Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit die Mindestreferenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 23 f., 25 f., 27 f.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird für den Bereich "Objektplanung", "Tragwerksplanung" und "Bauphysik" lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können je Bereich maximal 6 Punkte erzielt werden (insgesamt maximal 18 Punkte). Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Referenz "Objektplanung":
Bewertet wird, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht, nach folgender Maßgabe:
- Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz: 0 Punkte
- Gebäude steht unter Denkmalschutz: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
- ab dem 01.01.2013 und vor dem 01.01.2018: 1 Punkt
- ab dem 01.01.2018 und vor dem 01.01.2023: 2 Punkte
- ab dem 01.01.2023: 3 Punkte
Referenz "Tragwerksplanung":
Bewertet wird, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht, nach folgender Maßgabe:
- Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz: 0 Punkte
- Gebäude steht unter Denkmalschutz: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
- ab dem 01.01.2013 und vor dem 01.01.2018: 1 Punkt
- ab dem 01.01.2018 und vor dem 01.01.2023: 2 Punkte
ab dem 01.01.2023: 3 Punkte
Referenz "Bauphysik":
Bewertet wird, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht, nach folgender Maßgabe:
- Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz: 0 Punkte
- Gebäude steht unter Denkmalschutz: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
- ab dem 01.01.2013 und vor dem 01.01.2018: 1 Punkt
- ab dem 01.01.2018 und vor dem 01.01.2023: 2 Punkte
- ab dem 01.01.2023: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.