Das Projekt dient der Erhaltung des offenen Felshanges mit Vorkommen artenreicher Trocken- und Halbtrockenrasen mit den LRT 6210 und 6240* sowie von Felslebensräumen und damit der Sicherung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes FFH0114LSA „Saaledurchbruch bei Rothenburg“. Die Projektfläche nimmt die offenen und halboffenen Bereiche des Saalehangs 400 m südlich von Rothenburg OT Ziegelei bzw. der Sprungschanze ein (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt, Geografische Koordinaten (WGS84): 51.630307,11.755590). Die Fläche liegt seit Jahrzehnten brach und ist von weiterer Verbuschung und Sukzession sowie weiteren Artenverlusten bedroht. Die Projektfläche hat eine planimetrische Größe von 0,46 ha. Die Maßnahmen umfassen zwei Einheiten: - Ersteinrichtende Entbuschung im Winterhalbjahr 2026/2027 - Jeweils eine Nachpflege durch Entfernung der Gehölznachtriebe in den Winterhalbjahren 2027/2028 und 2028/2029
Auftragsbekanntmachung (2026-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gehölzentnahme auf dem Saalehang nahe des Nussgrundes Rothenburg
Referenznummer: 42.14/02/2026
Kurze Beschreibung:
Das Projekt dient der Erhaltung des offenen Felshanges mit Vorkommen artenreicher Trocken- und Halbtrockenrasen mit den LRT 6210 und 6240* sowie von Felslebensräumen und damit der Sicherung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes FFH0114LSA „Saaledurchbruch bei Rothenburg“. Die Projektfläche nimmt die offenen und halboffenen Bereiche des Saalehangs 400 m südlich von Rothenburg OT Ziegelei bzw. der Sprungschanze ein (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt, Geografische Koordinaten (WGS84): 51.630307,11.755590). Die Fläche liegt seit Jahrzehnten brach und ist von weiterer Verbuschung und Sukzession sowie weiteren Artenverlusten bedroht.
Die Projektfläche hat eine planimetrische Größe von 0,46 ha.
Die Maßnahmen umfassen zwei Einheiten:
- Ersteinrichtende Entbuschung im Winterhalbjahr 2026/2027
- Jeweils eine Nachpflege durch Entfernung der Gehölznachtriebe in den Winterhalbjahren 2027/2028 und 2028/2029
Das Projekt dient der Erhaltung des offenen Felshanges mit Vorkommen artenreicher Trocken- und Halbtrockenrasen mit den LRT 6210 und 6240* sowie von Felslebensräumen und damit der Sicherung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes FFH0114LSA „Saaledurchbruch bei Rothenburg“. Die Projektfläche nimmt die offenen und halboffenen Bereiche des Saalehangs 400 m südlich von Rothenburg OT Ziegelei bzw. der Sprungschanze ein (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt, Geografische Koordinaten (WGS84): 51.630307,11.755590). Die Fläche liegt seit Jahrzehnten brach und ist von weiterer Verbuschung und Sukzession sowie weiteren Artenverlusten bedroht.
Die Projektfläche hat eine planimetrische Größe von 0,46 ha.
Die Maßnahmen umfassen zwei Einheiten:
- Ersteinrichtende Entbuschung im Winterhalbjahr 2026/2027
- Jeweils eine Nachpflege durch Entfernung der Gehölznachtriebe in den Winterhalbjahren 2027/2028 und 2028/2029
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 35526.36 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 42.14/02/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das Projekt dient der Erhaltung des offenen Felshanges mit Vorkommen artenreicher Trocken- und Halbtrockenrasen mit den LRT 6210 und 6240* sowie von Felslebensräumen und damit der Sicherung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes FFH0114LSA „Saaledurchbruch bei Rothenburg“. Die Projektfläche nimmt die offenen und halboffenen Bereiche des Saalehangs 400 m südlich von Rothenburg OT Ziegelei bzw. der Sprungschanze ein (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt, Geografische Koordinaten (WGS84): 51.630307,11.755590). Die Fläche liegt seit Jahrzehnten brach und ist von weiterer Verbuschung und Sukzession sowie weiteren Artenverlusten bedroht.
Die Projektfläche hat eine planimetrische Größe von 0,46 ha.
Die Maßnahmen umfassen zwei Einheiten:
- Ersteinrichtende Entbuschung im Winterhalbjahr 2026/2027
- Jeweils eine Nachpflege durch Entfernung der Gehölznachtriebe in den Winterhalbjahren 2027/2028 und 2028/2029
weitere Details sind der Anlage 02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Das Projekt dient der Erhaltung des offenen Felshanges mit Vorkommen artenreicher Trocken- und Halbtrockenrasen mit den LRT 6210 und 6240* sowie von Felslebensräumen und damit der Sicherung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes FFH0114LSA „Saaledurchbruch bei Rothenburg“. Die Projektfläche nimmt die offenen und halboffenen Bereiche des Saalehangs 400 m südlich von Rothenburg OT Ziegelei bzw. der Sprungschanze ein (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt, Geografische Koordinaten (WGS84): 51.630307,11.755590). Die Fläche liegt seit Jahrzehnten brach und ist von weiterer Verbuschung und Sukzession sowie weiteren Artenverlusten bedroht.
Die Projektfläche hat eine planimetrische Größe von 0,46 ha.
Die Maßnahmen umfassen zwei Einheiten:
- Ersteinrichtende Entbuschung im Winterhalbjahr 2026/2027
- Jeweils eine Nachpflege durch Entfernung der Gehölznachtriebe in den Winterhalbjahren 2027/2028 und 2028/2029
weitere Details sind der Anlage 02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 06193
Stadt: Könnern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saalekreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: Der Preis ist zu 100 % entscheidend.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bereiche des Saalehangs 400 m südlich von Rothenburg OT Ziegelei bzw. der Sprungschanze ein (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt, Geografische Koordinaten (WGS84): 51.630307,11.755590)
Die Fläche ist über einen Feldweg zu erreichen, der vom Ortsverbindungsweg Rothenburg OT
Amtsberg – Dobis 1,5 km südlich von Amtsberg bzw. 1,7 km nördlich von Dobis in westliche
Richtung zur Hangschulter des Saalehangs abzweigt. Auf den letzten 100 m muss eine als
Zuwegung einer Jagdkanzel regelmäßig frequentierte Fahrspur genutzt werden, die teils auf
dem Ackerrand, teils auf dem Acker verläuft, weshalb eine Abstimmung mit dem betroffenen
Landwirtschaftsbetrieb erforderlich ist. Geländetaugliche Fahrzeugtechnik wird empfohlen.
Bereiche des Saalehangs 400 m südlich von Rothenburg OT Ziegelei bzw. der Sprungschanze ein (Landkreis Saalekreis, Sachsen-Anhalt, Geografische Koordinaten (WGS84): 51.630307,11.755590)
Die Fläche ist über einen Feldweg zu erreichen, der vom Ortsverbindungsweg Rothenburg OT
Amtsberg – Dobis 1,5 km südlich von Amtsberg bzw. 1,7 km nördlich von Dobis in westliche
Richtung zur Hangschulter des Saalehangs abzweigt. Auf den letzten 100 m muss eine als
Zuwegung einer Jagdkanzel regelmäßig frequentierte Fahrspur genutzt werden, die teils auf
dem Ackerrand, teils auf dem Acker verläuft, weshalb eine Abstimmung mit dem betroffenen
Landwirtschaftsbetrieb erforderlich ist. Geländetaugliche Fahrzeugtechnik wird empfohlen.
Stadt: Rothenburg
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-16 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-07-16 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nach Maßgabe §56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfordernis zur Einreichung der Gewerbeanmeldung oder
vergleichbare Nachweise, welcher belegt das der Bieter, in den Sparten
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Landschaftspflege oder Garten- und
Landschaftsbau tätig ist (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfordernis zur Einreichung der Gewerbeanmeldung oder
vergleichbare Nachweise, welcher belegt das der Bieter, in den Sparten
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Landschaftspflege oder Garten- und
Landschaftsbau tätig ist (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind Referenzen aus mindestens drei
verschiedenen abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare
Leistungen in der Ausführung von Landschaftspflegemaßnahmen im
Offenland vorzulegen. Zusätzlich ist mindestens ein Referenzprojekt
nachzuweisen, das Erfahrungen in steilhängigem Gelände belegt. Die
Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind Referenzen aus mindestens drei
verschiedenen abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare
Leistungen in der Ausführung von Landschaftspflegemaßnahmen im
Offenland vorzulegen. Zusätzlich ist mindestens ein Referenzprojekt
nachzuweisen, das Erfahrungen in steilhängigem Gelände belegt. Die
Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungslegung für die Maßnahme des Winterhalbjahres 2027/28 muss bis spätestens 15. September 2028 erfolgen; die Rechnungslegung für die Maßnahme des Winterhalbjahres 2028/29 muss bis zum 15. März 2029 erfolgen.
Erfolgt die Leistungserbringung zwischen Oktober und Dezember, kann eine Auszahlung erst im Folgejahr realisiert werden.
Die Abnahme der Einzelleistungen erfolgt binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung und ist Voraussetzung für die Rechnungslegung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Rechnungslegung für die Maßnahme des Winterhalbjahres 2027/28 muss bis spätestens 15. September 2028 erfolgen; die Rechnungslegung für die Maßnahme des Winterhalbjahres 2028/29 muss bis zum 15. März 2029 erfolgen.
Erfolgt die Leistungserbringung zwischen Oktober und Dezember, kann eine Auszahlung erst im Folgejahr realisiert werden.
Die Abnahme der Einzelleistungen erfolgt binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung und ist Voraussetzung für die Rechnungslegung.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §123 und § 124 GWB
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesverwaltungsamt (LVwA)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 114-412682 (2026-06-15)