Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als vier geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
- Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auf die Erfahrungen in Planungsleistungen bei Verkehrsanlagen anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
- Art des Referenzobjektes,
- Art und Umfang der Planungsleistungen,
- beauftragter Umfang der Leistungen,
- Ausführungszeitraum,
- Gesamthonorar,
- Gesamtkosten der Maßnahme.
Jeder Bewerber kann bis zu fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens zehn Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit "ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen sind 6 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d.h. insgesamt maximal 30 Punkte.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
- Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall,
- Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen,
- Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebende Dienstleistung hervorgehen,
- weitere Qualifikation des Projektleiters.
Jeder Bewerber kann jeweils bis zu fünf geeignete und vergleichbare Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens zehn Jahren angeben. Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand der Anzahl der benannten geeigneten Referenzen.
Lässt sich ein Unterkriterium in der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung mit "ja" beantworten, wird dies mit einem Punkt bewertet. Maximal zu erreichen ist 1 Punkt pro benannter geeigneter Referenz, d.h. maximal 10 Punkte.
Damit können insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktzahl gebildet. Die vier Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt.