Gemeinde Seckach

Gemeinde Seckach

Die Gemeinde Seckach ist Eigentümer verschiedener Liegenschaften, die zentral bewirtschaftet werden. Die Liegenschaften sind geographisch über das gesamte Gemeindegebiet verteilt. Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung gehört auch die Organisation der Reinigung zu den Bewirtschaftungsaufgaben.
Näheres über unsere Gemeinde, erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.seckach.de
Die Reinigungsleistungen für verschiedene Gebäude der Gemeinde Seckach werden in insgesamt 2 Losen europaweit ausgeschrieben. Einzelheiten zum Vergabeverfahren sowie den einzelnen Losen entnehmen Sie dieser Anlage sowie sämtlichen Anlagen des Anlagenverzeichnisses AV.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: R2023/06
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Seckach ist Eigentümer verschiedener Liegenschaften, die zentral bewirtschaftet werden. Die Liegenschaften sind geographisch über das gesamte Gemeindegebiet verteilt. Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung gehört auch die Organisation der Reinigung zu den Bewirtschaftungsaufgaben. Näheres über unsere Gemeinde, erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.seckach.de Die Reinigungsleistungen für verschiedene Gebäude der Gemeinde Seckach werden in insgesamt 2 Losen europaweit ausgeschrieben. Einzelheiten zum Vergabeverfahren sowie den einzelnen Losen entnehmen Sie dieser Anlage sowie sämtlichen Anlagen des Anlagenverzeichnisses AV.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Seckach
Postanschrift: Bahnhofstraße 30
Postleitzahl: 74743
Postort: Seckach
Kontakt
Internetadresse: http://www.seckach.de 🌏
E-Mail: benno-burghardt@ira-institut.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E35288754 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 118-368691
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Seckach ist Eigentümer verschiedener Liegenschaften, die zentral bewirtschaftet werden. Die Liegenschaften sind geographisch über das gesamte Gemeindegebiet verteilt. Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung gehört auch die Organisation der Reinigung zu den Bewirtschaftungsaufgaben.
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Näheres über unsere Gemeinde, erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.seckach.de
Die Reinigungsleistungen für verschiedene Gebäude der Gemeinde Seckach werden in insgesamt 2 Losen europaweit ausgeschrieben. Einzelheiten zum Vergabeverfahren sowie den einzelnen Losen entnehmen Sie dieser Anlage sowie sämtlichen Anlagen des Anlagenverzeichnisses AV.
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Geschätzter Gesamtwert: 267 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung in den Objekten der Gemeinde Seckach
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung in unterschieldichen Gebäude (Rathaus, Schulen, Friedhöfe, Hallenbad usw.)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 3x 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Fensterreinigung der Objekte aus Los 1
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Fensterreinigung der Objekte aus Los 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 74743 Seckach im gesamten Gemeindegebiet

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A1)
- Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen (Bei Bedarf, Anlage A1),
- Eigenerklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Bei Bedarf, Anlage A1).
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder
mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde (Vordruck in der Angebotserklärung
enthalten)
Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k
Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (Vordruck in der
Angebotserklärung enthalten)
- Kopie des Handelsregistereintrages nach der jeweiligen Rechtsform nicht älter als 3 Monate

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.seckach.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35288754 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/9268/730 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer
von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 118-368691 (2023-06-16)