Das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR beschafft für
• Gemeinde Ruhpolding,
• Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR
• Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen AdöR
für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 Strommengen von ca. 4.194.800 kW/h.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeindewerke Ruhpolding AdöR_Strombeschaffung
MaBu-2023-0053
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR beschafft für
• Gemeinde Ruhpolding,
• Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR
• Ruhpolding...”
Kurze Beschreibung
Das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR beschafft für
• Gemeinde Ruhpolding,
• Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR
• Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen AdöR
für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 Strommengen von ca. 4.194.800 kW/h.
1️⃣
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR, Biathlonzentrum 1, 83324 Ruhpolding beschafft für
• Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 1, 83324...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR, Biathlonzentrum 1, 83324 Ruhpolding beschafft für
• Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 1, 83324 Ruhpolding
• Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR, Biathlonzentrum 1, 83324 Ruhpolding und
• Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen AdöR, Bahnhofstraße 8, 83324 Ruhpolding
für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 Strommengen von ca. 4.194.800 kW/h.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“• Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht
älter als 6 Monate)
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
• Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht
älter als 6 Monate)
• Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie und
Handelskammer bzw. Handwerkskammer
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: drei auftragsbezogene Referenzen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-24
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 208-655687 (2023-10-24)