Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Teilnahmeantrags wird keine Vergütung gewährt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch des Bewerbers/Bieters.
Mit dem Angebot wird die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags verlangt. Der Lösungsvorschlag beinhaltet folgende Unterlagen:
1) Übersichtslageplan M 1:500 mit folgenden Angaben:
- Übergeordnetes Gesamtkonzept
- Aufsicht der Baukörper mit Angaben zu Geschosshöhen
- Erschließungskonzept/ Wegeführung
- Freiräume mit Eintragungen von Spielräumen und Bäumen
- Verkehrs- und Parkflächen
2) Grundriss EG u. Außenanlagen M 1:200 mit folgenden Angaben:
- Erdgeschossgrundriss mit Raumbezeichnungen und -größen sowie der Planung der Außenanlagen, wie Eingangsbereiche und Schulhof, Innere Erschließung
- Neue Platzgestaltung
3) Grundrisse OG M 1:200 mit folgenden Angaben:
- Obergeschossgrundriss mit Raumbezeichnungen
4) Ansichten und Schnitte M 1:200 mit folgenden Angaben:
- Alle Hauptansichten, davon mind. eine mit der Darstellung des Bezugs zum Bestandsgebäude
- Mindestens ein Längs- und ein Querschnitt mit Höhenangaben von Gebäuden und Gelände, die Eingangsebene ist mit +/- 0,00m zu definieren
5) Ein auf acht DIN A4 Seiten begrenzter Erläuterungsbericht mit Bezug zu:
- städtebaulichem und architektonischem Konzept
- Freiraumkonzept (Erschließung, Zugänge, Nutzungsanordnung, Schulhof)
- Zuordnung der Nutzungsbereiche/Funktionen
- Energie- u. Materialkonzept, Ökologie und Nachhaltigkeit
- Gestaltung der Freiflächen in Bezug auf ökologische Anforderungen
6) Übersichtliche und nachvollziehbare Berechnung der Kennwerte nach DIN 277 zu:
- Brutto-Grundfläche (BGF)
- Hauptnutzfläche (HNF)
- Nebennutzfläche (NNF)
- Verkehrsfläche (VF)
- Funktionsfläche (FF)
7) Darstellung der baulichen Umsetzung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (Baustelleneinrichtung, Baulogistik, Verkehrswege etc.)
8) Überlegungen zur terminlichen Umsetzung des Bauvorhabens anhand eines Rahmenterminplans
Visualisierung von Innen- und Außenperspektiven zur atmosphärischen Darstellung der Projektidee im Sinne von Skizzen, Collagen, 3D-Darstellungen sind auf allen Plänen zugelassen.
Als Aufwandentschädigung für die Erstellung des Lösungsvorschlags und Präsentation des Angebots wird gemäß § 77 Abs. 2 VgV ein Pauschalbetrag in Höhe von brutto 10.000,00 EUR gezahlt. Voraussetzung für die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung ist eine vollständige und aussagekräftige Lieferung der dargestellten Unterlagen. Dem Bieter, der den Zuschlag erhält, wird keine Aufwandsentschädigung gewährt.