Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Erweiterte Rohbauarbeiten (VE 301)
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf
Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Erweiterte Rohbauarbeiten (VE 301)
DeadlineDeadline 2026-09-15
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Lüneburg › Lüneburg, Landkreis
- • Weser-Ems › Osnabrück, Kreisfreie Stadt
- • Weser-Ems › Osnabrück, Landkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-08-13 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Erweiterte Rohbauarbeiten (VE 301)
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Niemandsweg 2
Postleitzahl: 49143
Stadt: Bissendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-23 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Telefon: +49 541501-1100 📞
URL: https://www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDDYY90XQTX/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDDYY90XQTX 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDDYY90XQTX 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-568713 (2026-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Erweiterte Rohbauarbeiten (VE 301)
Referenznummer:
LKOS 2026 - 273
Kurze Beschreibung:
Gemeinde Bissendorf / Neubau Grundschule Wissingen - Erweiterte Rohbauarbeiten (VE 301)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LKOS 2026 - 273
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Bissendorf projektiert den Neubau einer Schule in der Ortschaft Wissingen.
Das Grundstück der Schule bzw. der Baumaßnahme befindet sich am Niemandsweg in 49143 Bissendorf. Mit der Planung der vorgesehenen Baumaßnahme eines Neubaus soll eine zweizügige Grundschule mit Ganztagsangebot, Mensa und Verwaltung errichtet werden.
Das Plangebiet zum neuen Schulgebäude liegt nördlich der Mindener Straße, zwischen Niemandsweg und Bahnhofstraße. Die im Baufeld vorhandenen Kirchenbauten wurden im Vorfeld der Baumaßnahme zum Neubau abgebrochen mit Ausnahme des Kirchturms. Dieser verbleibt auf dem Baufeld als identitätsstiftendes Element.
Das geplante Schulgebäude besteht aus drei Baukörpern bzw. Bauteilen (BT), die durch ein gemeinsames Foyer verbunden werden und haben folgende ca.-Abmessungen (Länge/Breite/Höhe):
* BT1: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig,
* BT2: L/B/H 26/25/9,40 m, zweigeschossig,
* BT3: L/B/H 30/23/6,90 m, eingeschossig (überhöht).
Die Grundfläche der Baukörper inklusive Foyer beziffert sich auf ca. 2.260 m2.
Das Tragwerk ist in Massivbauweise aus Stahlbeton geplant, einschließlich der Treppenanlagen. Die Gründung erfolgt auf Einzel- und Streifenfundamenten. Die umlaufenden Attiken zu den Flachdächern bilden den oberen Abschluss der Baukörper.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die hierfür erforderlichen erweiterten Rohbauarbeiten.
Wesentliche Leistungen (ca.-Angaben) dabei sind:
* Baustelleneinrichtung:
- Übergeordnete Baustelleneinrichtung (Flächen herrichten, Bauzäune, Baustellencontainer, Turmdrehkrane, Bauwasser, Baubeheizung, Baustrom und Baubeleuchtung), Vorhaltezeit 20 Monate, für den AG/andere Unternehmer,
* Erd- und Gründungsarbeiten:
- 1800 m3 Oberbodenabtrag, einschl. Entsorgung
- 1400 m3 Erdaushubarbeiten für Baugrube, Schächte, Gräben, einschl. Entsorgung
- 550 m3 Filterschicht,
- 250 m3 neuen Boden liefern und einbauen
* Bauwerksabdichtungen:
- 1700 m2 Perimeterdämmung unter Bodenplatte, einschl. Sauberkeitsschicht, Trennlagen,
- 430 m2 Abdichtungsarbeiten an senkrechten Flächen (Bodenplatte, Sockel) mit Bitumen-Dickbeschichtung
* Gerüstarbeiten (zum Teil für AG/andere Unternehmer):
- 3000 m2 Arbeits-/Fassadengerüst der Lastklasse 4, Höhe bis 10 m, Vorhaltezeit ca. 8 Monate,
- einschl. einzelne fahrbare Gerüste,
- 15000 m3 Traggerüste der Bemessungsklasse B, einschl. Vorhaltezeit der Betonierarbeiten,
* Betonarbeiten, einschl. Schalung:
- 2100 m2 Bodenplatte aus Ortbeton, mit Streifenfundamenten
- 60 St. Stützen aus Ortbeton,
- 2700 m2 Wände aus Ortbeton,
- 3500 m2 Deckenplatten aus Ortbeton, mit Unterzügen,
- diverse Treppenläufe aus Beton-Fertigteilen,
- 250 t Bewehrungsstahl,
- einschl. diverser Einbauteile: Durchstanzbewehrungen, Fugenbleche, etc.
- einzelne Kernbohrungen
* Mauerarbeiten:
- 340 m2 Innenwände aus Kalksandstein
* Technische Gebäudeausrüstung (TGA):
- 200 m Grundleitungen aus Vollwandrohr
Die Ausführung dieser Arbeiten ist vom 23.11.2026 bis März 2028 vorgesehen.
Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter:
* Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 4.000.000 EUR betragen.
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Postanschrift: Niemandsweg 2
Postleitzahl: 49143
Stadt: Bissendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-23 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) muss ein Bieter eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes vorlegen, vgl. § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A
1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen - Der Bieter muss - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3) - in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A.
Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A
1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschäftigtenzahl - Dem Bieter müssen - als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Der Nachweis kann gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A
1. durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
2. durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung [Formblatt 124 VHB Bund]) erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 4.000.000 EUR betragen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis für diese projektspezifische Mindestanforderung der Leistungsfähigkeit durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis); sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Mindestanforderung belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für diese projektspezifische Mindestanforderung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommen, haben die Angaben der Eigenerklärung durch entsprechende Bescheinigungen zu bestätigen.
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1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) - bei vollständiger Nichterfüllung der Leistung 0,1 % der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der tatsächlichen Abrechnungssumme (netto) begrenzt, es sei denn es liegt ein Fall der vollständigen Nichterfüllung der Leistung vor, dann erfolgt die Begrenzung in Höhe von 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1.
Auf dem gesamten Schulgelände bzw. auf der Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Baustelle darf nur zum Zwecke und Dauer der Be- und Entladung befahren und muss unmittelbar nach Beendigung des Vorgangs wieder verlassen werden.
2.
Es wird darauf hingewiesen, dass die benachbarte Grundschule und die Sporthalle während der Baumaßnahme in Betrieb sind. Insbesondere zum Schulbeginn morgens und zum Schulschluss am Nachmittag ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Niemandsweg und in den angrenzenden Straßen zu rechnen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bissendorf
Nationale Registrierungsnummer:
t:05415011100
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Telefon: +49 541501-1100 📞
URL: https://www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDDYY90XQTX/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDDYY90XQTX 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDDYY90XQTX 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDDYY90XQTX#
Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 07.09.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über den Menüpunkt "Angebote" bzw. das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
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Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer:
t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-568713 (2026-08-13)
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