Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle
ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein
bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf
Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Sodann erfolgt die Prüfung
auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers
bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Ein
Unterschreiten der Mindestbedingungen der Eignung und Mindestanforderungen an die
Referenzen führt zum zwingenden Ausschluss.
Die Eignungskriterien sind projektbezogen und auf die zu vergebenden Leistungen abgestimmt
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (allgemeine und spezielle fachliche
Eignung)
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Bewältigung der Aufgaben werden Erfahrungen mit Baumaßnahmen vorausgesetzt, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Diese sind anhand von Referenzen
nachzuweisen. Es sind mindestens drei Referenzen mit bestimmten Mindestanforderungen
einzureichen. Werden die Mindestanforderungen nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss der
Bewerbung.
Diese Referenzen werden zudem im Falle einer notwendigen Auswahlentscheidung zwischen
mehreren geeigneten Bewerbern herangezogen. Nähere Informationen zu den Anforderungen
an die Referenzen befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen und im Bewerbungsbogen. Die Bewertung der
Referenzen erfolgt durch ein mit Vertretern des Auftraggebers besetztes Gremium. Dieses
überprüft, inwieweit die Referenzleistungen vergleichbar sind in Bezug auf die hier zu
vergebende Planungsleistung.
Es werden (zunächst) max. 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum
Verhandlungsverfahren eingeladen, die hinsichtlich der Wertung der Eignungskriterien auf Basis
der nachfolgenden Matrix mindestens eine Gesamtpunktzahl von 200 erhalten und deren
Referenzen jeweils mindestens mit "Vergleichbarkeit / 50 Punkte" bewertet werden. Bei mehr
als 3 geeigneten Bewerbern werden die Bestbewerteten eingeladen. Bei Punktgleichheit
entscheidet das Los.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus
der Bewertungsmatrix in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Die jeweiligen Punktzahlen sind Maximalpunkte. Es können auch Punkte innerhalb der
jeweiligen Wertungsspanne vergeben werden.
Hinsichtlich der Ziffern 3.1 bis 3.3 der Matrix findet der weiter unten in den Ausschreibungsunterlagen
nachfolgende Bewertungsmaßstab zu den Qualitätszuschlagskriterien entsprechende
Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wertungsstufen bis 10, 25, 50, 75 und 100 betragen
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein
Nachrückverfahren mit nach den obigen Kriterien zunächst nicht einzuladenden, aber
geeigneten Bewerbern durchzuführen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Zahl der zunächst
einzuladenden Bewerber bei Erstangebotsaufforderung geringer als 3 ist oder solche Bewerber
nachträglich ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Die Reihenfolge im
Nachrückverfahren wird durch die Punktzahl der nachfolgenden Matrix bestimmt. Der
Auftraggeber nimmt im Fall eines Nachrückverfahrens nach Erstangebotsaufforderung
geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht
für Bewerber nicht