St. nicht frei zugänglich
4.-15 St. asbesthaltige Brandschutzklappen; alle BSK sind frei zugänglich
5.-15 St. asbesthaltige Brandschutzklappen; davon sind acht St. nicht frei zugänglich
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Der Leistungsumfang beinhaltet:
-Ortsbegehung, Begutachtung und Bewertung der in den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestandsliste aufgeführten asbesthaltigen und asbestverdächtigen Brandschutzklappen durch geeignetes zugelassenes Fachpersonal mit spezieller Sachkunde in der Bewertung der asbesthaltigen Brandschutzklappen [z.B. Sachverständiger bzw. sachkundiger Ingenieur/Techniker oder Sanierungsfachgutachter auf dem Gebiet Gebäudeschadstoffe durch den GVSS (Gesamtverband Schadstoffsanierung) zertifiziert]; das eingesetzte Personal besitzt außerdem die Sachkundequalifikation gemäß TRGS 519 oder eine gleichwertige Qualifikation zur Überprüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappen
-Durchführung der Probenahme an den Regelverdachtsstellen der Brandschutzklappen (Brandschutzklappe und Anschlagdichtung) unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und nach Abstimmung mit der AG zur analytischen Bestimmung der Asbesthaltigkeit, sofern der Asbestverdacht nicht schon auf Grund des Prüfzeichens geklärt werden kann und/oder Zweifel an der Asbesthaltigkeit von Bauteilen bestehen; im Bedarfsfall Durchführung der Analyse der entnommenen Proben durch Rasterelektronenmikroskopie mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (REM/EDXA)
-Erstellung einer Stellungnahme (Untersuchungs- und Prüfbericht) mit Dokumentation des Zustandes der asbesthaltigen Brandschutzklappen hinsichtlich deren asbesthaltiger Bauteile, Beurteilung hinsichtlich Gefährdungspotential und Bewertung zur weiteren Vorgehensweise mit Einschätzung der Dringlichkeit von weitergehenden Maßnahmen; weitere Details, z. B. bezüglich der Inhalte der zu erstellenden Dokumentation, sind dem anliegenden Muster-Prüfbericht zu entnehmen.
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Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die Durchführung der Leistung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, insbesondere der TRGS 519 und der LASI - Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LV 45 mit den aktuell gültigen Ergänzungen, die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
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Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Arbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel) und Schutzausrüstungen etc. sowie alle sonstigen nicht explizit genannten erforderlichen Geräte, Hilfsmittel und -stoffe zu stellen bzw. zu liefern.
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Der AN hat die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse in einem Untersuchungs- und Prüfbericht je Wirtschaftseinheit (WE) und Gebäude bzw. Gebäudeteil gemäß Leistungsbeschreibung zu dokumentieren und innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der durchgeführten Überprüfung der Brandschutzklappen einer Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft der AG zu übergeben. Die Dokumentation der Ergebnisse der labortechnischen Analyse der Beprobungen ist als Anlage dem Untersuchungs- und Prüfbericht beizufügen.
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Der Zeitpunkt der Durchführung der Leistungserbringung ist mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn abzustimmen. Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Preisblatt im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn einen Terminplan. Die Termine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens 2 Wochen vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung in Textform bestätigen zu lassen.
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Der AN teilt der AG umgehend nach Zuschlagserteilung die seinerseits vertrags- und ausführungsverantwortlichen Personen mit.
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Für die in der Bestandsliste aufgeführten Brandschutzklappen werden Vergütungen unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart; die Vergütung erfolgt gemäß den Angaben im Preisblatt. Der Preis beinhaltet die folgende Kosten:
- für die Gefährdungsanalyse und Dokumentation wie oben benannt
- für die vom AN zu stellenden Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel und -stoffe
- sämtliche vorbereitenden Arbeiten und Nachbereitung
- alle sich aus den vorgenannten Leistungen ergebenden Nebenkosten, z. B. Wege-, Rüst-, Rüstplatz- und Transportkosten, Personalkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge
- Fahrtkosten für An- und Abfahrt
Die Summe der zu überprüfenden Brandschutzklappen kann von der Anzahl der in der Bestandsliste und im Preisblatt aufgeführten Mengen abweichen. Die Rechnungsstellung erfolgt für die tatsächlich überprüften Brandschutzklappen.
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Bei denen im Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen handelt es sich um zusätzliche Leistungen nach Auftrag, ein pauschaler Anspruch auf die Beauftragung und Vergütung besteht nicht. Die zusätzlichen Leistungen werden gem. Preisblatt bei Bedarf mit dem darin angegebenen Stundenverrechnungssatz, dem ggf. Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und den angebotenen Fahrtkosten (An- und Abfahrt) vergütet; für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
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Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens-, Personen- und Risiken für Asbestschäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:
Sachschäden 1.000.000 €
Vermögensschäden 500.000 €
Personenschäden 2.000.000 €
Risiken für Asbestschäden 100.000 €.
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Besondere Ausführunbgsbedingungen je Los sind den Angaben unter Ziffer III.2.2 zu entnehmen.